Frau (31) und zwei Töchter (5,6): Drei Tote in Berliner Wohnung – Mann (42) festgenommen Am Sonntag wurden die Leichen der Frau und ihrer beiden Kinder gefunden und in die Gerichtsmedizin transportiert
06.11.2024 - 15:53 Uhr Nach einem mutmaßlichen Tötungsdelikt im Berliner Stadtteil Marzahn mit drei toten Menschen ist ein 42-jähriger Verdächtiger festgenommen worden.
ZitatEr wurde am Dienstag in Baden-Württemberg gefasst, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwoch in Berlin mit. Das zuständige Amtsgericht habe einen Haftbefehl erlassen. Weitere Details etwa zu den möglichen Hintergründen der Tat oder den Ergebnissen der Obduktion nannten die Behörden nicht.
Zitat Der grausame Fund Die Leichen der 31-Jährigen und ihrer beiden Kinder (5, 6) wurden am Sonntagnachmittag kurz nach 14 Uhr von der Polizei in einer 4-Zimmer-Wohnung im 2. Obergeschoss des Mehrfamilienhauses in Marzahn entdeckt.
Zitat In der Wohnung soll auch der Lebensgefährte der Frau gewohnt haben. Er soll zuletzt am Freitag gesehen worden sein. Die Polizei suchte nach ihm. Nach BILD-Informationen handelt es sich bei dem nun Festgenommenen um den Mann.
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Kriminalität Mutter und Töchter getötet - Mordprozess gegen Partner 06. März 2025 13:19 Uhr
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Zur Merkliste hinzufügen Er soll seine Partnerin und die beiden Töchter auf grausame Weise mit Messer und Armbrust getötet haben. Das Motiv konnten die Ermittler bislang nicht klären. Gelingt es dem Gericht? Er soll seine Partnerin und die gemeinsamen Töchter auf grausame Weise mit Messer und Armbrust getötet haben. Mehr als vier Monate nach der Bluttat in Berlin-Marzahn kommt der 37-Jährige wegen Mordes vor Gericht. Der Prozess gegen den gebürtigen Heidelberger beginnt am 13. März vor dem Berliner Landgericht, wie mitgeteilt wurde. Für den Prozess sind bislang bis zum 10. April insgesamt neun Verhandlungstermine geplant.
Die Anklage gegen die 37-Jährigen enthält keine Ausführungen über ein mögliches Motiv, wie es hieß. Nach Angaben der Justiz hat sich der Beschuldigte bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Mit Messer und Armbrust Frau und Kinder verletzt
Aufgrund der mutmaßlichen Abläufe geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass das Mordmerkmal der Grausamkeit erfüllt ist. Der Tatverdächtige soll der 31-jährigen Frau sowie seinen fünf und sechs Jahre alten Töchtern "über das für die Tötung erforderliche Maß hinaus aus gefühlloser und unbarmherziger Gesinnung bewusst Schmerzen und Qualen bereitet haben", so der Vorwurf. Nach den Ermittlungen soll der Deutsche am späten Abend des 31. Oktobers 2024 seine Lebensgefährtin sowie seine Töchter mit einem Messer und einer Armbrust tödliche Verletzungen zugefügt haben. Die drei Leichen waren am 3. November 2024 in einer Wohnung des Hauses gefunden worden.
Der mutmaßliche Täter war zu diesem Zeitpunkt nach den Ermittlungen nicht mehr in Berlin. Er wurde nach Justizangaben am 5. November 2024 in Heidelberg gefasst. Der Mann wurde später von Baden-Württemberg nach Berlin gebracht und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Mordprozess "Sie hatten keine Chance" - Frau und Töchter getötet 13. März 2025 12:47 Uhr
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Zur Merkliste hinzufügen Mit Armbrust und Messer soll ein Mann in Berlin seine Familie ausgelöscht haben. Vor Gericht gesteht er die Tat. Doch was waren die Hintergründe?
Grausame Szenen haben sich in der Wohnung in Berlin-Marzahn abgespielt. Zwei tote Mädchen, fünf und sechs Jahre alt, und die Leiche ihre Mutter werden Tage später blutüberströmt entdeckt. Gequält mit Pfeilen einer Armbrust und einem großen Messer. Rund fünf Monate nach dem mutmaßlichen Dreifachmord sitzt der Partner und Vater der Opfer in Berlin auf der Anklagebank.
Während Oberstaatsanwalt Ralph Knispel die entsetzlichen Details der Anklage verliest, blickt der 37-jährige Deutsche zu Boden. Die Staatsanwaltschaft geht vom Mordmerkmal der Grausamkeit aus. Er habe seine Opfer töten wollen und ihnen aus "gefühlloser wie unbarmherziger Gesinnung gezielt Schmerzen körperlicher wie seelischer Art" zugefügt, so der Vorwurf. Die Partnerin und die Kinder versuchten sich demnach verzweifelt zu wehren - Schnittverletzungen an Händen oder Armen zeugen von Abwehrversuchen.
Angeklagter bricht sein Schweigen
Unmittelbar nach der Tat soll der gebürtige Heidelberger zu Verwandten nach Baden-Württemberg geflohen sein, wo er gefasst wurde. Damals äußerte er sich nicht zu den Vorwürfen. Ein mutmaßliches Motiv nennt die Anklage daher nicht. Nun brach er sein Schweigen.
"Ich habe die Taten begangen. Ich kann es nicht glauben und nicht nachvollziehen. Ich habe keinen Ausweg gesehen", ließ er von seiner Verteidigerin Nicole Bédé erklären. "Ich habe meine Töchter sehr geliebt. Die Welt ist in einem beängstigenden Zustand", hieß es weiter.
Er habe erst seine Partnerin getötet, die die Kinder aus seiner Sicht nicht geschützt habe. Dann sei er ins Kinderzimmer gegangen. "Ich habe einfach zugestochen." Dann habe er die Armbrust eingesetzt. "Sie hatten keine Chance". Er habe seine Töchter nicht quälen wollen. Es habe schnell gehen sollen.
Psychische Erkrankung beim Angeklagten?
15 Pfeile hat der Angeklagte nach den Angaben für die Armbrust gehabt. Laut Anklage hat er sie aus den Körpern der Opfer herausgezogen und erneut benutzt. Daran könne er sich nicht erinnern, ließ er erklären. Blass und in einem schlabbrigen schwarzen T-Shirt verfolgte der Mann den ersten Prozesstag, der nur kurz dauerte.
Seine Anwältin beantragte, ihn vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Eine Sachverständige befürwortete dies. Sie habe eine schwere geistige Erkrankung festgestellt bei dem Angeklagten, erklärte sie. Die Tat sei vor einem paranoiden Hintergrund zu sehen. Das Gericht muss nun darüber entscheiden. Bislang befindet sich der Mann in Untersuchungshaft.
Bruder und Onkel von Opfern als Nebenkläger
Der Prozess soll am 18. März fortgesetzt werden mit ersten Zeugen. Insgesamt hat das Landgericht Berlin bislang neun Verhandlungstermine bis zum 10. April geplant.
Der Bruder und Onkel der Opfer tritt in dem Verfahren als Nebenkläger auf. Am ersten Verhandlungstag war er nur durch seine Anwältin vertreten und nicht persönlich erschienen.
Die Leichen der Frau und der beiden Kinder waren am 3. November 2024 in der Wohnung gefunden worden. Der mutmaßliche Täter war zu diesem Zeitpunkt den Ermittlungen nach nicht mehr in Berlin. Nach seiner Festnahme in Heidelberg wurde der Verdächtige zurück nach Berlin gebracht.
Der Angeklagte ist nicht vorbestraft. Einen Beruf soll er nicht erlernt haben. Zuletzt sei er Empfänger von Bürgergeld gewesen, hieß es am Rande.
18.03.2025 11:04 Nach tödlicher Attacke mit Armbrust und Messer: Vater in Psychiatrie Von Anne Baum, Marion van der Kraats
Berlin - Nach dem grausamen Tod einer Mutter und ihrer zwei Töchter in Berlin-Marzahn kommt der mutmaßliche Täter zunächst in ein psychiatrisches Krankenhaus.
Der 37-Jährige stelle aufgrund einer psychischen Erkrankung nach vorläufiger Einschätzung eine Gefahr für die Allgemeinheit dar, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Schertz am zweiten Tag des Mordprozesses gegen den Deutschen.
Er folgte damit einem Antrag der Verteidigung und einer Empfehlung einer psychiatrischen Gutachterin.
Der gebürtige Heidelberger soll seine 31 Jahre alte Partnerin und die beiden gemeinsamen Kinder im Oktober 2024 mit Armbrust und Messer attackiert haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Grausamkeit als Mordmerkmal vor.
Der Angeklagte gestand zu Prozessbeginn in der vergangenen Woche vor Gericht. Er habe keinen Ausweg gesehen, ließ er über seine Verteidigerin erklären. Er habe seine Kinder nicht quälen, sondern sie schützen wollen vor der Welt.
Die Leichen waren am 3. November 2024 in der gemeinsamen Wohnung gefunden worden. Der 37-Jährige wurde kurze Zeit später in Baden-Württemberg bei Verwandten gefasst.
Gerichtsprozesse Berlin Nach Armbrust-Mord an Partnerin und Töchter – Täter muss in Psychiatrie! 08.04.2025 17:53 Nach Armbrust-Mord an Partnerin und Töchter - Täter muss in Psychiatrie Von Anne Baum, Marion van der Kraats
Berlin - Nach dem grausamen Mord an einer Mutter und ihren zwei Töchtern hat das Berliner Landgericht die dauerhafte Unterbringung des Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Der 37-Jährige habe seine Lebensgefährtin und gemeinsamen Kinder in einem krankhaften Wahn mit Armbrust und Messer umgebracht, begründete der Vorsitzende Richter Matthias Schertz. Ohne Behandlung sei der Mann gefährlich für die Allgemeinheit.
Der gebürtige Heidelberger hatte seine 31 Jahre alte Partnerin sowie die fünf und sechs Jahre alten Mädchen laut Urteil im Oktober 2024 in der Wohnung der Familie in Berlin-Marzahn attackiert. Objektiv sei die Tat grausam, aber die subjektive Seite liege nicht vor, so der Richter.
"Wenn man Wahn attestiert, kann man nicht von absichtlichem Quälen ausgehen." Wegen der erheblichen Erkrankung könne der 37-Jährige nicht bestraft werden. Rechtlich liege ein Totschlag in drei Fällen vor. Ein Mordmerkmal sei "krankheitsbedingt nicht erfüllt".
Der Angeklagte gestand zu Prozessbeginn vor drei Wochen. Er habe keinen Ausweg gesehen, ließ er über seine Verteidigerin erklären. Die Kinder habe er nicht quälen, sondern schützen wollen vor der Welt, die er als beängstigend empfunden habe.
Er habe erst seine Partnerin getötet, dann sei er ins Kinderzimmer gegangen. "Sie hatten keine Chance."
Angeklagter lebte einige Jahre mit psychischer Erkrankung
Die Leichen der Frau und der beiden Kinder waren am 3. November 2024 in der Wohnung gefunden worden. Der mutmaßliche Täter war zu diesem Zeitpunkt den Ermittlungen nach nicht mehr in Berlin. Nach seiner Festnahme in Heidelberg wurde der Verdächtige zurück nach Berlin gebracht.
Bis zur Verhandlung befand er sich in Untersuchungshaft. Bereits während des Prozesses wurde er auf Antrag seiner Anwältin vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Der 37-Jährige habe sich über Jahre hinweg dem "Müßiggang" hingegeben, hieß es weiter im Urteil. Um seine Kinder habe er sich gekümmert. Bereits vor einigen Jahren habe sich eine psychische Erkrankung manifestiert.
Er habe zurückgezogen gelebt, die Frau habe ihn abgeschirmt. "Im Sommer 2024 kam es zu einer Verschlechterung, es bildete sich ein Wahn heraus." Der Familienvater habe nur noch Gefahren für sich und seine Kinder gesehen.
Mit der Entscheidung folgte das Gericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.