ZitatDa wollte man doch nur angeblich Steuergelder sparen, sicherlich eine noble Absicht, aber nicht bei solchen Sachverhalten.
Bei Mord wird gespart, aber ansonsten mit Steuergeldern der Menschen um sich geworfen. Man sollte mal eine Bürgebefragung starten.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Tötete sie vor 33 Jahren eine Frau in Dortmund?: Verdächtige bricht vor Gericht ihr Schweigen ... doch der Richter war verwundert über ihre Worte!
07.11.2024 - 18:19 Uhr
Dortmund (NRW) – Petra G. (62) soll vor 33 Jahren mit Komplizen Heike Kötting († 28) in Dortmund getötet haben. Im Verhör leugnete sie, vor Gericht schwieg sie hartnäckig. Bis jetzt!
Zitat „Herr Richter, ich möchte etwas sagen“, erklärte die Frau im Schwurgerichtssaal. Doch wer vier Monate nach Prozessbeginn ein Geständnis erwartet hatte, wurde enttäuscht: „Ich kenne die getötete Frau nicht und weiß nicht, wo sie wohnte. Ich war erschrocken, als ich von ihrem Tod gehört habe“, sagte die Frau aus Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen).Der Vorsitzende, Thomas Kelm, verwundert: „Aber ihre DNA wurde am Tatort gefunden. Was sie da sagen, widerspricht allen Erkenntnissen der Wissenschaft.“
Angeklagte angeblich nie in Dortmund gewesen Petra G., die von Marcus Herberholz verteidigt wird, zuckte nur müde mit den Schultern, blieb bei ihrer Version: „Ich schwöre hier noch, dass ich niemals in Dortmund war.“....
Zitat Auf alten Spurenträgern war es den Ermittlern mit neuen Methoden gelungen, DNA-Spuren zu sichern. Neben der Mutter aus Mönchengladbach steht Peter W. (60) vor Gericht. Ein dritter Täter konnte nicht ermittelt werden....
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Fast 34 Jahre nach dem Mord an Heike Kötting nähert sich der Prozess gegen zwei Angeklagte dem Ende. Die sollen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft die Frau in ihrem Haus heimtückisch ermordet haben.
Von Christof Voigt
Die Dortmunder Staatsanwaltschaft hat im Mordfall Heike Kötting lebenslange Haftstrafen für die beiden Angeklagten gefordert. In dem spektakulären Verfahren waren die Ermittler den zwei Tatverdächtigen erst nach 33 Jahren auf die Spur gekommen. Über DNA-Spuren, die unter anderem im Haus und auch an der Getöteten gefunden wurden.
Für die Staatsanwaltschaft ein klarer Beleg dafür, dass die beiden Angeklagten, eine heute 62-jährige Frau aus Mönchengladbach und ein 60-Jähriger aus Dortmund, am Mord beteiligt waren. Das Urteil soll Mitte März gesprochen werden.
Opfer soll Einbrecher überrascht haben
Die Staatsanwaltschaft ist sich sicher, dass die beiden Angeklagten, gemeinsam mit einem unbekannten Dritten, am 25. Februar 1991 zunächst in das Haus von Heike Kötting eingebrochen sind. Als die Dortmunderin abends nach Hause gekommen sei, habe sie die Täter überrascht. Und sei ihnen unwissentlich "in die Arme gelaufen", so die Dortmunder Staatsanwältin Gülkiz Yazir. Die Täter hätten Heike Kötting von hinten angegriffen, zunächst gewürgt und dann mit Stichen in den Rücken und den Hals getötet.
Die Staatsanwältin sagte, dass der Mord aus Habgier verübt wurde, Heike Kötting sei heimtückisch umgebracht worden. Zwar könne nach 34 Jahren nicht mehr mit Gewissheit gesagt werden, wer von den Angeklagten zugestochen oder Heike Kötting gewürgt habe, es seien aber alle Merkmale eines gemeinschaftlichen Mordes gegeben, so die Staatsanwältin.
Urteil wird Mitte März erwartet Der 60-jährige Angeklagte, der seit 1991 in Dortmund lebt, schweigt zu den Vorwürfen. Die angeklagte Frau aus Mönchengladbach hat im Prozess ausgesagt, dass sie noch nie in Dortmund gewesen sei. Die Plädoyers der Verteidiger sollen am 12. März vorgetragen werden. Einen Tag später soll am Dortmunder Landgericht das Urteil gesprochen werden.
Unsere Quellen:
Plädoyer der Staatsanwaltschaft Dortmund WDR-Reporter im Gericht
Prozess in Dortmund Cold Case Kötting: War doch der unbekannte Dritte ihr Mörder? 12.03.2025, 18:07 Uhr • Lesezeit: 5 Minuten
Dortmund. Heike Kötting wurde 1991 in Dortmund getötet, mehr als 33 Jahre später stehen zwei Verdächtige vor Gericht. Aber haben sie die Tat wirklich begangen?
Gut 33 Jahre nach dem Mord an Heike Kötting (28) konnten zwei Tatverdächtige ausfindig gemacht werden. Seit Juli 2024 wird Peter W. (60) und Petra G. (62) nun schon der Prozess gemacht. In dem monatelangen Verfahren wurden zahlreiche Zeugen und Gutachter gehört. Aber brachte das wirklich Klarheit? Nein, auf keinen Fall, meinen die Verteidiger. In ihren abschließenden Plädoyers forderten sie daher am Mittwoch (12.3.) den Freispruch für die beiden Angeklagten.
Staatsanwältin Gülkiz Yazir hat hingegen keinerlei Zweifel. Die Indizien gegen die beiden Angeklagten seien erdrückend. Der Dortmunder und die aus Mönchengladbach stammende Frau seien durch DNA-Spuren vom Tatort überführt, an der tödlichen Gewalttat im Februar 1991 beteiligt gewesen zu sein. „Diese Spuren lassen sich nur durch eine Beteiligung am Tatgeschehen erklären“, hatte Yazir in ihrem Schlussvortrag erklärt. DNA des Mannes sei am Einbruchswerkzeug, an Heike Köttings Kleidung und im Auto des Opfers gefunden worden. Die Frau habe Spuren an einem Telefonkabel im Keller und unter zwei Fingernägeln der Getöteten hinterlassen.
Dortmunderin traf völlig arglos auf ihre Mörder Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft sind am Abend des 25. Februar 1991 drei Täter über einen Kellerschacht von der Gartenseite aus ins Haus eingestiegen, um Wertgegenstände zu stehlen. Der Dortmunder Peter W. habe ein Loch in das Türblatt geschlagen, seine Komplizin das Telefonkabel aus der Wand gerissen. Als die Karstadt-Dekorateurin gegen 20 Uhr dann früher als erwartet nach Hause kam, habe man spontan den gemeinsamen Entschluss gefasst, die völlig arglose 28-Jährige zu töten.
Ein Täter habe sie noch im Nähzimmer gewürgt, ein zweiter mit einem Messer mehrfach auf die nichtsahnende Frau eingestochen. Stiche einer etwa zehn Zentimeter langen Klinge trafen Heike Kötting mehrfach in Hals und Brust. Wer welche Handlung ausgeführt hatte, konnte im Prozess nicht mehr geklärt werden. Aus Sicht von Staatsanwältin Yazir kommt es darauf aber auch nicht an. Alle drei – die beiden Angeklagten und der Unbekannte – hätten gemeinschaftlich gehandelt und die Aktion der jeweils anderen unterstützt. Deshalb seien alle drei Mörder. Sie beantragte daher für die beiden Angeklagten lebenslange Haft.
Verteidiger säen Zweifel an Aussagekraft der DNA-Spuren Die Verteidiger widersprachen in ihren Schlussvorträgen der Mittäterschaft und versuchten Zweifel an der Aussagekraft der DNA-Spuren zu säen. Peter W., der damals nur zwei Kilometer Fußweg entfernt ebenfalls in Scharnhorst gewohnt hat, habe zwar nachweislich Kontakt zum Opfer gehabt. Aber er könne ja auch ein Bekannter von ihr gewesen sein oder derjenige aus dem Einbrecher-Trio, der beim Mord vielleicht ganz woanders im Haus unterwegs war. „Vielleicht hat er sich nur anschließend über die Leiche gebeugt“, so Rechtsanwalt Thorsten Hönnscheidt.
Ob es so war? Unklar. Der Angeklagte schweigt beharrlich. Aber das dürfe ihm nicht zu seinem Nachteil ausgelegt werden, betonte sein Verteidiger. Es gebe daher keinen Nachweis für die aktive Tatbeteiligung seines Mandanten am Mord. Er müsse folglich freigesprochen werden. „Der Maßstab in der Rechtssprechung ist: Es darf keinerlei Zweifel an der Schuld des Angeklagten geben“, so Hönnscheidt. „Hier sehe ich eine ganze Reihe von erheblichen Zweifeln.“
Noch weniger Beweise für eine Tatbeteiligung könnten bei Petra G. gefunden werden, betont ihr Verteidiger Marcus Herberholz. Anders als beim Mitangeklagten sei nur eine DNA-Spur von ihr, die am Finger, wirklich verwertbar. Und die könne von jemand anders auf die Leiche übertragen worden sein. Etwa von dem unbekannten Dritten, der beispielsweise ein Bekannter von Angeklagten gewesen sein könne. Außerdem gebe es keinerlei Hinweise, dass Petra G. jemals Verbindungen nach Dortmund gehabt habe. Das hätten alle Zeugen bestätigt. Auch sie selbst hatte stets behauptet, bis zum Prozess noch nie in der Stadt gewesen zu sein.
DNA-Spuren seien zwar ein bedeutsames Indiz, bräuchten aber immer weitere Beweise, betonte Herberholz und zählte abschließend mehrere Justizirrtümer aufgrund von falsch gedeutetem Genmaterial auf. „Die DNA-Analyse ist nicht nur Lösung, sondern auch ein Teil des Problems“, so der Verteidiger, der ebenfalls einen Freispruch für seine Mandantin forderte.
Ob das Schwurgericht auch Zweifel an der Aussagekraft der DNA-Spuren hegt, wird sich zeigen. Das Urteil wird am 25. März um 14 Uhr verkündet.