29.01.2024 16:33 Schlafwandelnd eigenen Sohn missbraucht? Ex-Staatsanwalt vor Gericht
Lübeck - Wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs muss sich ein ehemaliger Staatsanwalt seit Montag vor dem Landgericht Lübeck verantworten.
Zitat Der Mann soll im März 2019 möglicherweise schlafwandelnd seinen Sohn missbraucht haben. Der Angeklagte soll dem damals acht Jahre alten Jungen, mit dem er im selben Bett geschlafen hatte, in die Pyjamahose gefasst und dessen Geschlechtsteil berührt haben, wie Oberstaatsanwalt Axel Bieler am Montag sagte.
Zitat Der Angeklagte äußerte sich am ersten Verhandlungstag nicht zu den Vorwürfen. Bei früheren Vernehmungen hatte er ausgesagt, er könne sich an den Vorfall nicht erinnern. Der 52 Jahre alte Jurist hatte sich selbst angezeigt. Das Gericht lehnte Forderungen von Verteidigung und Nebenklage ab, die Öffentlichkeit über weite Strecken von der Verhandlung auszuschließen. In dem Prozess geht es unter anderem um die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten.
Für den Prozess sind fünf weitere Verhandlungstage bis zum 14. Februar angesetzt.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Urteil da - Bewährung! Ex-Staatsanwalt vergewaltigte seinen Sohn
14.02.2024 - 09:32 Uhr
Das Landgericht Lübeck hat einen Ex-Staatsanwalt wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch seines Sohnes zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.
Zitat Während der vergangenen Verhandlungstage im Saal 163 des Landgerichts wollte sich der Jurist nicht zu den Vorwürfen äußern – anders als während der Ermittlungen. Damals hatte er angegeben, sich an die mutmaßliche Tat Ende März 2019 nicht zu erinnern......Der Staatsanwalt und die Verteidigung des Angeklagten forderten am 8. Februar jeweils einen Freispruch in dem Fall. Die Nebenklage plädierte in ihrem Schlussantrag dagegen auf eine Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs, aber ohne konkretes Strafmaß. Vier Monate gelten bereits als verbüßt, wie die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsbegründung am Mittwoch sagte.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*