Hamburgs Justiz zu langsam: Mutmaßlicher Vergewaltiger wird aus U-Haft entlassen
Hamburg (dpa) – Die Hamburger Justiz hat einen verurteilten Vergewaltiger und Geiselnehmer aus der Untersuchungshaft entlassen, weil sie sein Verfahren nicht schnell genug abwickeln konnte. Das Landgericht gab einer entsprechenden Haftbeschwerde des Mannes statt. Er wurde am Mittwoch nach mehr als zwei Jahren U-Haft auf freien Fuß gesetzt.
Der Mann war am 28. Oktober 2017 wegen Geiselnahme in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung sowie vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft legten Revision gegen das Urteil ein. Es wurde folglich noch nicht rechtskräftig. Der Mann blieb in Untersuchungshaft, in der er seit Januar 2017 saß.
Wegen starker Überlastung und Personalmangels schaffte es die zuständige Kammer nicht, die Urteilsbegründung und das Verhandlungsprotokoll in einer angemessenen Frist schriftlich vorzulegen. Damit war die Fortdauer der U-Haft nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr verhältnismäßig.
Bei dem Mann sah das Gericht keine Wiederholungsgefahr. Er bleibt bis zur Entscheidung im Revisionsverfahren auf freiem Fuß und muss anschließend seine Haftstrafe antreten.
Zitat von ChristineBei dem Mann sah das Gericht keine Wiederholungsgefahr. Er bleibt bis zur Entscheidung im Revisionsverfahren auf freiem Fuß und muss anschließend seine Haftstrafe antreten.
Klar, wie immer.
Man sollte dazu mal die Meinung der Frauen hören, die nach so einer Aussage vergewaltigt wurden und werden.
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