Körperverletzung durch Unterlassung: Hilfsarbeiter lies eigene Mutter im Sterben
30.08.2013 - 00:01 Uhr
Von A. TISCHENDORF
Mönchengladbach – Ursula T. (82) hatte Durst. NIEMAND gab ihr Wasser. Sie war wundgelegen. NIEMAND versorgte sie. Ihr Bett war voller Läuse. NIEMAND half ihr.
Die alte Dame starb elendig. Und schuld soll ihr eigener Sohn sein! Was ist das nur für ein Mensch, der seine Mutter sterben lässt?
Mit dieser Frage beschäftigt sich seit Donnerstag das Landgericht Mönchengladbach. Auf der Anklagebank: Karsten T. (41), ein ungelernter Hilfsarbeiter. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm „Körperverletzung durch Unterlassung mit Todesfolge“ vor.
Wie konnte es so weit kommen?
Familie T. wohnt in einem Mietshäuschen in Mönchengladbach. Der Sohn zieht aus, irgendwann stirbt der Ehemann. Ursula T. bleibt allein zurück.
2010 wird Ursula T. bettlägerig. Sohn Karsten besucht sie regelmäßig, zweimal die Woche. Auch seine Tochter Mandy (15) kommt nach der Schule vorbei, kocht für ihre Großmutter.
Doch der Gesundheitszustand von Ursula T. verschlechtert sich dramatisch. Bei ihr, so die Staatsanwaltschaft, „bildeten sich großflächige Dekubiti (Hautgeschwüre, Anm. d. Red.) und es kam zu einer massiven Reduktion des Allgemeinzustandes, Verwahrlosung, Austrocknung und Unterkühlung.“
Unfassbar: Ihr Sohn holt keine Hilfe!
Erst am 22. Januar 2011 alarmiert Enkelin Mandy die Feuerwehr. Die Retter finden Ursula T. in ihrem Bett – die Matratze ist von Läusen befallen, voller Blut. Ursula T. kommt ins Krankenhaus. Zu spät!
Zwei Tage später stirbt sie an den Folgen einer Lungenembolie. Staatsanwältin Carola Guddat: „Ihrem Sohn Karsten hätte es oblegen, sich um eine ordentliche Pflege zu kümmern!“
Karsten T. wollte sich Donnerstag nicht zu den Vorwürfen äußern. Ihm drohen drei Jahre Haft. Urteil Montag.