Streit im Treppenhaus – 22-Jähriger bringt seine Ex-Freundin (19) um
Neustadt an der Weinstraße (dpa) – Eine 19 Jahre alte Frau ist in Neustadt an der Weinstraße gestern Abend getötet worden. Als tatverdächtig gilt ihr 22 Jahre alter Ex-Freund, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft heute mit. Der Mann wurde festgenommen worden. Das Amtsgericht Frankenthal hat Haftbefehl wegen Totschlags, versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erlassen. Der frühere Lebensgefährte des Opfers hat den tödlichen Angriff auf die Frau im Wesentlichen gestanden.
Der Mann hat angegeben, am Abend zuvor mit einem Küchenmesser auf die 19-Jährige und einen 42 Jahre alten Nachbarn eingestochen zu haben. Zuvor sollen der Angreifer und die junge Frau gestritten haben. Dann habe der Mann die Ex-Freundin mit mehr als zehn Stichen getötet, teilt die Staatsanwaltschaft mit.
Wegen Körperverletzung bereits verurteilt Die Polizei war kurz nach 23 Uhr über einen Streit in einem Mehrfamilienhaus in Neustadt informiert worden. Als die Beamten eintrafen, fanden sie die Frau tot im Flur des zweiten Obergeschosses. Bei ihr saß ein 42 Jahre alter Bewohner, der verletzt war. Ersten Ermittlungen zufolge wollte er der Frau helfen, wurde dabei aber von dem 22-Jährigen angegriffen.
Laut Staatsanwaltschaft deuteten Ermittlungen darauf hin, dass der Mann und sein Opfer die Eltern eines gemeinsamen Kindes sind. Der Verdächtige wurde schon am 27. April wegen Körperverletzung rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt. Grund: Er hatte die nun getötete Ex-Freundin geschlagen und gewürgt.
10.07.18 wel aktualisiert: 17:00 wel
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle
Neustadt (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft Frankenthal und Polizeipräsidium Rheinpfalz
Der 22-jährige in Deutschland geborene Türke wurde am Nachmittag dem Haftrichter beim Amtsgericht Frankenthal vorgeführt. Er zeigte sich im Wesentlichen geständig. Er hat angegeben, auf seine ehemalige Lebensgefährtin und den 42-jährigen Nachbarn mit einem Messer eingestochen zu haben. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal ordnete der Haftrichter Untersuchungshaft wegen Totschlags, versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung an. Es bestehen die Haftgründe der Fluchtgefahr und der Schwerkriminalität. Der Beschuldigte kam in eine Justizvollzugsanstalt.
Im Rechtsmedizinischen Institut der Universität Mainz wurde der Leichnam der 19-Jährigen im Laufe des Tages obduziert. Todesursächlich ist demnach Verbluten infolge von Stichverletzungen. Der verletzte 42-Jährige ist außer Lebensgefahr, muss aber aufgrund seiner schweren Verletzungen in einem Krankenhaus weiterhin stationär behandelt werden.
Zitat von ChristineLaut Staatsanwaltschaft deuteten Ermittlungen darauf hin, dass der Mann und sein Opfer die Eltern eines gemeinsamen Kindes sind. Der Verdächtige wurde schon am 27. April wegen Körperverletzung rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt. Grund: Er hatte die nun getötete Ex-Freundin geschlagen und gewürgt.
Und warum sitzt er nicht längst seine Strafe ab?
Dieser Mord hätte nicht passieren dürfen.
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Zitat von ChristineDer Verdächtige wurde schon am 27. April wegen Körperverletzung rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt.
Ich stolpere auch über diesen Satz und mir fiel dazu eine evtl. frühere Entlassung wegen guter Führung ein . Aber es ist anders:
22-Jähriger soll Ex-Freundin getötet haben
In Rheinland-Pfalz wurde eine 19-Jährige nach einem Streit mit ihrem Ex-Freund tot in ihrem Hausflur aufgefunden. Der 22-Jährige war erst im April verurteilt worden, weil er die junge Frau gewürgt hatte. Die Polizei nahm den Mann fest.
Es war nicht das erste Mal, dass er ihr gegenüber handgreiflich wurde: Das Leben einer jungen Frau in Neustadt an der Weinstraße hat ein brutales Ende gefunden. Polizeibeamte fanden die 19-Jährige in der Nacht zum Dienstag tot im Flur eines Wohnhauses. Kurz nach 23 Uhr war die Polizei über einen Streit zwischen ihr und ihrem Ex-Freund in dem Mehrfamilienhaus informiert worden. Als die Beamten anrückten, war die 19-Jährige bereits tot.
Neben ihr saß ein 42 Jahre alter Bewohner des Hauses, der verletzt war. Ersten Ermittlungen zufolge wollte er der Frau helfen, wurde dabei aber von dem mutmaßlichen Angreifer verletzt. Als tatverdächtig gilt der 22 Jahre alte Ex-Freund der jungen Frau, wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten.
Der Mann flüchtete zunächst, wurde aber kurze Zeit später von der Polizei festgenommen. Auch ein Hubschrauber war im Einsatz.
Berichte, wonach der Mann mit einem Messer zugestochen haben soll, wollte Hubert Ströber von der Staatsanwaltschaft Frankenthal zunächst nicht kommentieren. Eine rechtsmedizinische Untersuchung sei zeitnah geplant, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt. Ersten Ermittlungen zufolge sollen sich die 19 Jahre alte Frau und ihr Ex-Partner gestritten haben. Dabei soll der 22 Jahre alte Mann – ein in Deutschland geborener Türke – die Frau getötet haben, hieß es.
Tatverdächtiger im April wegen Körperverletzung verurteilt
Der Verdächtige sollte am Dienstag dem Haftrichter vorgeführt werden. Wie die Staatsanwaltschaft den Antrag auf einen Haftbefehl begründen will – etwa mit dem Verdacht auf Mord oder auf Totschlag –, blieb zunächst offen. Wie Hubert Ströber sagte, wurde der Tatverdächtige bereits am 27. April wegen Körperverletzung rechtskräftig verurteilt. Weil er die nun getötete Ex-Freundin geschlagen und gewürgt hatte, verurteilte ihn das Amtsgericht in Neustadt zu einer Haftstrafe. Die Strafe von einem Jahr und zehn Monaten war zur Bewährung ausgesetzt.
Damals schon, als er die laut Staatsanwaltschaft in Polen geborene Frau auf brutale Weise angegangen hatte, seien beide kein Paar mehr gewesen, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Ob der Tatverdächtige nach seiner damaligen Verurteilung bestimmte Auflagen zu erfüllen hatte – also ob er beispielsweise einen bestimmten räumlichen Abstand zu seiner Ex-Freundin einzuhalten hatte –, blieb zunächst unklar.
Gegen einen inzwischen 23-Jährigen in Deutschland geborenen Türken, der sich seit Juli 2018 in Untersuchungshaft befindet, hat die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) kürzlich Anklage wegen Totschlags, versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erhoben.
Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, am 09.07.2018 in Neustadt seine 19-Jährige ehemalige Lebensgefährtin im Verlaufe eines Streits mit einem Messer erstochen zu haben. Ferner liegt ihm zur Last, in Tötungsabsicht auf einen 42-Jährigen Nachbarn, welcher der Frau helfen wollte, mit dem Messer eingestochen-und diesen erheblich verletzt zu haben.
Der Angeschuldigte hat die ihm vorgeworfenen Taten im Wesentlichen gestanden.
Das Landgericht Frankenthal – Schwurgericht – hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hautverfahrens zu entscheiden.
Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeschuldigten eine Freiheitsstrafe zwischen 5 und 15 Jahren.
Angewendete Vorschriften:
§§ 212, 223, 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5, 22, 23, 52 Strafgesetzbuch.
Hubert Ströber
Leitender Oberstaatsanwalt
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«Neustadt». Zu einer lebenslänglichen Haftstrafe wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilte gestern das Schwurgericht des Landgerichts Frankenthal einen 23-Jährigen. Der Mann hatte im Juli 2018 in Neustadt seine Freundin mit mehreren Messerstichen getötet.
Der 23-Jährige habe die 19-jährige Frau aus „übersteigertem Besitzdenken“ getötet, begründete der Vorsitzende Richter Alexander Schräder die Verurteilung wegen Mordes. Das gilt als niedriger Beweggrund und als ein Mordmerkmal. Der Mann hatte die Balkontür an der Wohnung der Frau mit einem Nothammer eingeschlagen, sich zunächst um den weinenden gemeinsamen Sohn gekümmert und ist dann der in eine andere Wohnung geflüchteten Frau „nachgesetzt“.
Dort hat er ihr zweimal mit dem Hammer auf den Kopf geschlagen. Spätestens ab diesem Moment habe der Mann die 19-Jährige töten wollen, so das Gericht. Oberstaatsanwältin Doris Brehmeier-Metz geht davon aus, dass der Mann schon vorgehabt hatte, die Frau zu töten, als er auf den Balkon kletterte. Der Anwalt des Angeklagten sagte, dass sein Mandant die Frau überzeugen wollte, die Beziehung fortzusetzen.
Als ihm dies nicht gelang, sei er in eine „Art Blutrausch“ geraten und habe nicht mehr gewusst, was er tut. Dabei hätten der Konsum von Cannabis, Energydrinks und Alkohol ebenso eine Rolle gespielt wie der „soziokulturelle Hintergrund“ des in Deutschland aufgewachsenen türkischen Staatsbürgers. Den Strafverfolgungsbehörden warf der Anwalt „Versagen“ vor.
Der 23-Jährige hätte, nachdem er bereits in der Vergangenheit seine Freundin mehrfach angegriffen hatte, „stärker an die Kandare genommen werden müssen“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.