Mann schwer verletzt Mordkommission ermittelt in Bergisch Gladbach Von Matthias Niewels 28.03.18, 07:37 Uhr
Bergisch Gladbach - Die Kölner Mordkommission ermittelt in einem Kapitalverbrechen, das in Bergisch Gladbach stattgefunden hat. Die Pressestelle der Kripo Köln teilte am Dienstag mit, dass man wegen des „Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts“ ermittelt. Mehr könne nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen nicht gesagt werden.
Das Kapitalverbrechen ereignete sich im Bereich der Kreuzung Hüttenstraße/Bensberger Straße. Die Hüttenstraße war mehrere Stunden komplett gesperrt. Es kam zu Verkehrsbehinderungen.
Anwohner befragt Anwohner wurden von der Polizei als mögliche Zeugen vernommen. Ein in der Nähe abgestelltes Auto mit Münchener Kennzeichen wurde sichergestellt. Zur Untersuchung wurde es abgeschleppt.
Nach Informationen dieser Zeitung gibt es einen Schwerverletzten, der ins Krankenhaus gebracht wurde. Die Hintergründe des Verbrechens waren am Dienstag noch unklar.
Mann lebensgefährlich verletzt Festnahme nach Schüssen in Bergisch Gladbach Von Matthias Niewels 28.03.18, 13:15 Uhr
Bergisch Gladbach - Die Kölner Mordkommission ermittelt in einem Kapitalverbrechen, das in Bergisch Gladbach stattgefunden hat. Die Polizei teilte mit, dass man wegen des „Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts“ ermittelt.
Ein 30 Jahre alter Mann ist am Dienstag im Stadtteil Heidkamp durch einen Schuss aus einer frei verkäuflichen Pfefferpistole lebensgefährlich verletzt worden. Er wurde zunächst vom Notarzt versorgt und anschließend ins Krankenhaus gebracht.
Das Kapitalverbrechen ereignete sich im Bereich der Kreuzung Hüttenstraße/Bensberger Straße. Die Hüttenstraße war mehrere Stunden komplett gesperrt. Es kam zu Verkehrsbehinderungen.
Tatverdächtiger festgenommen Gegen 11.30 Uhr am Dienstag hatten mehrere Anwohner die Polizei und den Rettungsdienst informiert. Sie berichteten von Schussgeräuschen auf der Hüttenstraße. Alarmierte Polizisten fanden vor Ort den Schwerstverletzten und nahmen einen 24-jährigen Tatverdächtigen vorläufig fest.
Nach ersten Erkenntnissen war zwischen den beiden Männern ein Nachbarschaftsstreit eskaliert. Die Ermittlungen der Kripo Köln dauern an. Der Festgenommene wird wegen des Vorwurfs der schweren Körperverletzung noch am Mittwoch dem Haftrichter vorgeführt.
Polizei sucht Zeugen Anwohner wurden von der Polizei als mögliche Zeugen vernommen. Ein in der Nähe abgestelltes Auto mit Münchener Kennzeichen wurde sichergestellt. Zur Untersuchung wurde es abgeschleppt.
Die Polizei sucht weitere Zeugen, die sich zur Tatzeit im Bereich der Hüttenstraße aufgehalten, verdächtige Feststellungen gemacht oder Angaben zu der Tat machen können. Hinweise bitte an das Kriminalkommissariat 11 der Polizei Köln unter der Telefonnummer 0221/229-0 oder per E-Mail an poststelle.koeln@polizei.nrw.de. (mit red)
In Bergisch-Gladbach schießt ein 24-Jähriger mit einer Pfefferpistole auf einen 30-jährigen Mann mit marokkanischen Wurzeln, der wenige Tage später an schweren Hirnverletzungen stirbt. Dem tödlichen Schuss war ein Streit vorausgegangen, in dem der Tatverdächtige den Getöteten mehrerer Sachbeschädigungen in der Nachbarschaft beschuldigte. Rund zwei Monate nach der Tat prüfen die Ermittlungsbehörden ein mögliches fremdenfeindliches Motiv, da bei der Auswertung des Mobiltelefons des Tatverdächtigen entsprechende Inhalte gefunden wurden.
26-Jähriger steht in Köln wegen Totschlags vor Gericht Tödlicher Angriff mit Pfefferspray-Pistole Köln · Aus unmittelbarer Nähe soll ein 26-Jähriger im März 2018 seinem Nachbarn in Bergisch Gladbach mit einem Tierabwehrspray in die Augen gesprüht haben. Der Mann starb. Nun beginnt der Prozess in Köln.
18.10.2019 , 19:09 Uhr
Etwa eineinhalb Jahre ist es her, dass es in Bergisch Gladbach zu einem Streit unter Nachbarn kam, der für einen 30 Jahre alten Mann tödlich endete. Ein 26-Jähriger muss sich nun wegen Totschlags vor dem Kölner Landgericht verantworten.
Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass der Angeklagte seinen Nachbarn aus nächster Nähe mit einer Pfefferspray-Pistole angegriffen hat. Ein solches Reizstoffsprühgerät soll eigentlich dazu dienen, wilde Tiere wie etwa Bären abzuwehren. Der erste Druckstrahl traf die Brust des 30-Jährigen und verursachte eine Prellung. Der hochkonzentrierte Flüssigkeitsstrahl kann eine Reichweite von bis zu sechs Metern haben und darf nach Herstellerangaben nicht unter einem Abstand von eineinhalb Metern versprüht werden. Der 26-jährige Angreifer soll die Pfefferspray-Pistole aber nach dem ersten Angriff aus nur etwa 40 Zentimetern auf die Augen seines Nachbarn gerichtet und abgedrückt haben. Der Druck des Strahls war derart hoch, dass das linke Auge des Mannes schwer verletzt wurde, die Augenhöhle brach und sein Gehirn so schwer geschädigt wurde, dass er fünf Tage später starb.
Die Anklage geht davon aus, dass der Angeklagte am Tattag, dem 27. März 2018, aus seinem Auto heraus zunächst Fotos von dem 30-Jährigen gemacht hat. Er soll davon überzeugt gewesen sein, dass sein Nachbar mehrere Autos in der Gegend beschädigt hatte. Die Bilder wollte er offenbar der Polizei geben. Es soll zum Streit gekommen sein, das spätere Opfer soll den 30-Jährigen dabei zweimal geschlagen haben, woraufhin der das Tierabwehrspray gezogen haben soll. Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass dem Angeklagten klar war, wie hoch der Sicherheitsabstand sein muss, und dass „tödliche Verletzungen hervorgerufen werden können“, wenn die eineinhalb Meter unterschritten werden.
Der Prozess beginnt am kommenden Mittwoch. Ein Urteil soll Anfang Dezember verkündet werden.
Tödlicher Schuss mit «Pfefferpistole»: Über drei Jahre Haft Veröffentlicht am 15.01.2020
Köln (dpa/lnw) - Nach einem Nachbarschaftsstreit mit tödlichem Ausgang hat das Kölner Landgericht einen Mann am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Nach Überzeugung der Richter hatte der 26-jährige Deutsche dem Opfer mit einer sogenannten Pfefferpistole aus höchstens 30 Zentimetern Entfernung ins Gesicht geschossen. Der 30-Jährige starb wenige Tage nach der Tat im März 2018 im Krankenhaus. Das Urteil gegen den Immobilienkaufmann aus Bergisch Gladbach erging wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Köln (dpa/lnw) - Nach einem Nachbarschaftsstreit mit tödlichem Ausgang hat das Kölner Landgericht einen Mann am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Nach Überzeugung der Richter hatte der 26-jährige Deutsche dem Opfer mit einer sogenannten Pfefferpistole aus höchstens 30 Zentimetern Entfernung ins Gesicht geschossen. Der 30-Jährige starb wenige Tage nach der Tat im März 2018 im Krankenhaus. Das Urteil gegen den Immobilienkaufmann aus Bergisch Gladbach erging wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Pfefferpistolen sind gasbetrieben und frei verkäuflich. Sie sind eigentlich als Tierabwehrgerät gedacht, etwa zur Selbstverteidigung gegen aggressive Hunde. Der von dem Gerät mit 650 Stundenkilometern abgefeuerte Reizstoffstrahl zerfetzte das Auge des Opfers und drang rund zehn Zentimeter tief in das Gehirn ein.
Hintergrund der Tat war eine Serie von Sachbeschädigungen an Fahrzeugen in der Nachbarschaft. Laut Urteil hielt der Angeklagte das spätere Opfer für den Verursacher. Um Beweise gegen ihn zu sammeln, hatte der Angeklagte am Tattag dessen Haus beobachtet und fotografiert. Dadurch fühlte sich der 30-Jährige provoziert und versetzte dem Angeklagten zwei Faustschläge. Dieser gab daraufhin zunächst einen Schuss auf den Oberkörper seines Kontrahenten ab, wobei er laut Urteil in Notwehr handelte.
Als der 30-Jährige dann aber wegging, sei der Angeklagte ihm gefolgt und habe ihm ins Gesicht geschossen. Dieser Schuss war nach Überzeugung der Kammer nicht mehr von Notwehr gedeckt. Vielmehr habe der Angeklagte den Nachbarn belehren wollen, dass dieser ihn nicht ungestraft angreifen könne. Der Angeklagte hätte «den tödlichen Erfolg seines Handelns voraussehen können», sagte der Richter. Jedoch habe er nicht die Absicht gehabt, den anderen Mann zu töten.