An Karneval Mann vergewaltigte Kölnerin (21) und verpasste ihr 30 Faustschläge Von Hendrik Pusch
23.07.18, 10:52 Uhr
Köln - Es ist der blanke Horror, den eine junge Frau (21) in der Nacht zu Karnevalsfreitag erleben musste. Ein Sex-Täter bedrängte sie, zog sie abseits des Partytreibens auf der Zülpicher Straße in eine Grünanlage. Weil sie sich wehrte, traktierte der Vergewaltiger sein Opfer mit 30 Faustschlägen.
Seit Montag muss sich Brian P. (24) vor dem Kölner Landgericht verantworten. Über seinen Verteidiger Rüdiger Buhr legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab.
Das Opfer (21) war völlig arglos Die 21-Jährige hatte gegen 2.18 Uhr mit ihrem Freund telefoniert, als Brian P. sie im Bereich der Dasselstraße ansprach, ob er sie ein Stück begleiten dürfte. Die Frau war völlig arglos, war sogar dankbar, die immer menschenleerer werdende Straße nicht allein beschreiten zu müssen.
Als die junge Frau ihr Telefonat beendet hatte, attackierte Brian P. sein Opfer. Im Bereich des Paula-Kleinmann-Wegs packte er die Frau, zerrte sie in die Grünanlage an der Uniwiese.
Nach Faustschlägen Oralverkehr erzwungen Jedes Mal, wenn die Frau sich wehrte, schlug der Vergewaltiger ihr ins Gesicht. Als das Opfer mit letzter Kraft die Beine zusammen presste, erzwang Brian P. den Oralverkehr. Laut Anklage soll der Sex-Täter erst von seinem Opfer abgelassen haben, als er Stimmen von der Straße hörte.
„Die Geschädigte hatte Todesangst“, sagte die Oberstaatsanwältin. Als sie vom Tatort geflüchtet war, nahmen sich Zeugen der Verletzten an. Binnen kürzester Zeit war ihr Gesicht so zugeschwollen, dass sie nichts mehr sehen konnte. Ärzte in der Uniklinik diagnostizierten Brüche des Unterkieferhalses und der Nase, dazu eine heftige Schädelprellung.
Vor der Tat sei er emotional aufgeladen gewesen, da ihn eine andere Dame in einer Bar am Barbarossaplatz nach anfänglicher Zuneigung zurückgewiesen habe. Dort kam es bereits zu einem Polizeieinsatz. Die Polizei kam ihm wohl daher nach der Vergewaltigung schnell auf die Spur. Nur kurz nach der Sextat nahm ihn die Polizei in seinem Zuhause fest.
Zwei Jahre im Verein geboxt Zum Lebenslauf sagte der Angeklagte, mit zwei Jahren aus Tansania nach Deutschland gekommen zu sein. Er sei später auf eine Förderschule gekommen, sei straffällig geworden. Zwei Jahre habe er in einem Sportverein geboxt. „Haben Sie da gelernt, dass Fausthiebe gefährlich sind“, fragte die Opfer-Anwältin.
„Nein“, sagte der Angeklagte da nur. In einem früheren Verfahren hatte er ausgesagt, seine erlernten Techniken auf der Straße angewandt zu haben. Daher sei er aus dem Boxverein rausgeflogen. Auf Nachfrage der Anwältin bestritt er das am Montag.
Kurz vor der Vergewaltigung aus Haft entlassen „Kiffen und Chillen war seine Lebenseinstellung“, sagte Verteidiger Buhr. Erst kurz vor der Vergewaltigung hatte Brian P. das Gefängnis verlassen, er war in Sülz in einer Unterkunft für Straffälligenhilfe untergebracht. „Es tut ihm unendlich leid“, so der Verteidiger.
Beim Prozess im Landgericht sind noch elf Verhandlungstage eingeplant. Ein Urteil ist bisher für den 24. August vorgesehen.
Gerade aus dem Knast ... Ob der Merkel Gast wohl abgeschoben wird? Da verwette ich keinen rostigen Nagel drauf.
Was mich überrascht, noch ist nichts davon raus, ob er nicht doch so ein bisschen zugedröhnt war. Aber das kommt sicherlich noch! Und die schlimme Kindheit usw. ...
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Kölner Landgericht verurteilt Vergewaltiger zu langer Haftstrafe: „Eine Tat von erheblicher Brutalität“ Köln: Lange Haftstrafe für Vergewaltiger
Er hat eine 21-Jährige an Weiberfastnacht im Kölner Studentenviertel vergewaltigt und erheblich verletzt: Nun wurde der 22 Jahre alte Täter wegen besonders schwerer Vergewaltigung zu einer hohen Haftstrafe verurteilt Von Claudia Hauser , Köln
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Beide hatten sie Karneval gefeiert, der Täter und sein späteres Opfer. Sie begegneten sich in der Nacht nach Weiberfastnacht um 2.18 Uhr zufällig auf der Zülpicher Straße im Kölner Studentenviertel. Der Täter frustriert, weil er gerade von einer Frau zurückgewiesen worden war und von der Polizei in einer Kneipe am Barbarossaplatz einen Platzverweis bekommen hatte.
Das Opfer, die 21 Jahre alte Nina H. (Namen geändert), beseelt vom Feiern und auf dem Heimweg zu ihrem Freund. Er hatte ihr gerade am Telefon versprochen, dass er ihr entgegengeht, um sie abzuholen. Doch er suchte seine Freundin in dieser Nacht vergeblich. Der Täter, John D., hatte ihr das Handy aus der Hand geschlagen und sie von der Straße weggezerrt ins Dunkle. Dort vergewaltigte er sie und schlug ihr so oft ins Gesicht, dass sie nach der Tat nichts mehr sehen konnte, so zugeschwollen waren ihre Augen.
„Das ist eine Tat von erheblicher Intensität und Brutalität“, sagt die Vorsitzende Richterin der 24. Großen Strafkammer am Freitag im Kölner Landgericht. Die Kammer verurteilt den 22-jährigen Angeklagten wegen besonders schwerer Vergewaltigung zu zehn Jahren Haft. Wenn er drei Jahre verbüßt hat, muss er wegen Alkohol- und Drogenproblemen in eine Entziehungsanstalt. Außerdem muss John D. seinem Opfer 40.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte elf Jahre gefordert.
Die Folgen für das Opfer sind gravierend Zu Lasten des Angeklagten wertet die Kammer vor allem die schweren Folgen, die die Tat für das Opfer hat. John D. hatte der jungen Frau in der Nacht auf den 9. Februar dieses Jahres immer wieder mit der Faust ins Gesicht geschlagen, bis zu 30 Schläge sollen es gewesen sein. Er brach ihr dabei den Kiefer und die Nase, inzwischen kann die 21-Jährige nicht mehr durch die Nase atmen, muss erneut operiert werden. Wahrscheinlich müssen Zähne noch gezogen werden, die der Täter ihr fast herausgeschlagen hatte. Zehn Tage war sie nach der Vergewaltigung in der Kölner Uniklinik. Drei Tage lang konnte sie nichts sehen. Auch die seelischen Folgen sind schwer: Nina H. verbrachte drei Monate in einer psychiatrischen Klinik, ist voraussichtlich noch weitere zwei Jahre ambulant in Behandlung. „Sie ist eine sehr zarte Person, war dem Täter körperlich völlig unterlegen und konnte die Wucht der Schläge nicht abwehren“, sagt die Richterin in der Urteilsbegründung. Während der Tat hatte Nina H. Todesangst. „Sie hatte die ganze Zeit im Kopf, nicht bewusstlos werden zu dürfen“, sagt die Vorsitzende. Eine Rechtsmedizinerin bestätigte im Prozess, dass es großes Glück war, dass sie nicht ohnmächtig geworden ist – sie hätte sonst an ihrem eigenen Blut ersticken können.
Im Prozess wurde der 21-Jährigen erspart, noch einmal zu allen Details der Tat befragt zu werden, weil der Angeklagte ein Geständnis abgelegt hat. Das wertete die Kammer zu seinen Gunsten. Trotz eines Blutalkoholwerts von etwa 2,3 Promille ist der Angeklagte voll schuldfähig. Zu kontrolliert und gezielt war sein Vorgehen. Er hatte Nina H. freundlich angeboten, sie nach Hause zu begleiten. Sie fand den Mann im Kuhkostüm nett, hatte keine Bedenken, fühlte sich sogar sicherer, ein Stück mit ihm zu gehen, bis ihr Freund da gewesen wäre. Die beiden sind inzwischen nicht mehr zusammen.
Er war erst eine Woche in Freiheit Ein psychiatrischer Gutachter hat dem Täter eine Persönlichkeitsstörung attestiert. John D. sei impulsiv, emotional instabil, neige zu Wutausbrüchen und habe nur seine eigene Bedürfnisbefriedigung im Blick. Regeln und Normen kann er sich nicht unterordnen: Trotz seines jungen Alters war er schon mehrfach wegen Drogen- und Gewaltdelikten im Gefängnis. Als er Nina H. begegnete, war er gerade mal eine gute Woche in Freiheit.
John D. wirkt angespannt an diesem letzten Prozesstag, seine Hände sind unter dem Tisch zu Fäusten geballt. Er stammt aus Tansania, lebt seit seinem zweiten Lebensjahr in Deutschland. Seine Mutter starb vor drei Jahren, als Jugendlicher war er in mehreren Heimen, einen stabilen Freundeskreis hat er nicht, zum Vater schon seit Jahren keinen Kontakt. Seine Zeit verbrachte er mit „Kiffen und chillen“, wie er im Prozess sagte. Einen Schulabschluss oder eine Ausbildung hat er nicht. „Er war für jegliche Hilfsangebote, sei es von Sozialarbeitern oder von Bewährungshelfern, immer unerreichbar“, sagt die Richterin. John D. schaut sie mit festem Blick an. „Sie haben es jetzt selbst in der Hand, ihr Leben in andere Bahnen zu lenken“, sagt sie zu ihm.