«Lebenslänglich» bedeutet bei Haftstrafen nicht immer für den Rest des Lebens. Wie lange Gefangene in Nordrhein-Westfalen bei einem solchen Urteil wirklich einsitzen, zeigt eine Studie.
Düsseldorf/Wiesbaden (dpa) – Wer nach einer lebenslangen Haftstrafe in Nordrhein-Westfalen wieder auf freien Fuß kommt, hat durchschnittlich 18,6 Jahre lang im Gefängnis gesessen. Das geht aus einer Erhebung der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden für das Jahr 2015 hervor. Aktuellere Auswertungen gibt es noch nicht, teilt die Stelle mit.
Elf zu lebenslanger Haft verurteilte Gefangene kamen 2015 in NRW frei. 2014 hatte die durchschnittliche Haftdauer der damals 18 Entlassenen noch 19,7 Jahre betragen. Im Jahr 2005 waren sieben «Lebenslängliche» sogar erst nach einer durchschnittlichen Haftzeit von 20,8 Jahren auf freien Fuß gekommen.
Lebenslänglich nur bei Mord Nicht enthalten ist die Haftdauer von Gefangenen, die hinter Gittern sterben, aus der Haft ins Ausland abgeschoben oder ausgewiesen werden. Dies betraf 2015 in NRW sieben Gefangene. Bundesweit kamen im gleichen Jahr 59 «Lebenslange» nach durchschnittlich 19,3 Jahren auf freien Fuß. Unter den Entlassenen war nur eine Frau.
Lebenslange Haft wird in Deutschland fast ausschließlich wegen Mordes verhängt. Sie dauert mindestens 15 Jahre. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darf nur bei weiterhin vorhandener Gefährlichkeit des Verurteilten die Haft unbegrenzt fortgesetzt werden.