POL-KI: 180427.1 Kiel: Vier Wochen alter Säugling getötet - Tatverdächtiger festgenommen
27.04.2018 – 10:01
Kiel (ots) - In der Nacht von Donnerstag auf Freitag ist ein vier Wochen alter Säugling in einer Wohnung in der Rendsburger Landstraße zu Tode gekommen. Als dringend tatverdächtig gilt der 19 Jahre alte Vater des Mädchens. Er befindet sich derzeit im Polizeigewahrsam und soll auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel einem Haftrichter vorgeführt werden.
Nach jetzigem Ermittlungsstand der Kieler Mordkommission kam es gegen 03:45 Uhr zu der Tat durch den alkoholisierten Tatverdächtigen. Die Polizei wurde zunächst alarmiert, da der 19 Jahre alte Deutsche in der Wohnung randalieren sollte. Bei Eintreffen der Beamten des 3. Reviers fanden diese das vier Wochen alte Kind derart schwer verletzt vor, dass eine sofortige Reanimation zunächst durch die eingesetzten Beamten und anschließend durch einen Notarzt erfolglos blieb. Eine Obduktion des Säuglings soll Klarheit über die Todesursache bringen.
Der Vater des Kindes konnte in dem Mehrfamilienhaus angetroffen und vorläufig festgenommen werden. Er war deutlich alkoholisiert und stand offenbar unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Die Mutter und weitere Angehörige des Säuglings werden durch ein Kriseninterventionsteam (KIT) betreut. Die eingesetzten Polizeibeamten und die Angehörigen des Rettungsdienstes der Kieler Berufsfeuerwehr werden ebenfalls betreut.
Weitere Angaben werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht gemacht.
Matthias Arends
Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Kiel Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit Gartenstraße 7, 24103 Kiel
POL-KI: 180128.1 Kiel: Nach Tötung eines Säuglings Haftbefehl gegen 19-Jährigen erlassen
28.04.2018 – 15:00
Kiel (ots) - Folge-ots zu POL-KI: 180427.1
In den Mittagsstunden erließ heute eine Haftrichterin am Amtsgericht Kiel einen Haftbefehl gegen den 19-jährigen Vater eines vier Wochen alten Mädchens wegen Totschlags. Der junge Mann wird beschuldigt, gestern in den frühen Morgenstunden seine Tochter getötet zu haben.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kiel mit Unterstützung der Mordkommission der Kieler Kriminalpolizei werden mit Hochdruck fortgeführt.
Oliver Pohl
Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Kiel Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit Gartenstraße 7, 24103 Kiel
POL-KI: 180430.1 Kiel: Kriminalpolizei sucht Zeugen im Zusammenhang mit Tötungsdelikt 30.04.2018 – 12:44 Kiel (ots) - Folge-ots zu POL-KI: 180427.1 und 180128.1
Die Kriminalpolizei sucht Zeugen im Zusammenhang mit der Tötung eines vier Wochen alten Mädchens in Kiel.
Die Ermittler wollen sich von dem Zeitraum vor der Tat ein genaueres Bild machen und suchen nun Zeugen, denen der 19-jährige Tatverdächtige am Freitag, den 27. April zwischen Mitternacht und 04:00 Uhr im Bereich Rendsburger Landstraße durch sein Verhalten aufgefallen ist.
Er war mit einer schwarzen Jogginghose und einem schwarzen Pullover mit weißem Schriftzug bekleidet. Weitere Einzelheiten zur Bekleidung bzw. zum Aussehen werden aus ermittlungstaktischen Gründen nicht gemacht. Zeugen werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei unter 0431-160 3333 zu melden.
Der vorläufige Obduktionsbericht bestätigt die Annahme einer vorsätzlichen Tötung des Kindes.
Oliver Pohl
Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Kiel Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit Gartenstraße 7, 24103 Kiel
Prozess in Kiel 19-Jähriger tötet Baby – Gericht verurteilt ihn zu achteinhalb Jahren Jugendstrafe Das Kieler Landgericht verurteilte den 19-Jährigen am Montag wegen Totschlags und des schweren sexuellen Missbrauchs zu achteinhalb Jahren Jugendstrafe.
Wegen Totschlags und des schweren sexuellen Missbrauchs seiner erst vier Wochen alten Tochter hat das Kieler Landgericht einen 19-Jährigen zu achteinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Außerdem ordnete das Gericht am Montag die Unterbringung des Angeklagten in der Psychiatrie an.
25.02.2019, 16:01 Uhr
Kiel. Die Brutalität der Tat ist kaum zu ertragen. Ein 19-Jähriger hat nach Überzeugung des Kieler Landgerichts seine kleine Tochter vier Wochen nach der Geburt in einer Dachwohnung brutal missbraucht und grausam getötet. Das Kind starb an einem schweren Schädel-Hirn-Trauma. Das Urteil: achteinhalb Jahre Jugendstrafe wegen Totschlags und besonders schweren Missbrauchs und die dauerhafte Unterbringung des Angeklagten in der Psychiatrie.
Aufgrund seiner schweren Persönlichkeitsstörung sei der Mann für die Allgemeinheit gefährlich und habe eine schlechte Prognose, sagt der Vorsitzende Richter der Jugendkammer am Montag in der Urteilsbegründung. Der 19-Jährige wird demnach viele Jahre in der Psychiatrie bleiben müssen. Zur Tatzeit stand er nach Feststellungen des Gerichts unter Alkohol und dem Einfluss bewusstseinsverändernder Pilze. Gericht kann Motiv nicht klären
Als der Kammervorsitzende die Tortur des Mädchens schildert, hört der junge Vater mit tief gesenktem Kopf zu, das Gesicht unter einem Kapuzenshirt verborgen. Im April 2018 missbrauchte er demnach seine kleine Tochter zunächst sexuell und schlug sie dann gegen die Wand oder ein Regal. Die Kindsmutter und die Mutter des Angeklagten, die im selben Haus wohnen, konnten nicht mehr rechtzeitig eingreifen. Sie standen nach der Tat genauso wie die Einsatzkräfte unter Schock.
Das Tatmotiv habe das Gericht nicht klären können, sagt der Vorsitzende Richter. Auch der Gutachter habe dazu keine Hinweise geben können. Anders als Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen lange Jugendstrafen von elf beziehungsweise zwölfeinhalb Jahren forderten, geht das Gericht von Totschlag aus. Unter anderem, weil die Motivlage nicht geklärt war und niedrige Beweggründe, die Voraussetzung für einen Verurteilung wegen Mordes wären, nicht beweisbar waren.
Gericht ordnet Unterbringung in Psychiatrie an
Wie Anklage, Nebenklage und Verteidigung geht das Gericht von verminderter Schuldfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt aus. Die Kammer folgt aber nicht dem weitergehenden Antrag des Verteidigers, der eine völlige Schuldunfähigkeit nicht ausschloss und deswegen nur die Unterbringung in der Psychiatrie beantragte.
Ein psychiatrischer Gutachter hatte dem jungen Mann neben einer phobischen Angststörung unter anderem auch eine beginnende Borderline-Störung, psychische Alkoholabhängigkeit und Hinweise auf eine beginnende schizophrene Störung bescheinigt. Schon in der Jugend litt der Angeklagte an Anpassungsstörungen, ihm fehlten Ehrgeiz und Eigenverantwortlichkeit. Eine Jugendbetreuerin sah ihn in seinen sozialen Fähigkeiten auf dem Stand eines Zehnjährigen. Bis auf die Anklageverlesung und die Urteilsverkündung fand das Verfahren nicht öffentlich statt. Die Staatsanwaltschaft will Revision prüfen, wie sie bereits erklärte.
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