Einen Tag vor Heiligabend wurden in einer Wohnung in der Lessingstraße eine 39 Jahre alte Wolfsburgerin tot, ihr 38 Jahre alter Lebensgefährte schwer verletzt aufgefunden. Gegen 10.55 Uhr wurden Feuerwehr und Polizei über Notruf alarmiert, dass sich in der Wohnung in der Lessingstraße eine männliche verletzte Person befinde. Als die Beamten vor Ort eintrafen, fanden sie in der betreffenden Wohnung eine 39 Jahre Wolfsburgerin leblos auf dem Boden liegend vor. Mit in der Wohnung wurde der 38 Jahre alte Lebensgefährte der Frau schwer verletzt angetroffen. Während der 38 Jährige mit einem Rettungswagen ins Wolfsburger Klinikum verbracht wurde, kam für die Frau jede Hilfe zu spät. Ein Notarzt konnte nur noch den Tod der 39-Jährigen feststellen. Ersten Ermittlungen zufolge starb die Frau eines gewaltsamen Todes. Der Lebensgefährte der Wohnungsinhaberin wurde noch am Vormittag notoperiert.
Die Ermittlungen dauern an.
Die Pressestelle der Polizei ist am 24.12.2017 ab 11.00 Uhr für weitere Informationen besetzt.
POL-WOB: Tote Frau in Wolfsburg - Lebensgefährte unter dringendem Tatverdacht festgenommen
24.12.2017 – 11:00
Wolfsburg (ots) - Wolfsburg, 24.12.2017
In dem Fall der getöteten 39 Jahre alten Wolfsburgerin (wir berichteten) ist der 38 Jahre alte Lebensgefährte der Frau unter dringendem Tatverdacht festgenommen worden. Eine am späten Samstagabend durchgeführte Obduktion der Getöteten durch Gerichtsmediziner der Medizinischen Hochschule aus Hannover in Wolfsburg ergab, dass die Frau an den Folgen massiver Gewalteinwirkung gestorben ist.
Im Laufe weiterer Ermittlungen hat sich in der Folge der dringende Tatverdacht gegen den 38 Jahre alten Lebensgefährten der 39 jährigen Wolfsburgerin erhärtet. Demnach ist derzeit unter anderem nicht auszuschließen, dass sich der Beschuldigte die eigenen Verletzungen selbst zugefügt hat.
Daher wurde Antrag der Staatsanwaltschaft Braunschweig beim zuständigen Amtsgericht in Braunschweig Haftbefehl gegen den Beschuldigten erwirkt, der am Sonntagvormittag durch den zuständigen Richter beim Amtsgericht Wolfsburg verkündet wurde.
Die beiden Töchter der 39 Jahre alten Getöteten, wurden noch am Samstag von einem Notfallseelsorger betreut und in die Obhut des Jugendamtes der Stadt Wolfsburg unterstellt.
Der Beschuldigte hat sich bisher zu den Vorwürfen nicht geäußert. Er wurde am Samstag notoperiert, gilt als schwer verletzt, es besteht aber keine Lebensgefahr.
Die Ermittlungen, die zu den genauen Umständen der Tat geführt haben dauern noch an.
Tödliche Messerattacke auf schwangere Freundin gestanden
Wenige Tage vor dem Heiligen Abend ist es in einer Wolfsburger Wohnung zu einer tödlichen Messerattacke gekommen: Ein 38-Jähriger stach 14 Mal auf den Brustkorb seiner schwangeren Partnerin ein.
Mit 14 Messerstichen soll der Mann in Wolfsburg seine 39 Jahre alte Lebensgefährtin getötet haben.
Ein 38-Jähriger hat am Montag beim Prozessauftakt in Braunschweig eine tödliche Messerattacke gegen seine schwangere Freundin am Tag vor Heiligabend gestanden. „Ich bin sehr erschrocken darüber, dass ich der Anna so zahlreiche Stiche in den Oberkörper zugefügt habe“, ließ der Angeklagte seinen Verteidiger vor dem Landgericht erklären. Er könne sich an die Tat in der gemeinsamen Wolfsburger Wohnung aber nicht erinnern, weil er zu viel getrunken habe. Er fühle sich dafür verantwortlich, dass drei Kinder ihre Mutter verloren haben. Deshalb habe er kurz nach der Tat versucht, sich das Leben zu nehmen, hieß es in der Erklärung.
Betrunkene Messerattacke
Laut Anklage stach der Beschuldigte betrunken 14 Mal auf den Brustkorb seiner 39-jährigen Partnerin ein und traf dabei mehrere Organe. Als eines der Kinder die Mutter beschützen wollte, soll der Angeklagte es ebenfalls mit dem Messer bedroht haben. Der Beschuldigte räumte in der Verhandlung ein langjähriges Alkoholproblem ein. Das sei auch Anlass für einen Streit am Vorabend der Tat gewesen. Für den Tattag selbst habe er aber große Erinnerungslücken und will erst später im Gefängnis vom Tod seiner Partnerin erfahren haben.
Am ersten Verhandlungstag stand die schwierige Beziehung der beiden Polen, die sich schon aus gemeinsamen Kindertagen in der Heimat kannten, im Mittelpunkt. Im Anzug gekleidet beantwortete der Angeklagte alle Fragen des Gerichts bereitwillig. Er habe sich unter anderem sehr darüber geärgert, dass er als einer der letzten von der Schwangerschaft seiner Partnerin erfuhr, deren drei Kinder aus einer früheren Beziehung stammen. Über Weihnachten war ein Besuch in Polen geplant.
Verurteilung wegen Totschlags?
Der Beschuldigte gab an, dass er sich nach dem Streit am Vorabend erst wieder daran erinnere, am nächsten Tag im Flur über seine Partnerin gebeugt gewesen zu sein. Messer oder Blut habe er nicht wahrgenommen. Auch wie die Verletzungen am eigenen Körper zustande kamen, konnte er nicht erklären. Polizisten hatten ihn in der Mietwohnung gefunden und in ein Krankenhaus bringen lassen, wo er notoperiert wurde.
Die Anhörung von Zeugen und die Aussage eines psychiatrischen Gutachters sollen nun Aufschluss über die Tat bringen. Zum Auftakt berichtete eine Polizistin unter Tränen von dem Einsatz in der Wohnung. Bei einer Verurteilungen wegen Totschlags drohen dem Beschuldigten zwischen 5 bis 15 Jahren Haft. Ein Urteil wird für Ende Mai erwartet.
Angeklagter gesteht tödliche Messerattacke auf Freundin
Kurz vor Heiligabend kommt es in einer Wolfsburger Mietwohnung zu einer tödlichen Messerattacke. Die schwangere Mutter von drei Kindern stirbt. Ihr Partner räumt ein, für den Tod der Frau verantwortlich zu sein. An die Tat kann er sich aber nicht erinnern.
Braunschweig/Wolfsburg.
Die ungeheure Brutalität des Verbrechens einen Tag vor dem Heiligen Abend 2017 hatte Wolfsburg geschockt. Mit insgesamt 14 Messerstichen soll ein 38-jähriger Wolfsburger seine damalige Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung in der Lessingstraße getötet haben. Am Montag begann der Prozess vor dem Schöffengericht am Landgericht gegen den Mann. Dabei kam auch heraus, dass das 39-jährige Opfer zum Tatzeitpunkt schwanger war. Nur schwer zu ertragen waren die Aussagen der beiden Töchter (10 und 14), die sich während der Bluttat ebenfalls in der Wohnung aufhielten und noch versucht hatten, ihrer sterbenden Mutter zu helfen..
Angeklagter stach 14 mal auf Brustkorb ein
Der Angeklagte räumte die Tat am Montag über seinen Verteidiger ein, könne sich allerdings nur bruchstückhaft an die Geschehnisse am Vormittag des 23. Dezember 2017 in der Wohnung erinnern. „Ich bin allein verantwortlich dafür, dass meine Lebensgefährtin nicht mehr lebt. Es ist mir unerklärlich, weshalb es zu dieser Tat kam“, sagte der Pole, der im Frühjahr 2016 nach Deutschland gekommen war.
Laut Anklage soll er die Frau mit 14 Messerstichen umgebracht haben und durchstach dabei auch die linke Herzkammer und den linken Lungenoberlappen.
Schwierige Beziehung der beiden Polen
Der 38-Jährige berichtete vor Gericht am Montag von massiven Alkoholproblemen und einer erfolglosen Therapie noch in Polen. Diese Abhängigkeit sei nach seiner Darstellung auch der Auslöser für mehrere gescheiterte Selbstmordversuche gewesen – der jüngste in der Untersuchungshaft am 26. Dezember 2017. Ob er sich in Suizidabsicht nach dem tödlichen Angriff auf seine Lebensgefährtin selbst mit einem Messer am Hals und im Brustbereich verletzt hatte, blieb am Montag offen.
Einen Tag vor der schrecklichen Tat hatte das Paar mit den Vorbereitungen für eine gemeinsame Reise nach Polen über Weihnachten begonnen. Nach eigenen Angaben hatte der Angeklagte am Vorabend der Tat mehrere Flachmänner und auch Metaxa getrunken. „Musst du dich immer besaufen wie ein Schwein?!“, soll seine Lebensgefährtin im Verlauf eines Streits zu ihm gesagt haben. Nach der Tat am 24. Dezember hatte die Polizei einen Alkoholwert von 1,9 Promille bei dem Angeklagten festgestellt.
Der hatte wenige Tage vorher auch erfahren, dass seine Lebensgefährtin – noch in einem sehr frühen Stadium – schwanger war. „Ich habe mich darüber sehr gefreut“, sagte er. Der 38-Jährige weinte, als ein Brief von ihm an seine Familie übersetzt wurde: „Ich bete für die Seele meiner Lebensgefährtin“, hatte er darin geschrieben.
Polizistin berichtete unter Tränen von Einsatz
Die Anhörung von Zeugen und die Aussage eines psychiatrischen Gutachters sollen nun Aufschluss über die Tat bringen. Zum Auftakt berichtete eine Polizistin unter Tränen von dem Einsatz in der Wohnung. Bei einer Verurteilungen wegen Totschlags drohen dem Beschuldigten zwischen 5 bis 15 Jahren Haft. Der Prozess wird am Mittwoch um 9 Uhr fortgesetzt.Ein Urteil wird für Ende Mai erwartet.
Zu neun Jahren Gefängnis verurteilte das Landgericht am frühen Nachmittag einen 38-jährigen Wolfsburger. Er hatte seine Lebensgefährtin einen Tag vor dem Heiligen Abend im vergangenen Jahr mit 15 Messerstichen umgebracht.
Hohe Haftstrafe: Das Landgericht verurteilte den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von neun Jahren und legte ihm einen Alkoholentzug auf.
Hohe Haftstrafe: Das Landgericht verurteilte den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von neun Jahren und legte ihm einen Alkoholentzug auf. Quelle: Jörn Graue
Mit 14 Messerstichen soll ein 38-Jähriger seine 39-jährige Lebensgefährtin nach einem Streit in der gemeinsamen Wohnung in der Lessingstraße am 23. Dezember 2017 getötet haben. Dafür verurteilte ihn das Landgericht am frühen Nachmittag zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren. Nach zwei Jahren erfolgt die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Die Staatsanwaltschaft hatte neuneinhalb Jahre Haft, die Verteidigung acht Jahre Gefängnis gefordert
Strafkammer folgte psychiatrischem Gutachten
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die Frau nach einem Streit unter erheblichem Alkoholeinfluss mit 15 Messerstichen umgebracht hatte. Wenige Stunden nach der Tat war bei ihm ein Alkoholwert von 1,99 Promille nachgewiesen worden. Die Strafkammer folgte in ihrem Urteil der Einschätzung eines psychiatrischen Gutachters, der dem Angeklagten ein Alkoholabhängigkeitssyndrom attestiert hatte und „eine erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit nicht ausschloss“. Das Gericht ordnete die Unterbringung in einer geschlossenen Entziehungsanstalt nach zwei Jahren unter der Voraussetzung an, dass der Angeklagte bis dahin die deutsche Sprache beherrscht.
Am Vormittag hatte es die Plädoyers gegeben. Die Staatsanwältin forderte neun Jahre und sechs Monate Haft, die Verteidigung acht Jahre.Die Vertreterin der Anklage war von der Schuld des Angeklagten überzeugt. „Es steht fest, dass er die Frau vor den Augen der Kinder durch Messerstiche in Brust und Rücken getötet hat“, sagte sie. Die 10 und 14 Jahre alten Töchter des Opfers hatten das Geschehen mit ansehen müssen und noch versucht, ihrer am Boden liegenden Mutter zu helfen.
Nach zwei Jahren Haft Einweisung in geschlossene Entziehungsanstalt
„Die Tatbegehung war unfassbar grausam“, sagte Rechtsanwältin Alexandra Maniura-Wagner in ihrem Plädoyer. Sie vertrat als Nebenklägerin die Hinterbliebenen des Opfers. Die Juristin schloss sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an und forderte ebenfalls neuneinhalb Jahre Gefängnis für den Angeklagten. Dessen Verteidiger Michael Tornow plädierte auf acht Jahre Freiheitsentzug. Er sprach sich dafür aus, dass sein Mandant nach zwei Jahren in eine geschlossene Entziehungsanstalt eingewiesen wird. Dem folgte das Gericht in seinem Urteil.