Zu einer schrecklichen Bluttat mit beinahe tödlichem Ausgang ist es am Dienstag in Laupheim in Deutschland gekommen: Ein 20-jähriger Flüchtling aus Palästina hat seiner schwangeren 17-jährigen Schwester Alaa ein Messer in den Brustkorb gerammt, weil sie nach den Gesetzen des Islam - der Scharia - den Namen der Familie beschmutzt haben soll. Ihr angebliches Verbrechen: Sie hat sich in einen anderen Flüchtling (26) verliebt und wollte deshalb ihren Ehemann verlassen. Besonders schockierend ist, dass Mitglieder der Familie nach der Messerattacke offenbar ein 15-sekündiges Video drehten.
Alaa kam schon vor Jahren nach Deutschland. Sie war mit ihrer Familie aus Palästina über Libyen nach Deutschland geflüchtet und wohnt in Laupheim in Schwaben. Als sie 15 Jahre alt war, wurde sie nach dem Scharia-Recht mit einem Syrer, mittlerweile 34 Jahre alt, verheiratet. Mit 16 brachte das Mädchen einen Sohn zur Welt, Ende 2017 wurde sie erneut schwanger.
Alaa verliebte sich in einen anderen Mann
Zu diesem Zeitpunkt wollte sie von ihrem Ehemann aber nichts mehr wissen, weil sie sich in einen anderen Mann verliebt hatte: in den 26-jährigen Jamal, ebenfalls Flüchtling, der im benachbarten Biberach lebt. Seinetwegen wollte sie sich von ihrem Ehemann trennen, wodurch nach dem Scharia-Gesetz der Name der Familie beschmutzt wurde.
Blutige Eskalation im Kinderzimmer
Am Dienstagabend kam es deshalb schließlich in der Wohnung der Familie, in der Alaa mit ihrem Sohn im Kinderzimmer lebt, zur Eskalation, an deren Ende ein versuchter Ehrenmord stand. Der Bruder des Mädchens rammte der 17-Jährigen - in der Absicht, sie zu töten - ein Messer in die Brust und schlitzte ihr außerdem nach „Bild“-Informationen beide Mundwinkel auf.
17-Jährige überlebt feigen Angriff
Alaa hat den feigen Angriff wie durch ein Wunder überlebt. Zuvor flehte sie - blutüberströmt auf dem Bett des Kinderzimmers liegend - um ihr Leben. Nach der Tat ergriff der Angreifer gemeinsam mit dem Ehemann der jungen Frau die Flucht. Die beiden wurden bereits am nächsten Tag in Schweinfurt gefasst und sitzen wegen Mordversuchs in Untersuchungshaft.
Familie filmte mit
Mitglieder der Familie haben nach der Wahnsinnstat ein Handyvideo aufgenommen. Darauf ist zu hören, wie Alaa mit den Worten „bitte denk an deinen Sohn, bitte ruf einen Krankenwagen“ um ihr Leben fleht ... Die 17-Jährige ist inzwischen außer Lebensgefahr, auch ihr Ungeborenes ist wohlauf.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Für sie ist das doch alles normal. Was unsere superschlauen Politiker und die linken Faschisten aber überhaupt nicht, nie, gar nicht, absolut nicht ahnen konnten. Das diese Kultur anders tickt.
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Mit 15 von den Eltern verheiratet, mit 16 das erste Kind, mit 17 erneut schwanger. In diesem Alter büffeln andere fürs Abi oder machen eine Ausbildung.
Die Eltern schweigen, obwohl sie Sohn und Schwiegersohn angefeuert haben, ihre Tochter abzustechen. Pfui Teufel!
Genau wie bei Rokstan Malak, Vater auf der Flucht, die Mutter (vermutliche Drahzieherin) lebt unbehelligt in Dessau. Bisher wurde keine Anklage erhoben. Unbegreiflich.
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Angeklagte Eltern aus U-Haft entlassen Samstag, 20. Oktober - 2018 8:10
(...) Im Prozess um den versuchten Ehrenmord von Laupheim sind die mitangeklagten Eltern aus der U-Haft entlassen worden. Das ordnete das Landgericht Ravensburg nach der Zeugenvernehmung der inzwischen 18-jährigen Muslimin an. Die beiden mutmaßlichen Haupttäter, der Bruder und der Ehemann des Opfers, bleiben in U-Haft (...)
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Da bekommt man schon das Grausen wenn man den obigen Link anklickt und weiterliest. Was wollen diese Leute hier? Sie respektieren unsere Gesetze in keinster Weise. "Ehrenmorde" gibt es bei uns NICHT! Und ich habe auch keine Lust, durch solch eine "Volklore" weiter ins Mittelalter abzudriften!
So ging es mir auch, als ich den von Tumbleweed dankenswerterweise reingestellten Link angeklickt habe. Je weiter ich nach unten scrollte, desto größer wurden meine Beklemmungen.
Im Prozess um den Mordversuch an einer jungen Muslimin hat das Landgericht Ravensburg die Familie des Opfers zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Ganz unterschiedlich nimmt die Familie von Alaa W. das Urteil zur Kenntnis. Der Vater hört aufmerksam den Ausführungen des Richters zu, die Mutter weint leise. Der Bruder spricht direkt nach der Verkündung seiner Haftstrafe lächelnd mit seinem Verteidiger und der nach islamischem Recht angetraute Ehemann weint ebenfalls.
Wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung muss der aus dem Libanon stammende Bruder des Opfers für sieben Jahre und sechs Monate in Jugendhaft. Außerdem ordnet das Gericht eine Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt an.
Der syrische Ehemann wird zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die aus dem Libanon stammenden Eltern verurteilt das Gericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu jeweils einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung. Sie haben nach Überzeugung des Gerichts zwar den Rettungsdienst verständigt und damit ihrer damals 17-jährigen schwerverletzten Tochter das Leben gerettet, allerdings erst 14 Minuten nach der Tat.
Ehrenmord Prozess um Mordanschlag auf 17-Jährige wegen „beschmutzter Ehre“
Das Opfer „ist keine Heilige“
„Der Fall ist alles andere als klar“, sagte der Vorsitzende Richter Veiko Böhm. Das Gericht habe sich seine Urteile nicht leichtgemacht. „Das was hier passiert ist, kann man sich kaum vorstellen.“ Kein Mensch habe es verdient, im Gesicht verletzt und „entstellt“ zu werden. Das Mädchen sei ganz klar als Opfer zu sehen. Aber: „Auch Alaa W. ist keine Heilige“, sagt Böhm. Das Opfer sei „der Inbegriff von Sprunghaftigkeit“, es habe sich bei seinen Aussagen teils in Widersprüche verstrickt.
Gericht geht von spontaner Tat aus
Auch habe man in der Hauptverhandlung nicht abschließend klären können, was am 27. Februar 2018 in der elterlichen Wohnung in Laupheim geschehen ist. Das Gericht gehe nicht davon aus, dass sich die Familie vorab abgesprochen hatte, das Mädchen zu töten. Es spreche vielmehr alles dafür, dass es zu einer „Spontaneskalation kam“, nachdem der Bruder die mutmaßlichen Nacktbilder auf dem Handy seiner Schwester fand, die das Mädchen ihrem neuen Freund geschickt hatte.
„Diese Bilder hatten eine fatale Wirkung“, sagt der Richter. Der Bruder sei innerlich explodiert und das habe auch der Ehemann bemerkt. „Er wollte sich nicht die Blöße geben, das ungesühnt zu lassen.“ Der Ehemann habe die damals 17-jährige mit einem Messer schwer im Gesicht verletzt, der Bruder ihr dann in den Brustkorb gestochen. Man könne daher nicht davon sprechen, dass es um die Ehre der Familie ging – sondern vielmehr um die eigene Ehre des Ehemanns. Verteidigerin will in Revision gehen
Staatsanwalt Florian Steinberg hatte zuvor unter Ausschluss der Öffentlichkeit neun Jahre und sechs Monate Haft für den Bruder des Opfers und acht Jahre Haft für den Ehemann gefordert. Für die Eltern forderte er je drei Jahre Haft. Die jeweiligen Verteidiger der Angeklagten hatten für den Bruder eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und für die anderen Angeklagten Freisprüche gefordert.
Nach dem Urteil kündigten die Verteidiger an, die Entscheidung des Gerichts prüfen zu wollen. Die Verteidigerin der Mutter erklärte, wahrscheinlich in Revision zu gehen.
Der Bruder wird seine Haftstrafe in einer sozialtherapeutischen Einrichtung absitzen, das Gericht hofft auf einen Erziehungseffekt. „Sie sind nicht Herr über Leben und Tod“, gab Veiko Böhm dem jungen Mann mit auf den Weg. Der nahm es nickend zur Kenntnis.
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Das Mädel war zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alt, verheiratet nach islamischem Gesetz.
Warum der Ehemann wohl bei der Verurteilung weint? Er bedauert sich vermutlich selbst. Hatte aber vorher kein Problem damit ein Kind zu heiraten... ich schreibe lieber nicht was ich gerade denke....!
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