24.01.2018 | Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz Tötungsdelikt in Gommersheim: Anklage wegen Mordes erhoben
Folgemitteilung zu den gemeinsamen Presseerklärungen der Staatsanwaltschaft Landau und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz vom 12.10. und 13.10.2017 Die Staatsanwaltschaft Landau hat Anklage wegen Mordes zum Schwurgericht des Landgerichts Landau gegen den 35-jährigen Mann erhoben, der am Nachmittag des 12.10.2017 den 50-jährigen Lebensgefährten seiner Mutter in Gommersheim mit einem Kleintransporter gezielt angefahren und dabei tödlich verletzt haben soll. Dem Angeschuldigten wird in der Anklage zur Last gelegt, im Zustand verminderter Schuldfähigkeit den Mann in der Absicht angefahren zu haben, diesen zu töten. Der Angeschuldigte soll mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf den vor dem gemeinsam bewohnten Anwesen stehenden Lebensgefährten seiner Mutter ohne abzubremsen direkt zugefahren sein. Dieser erlitt durch den Zusammenstoß so schwere Verletzungen, dass er noch vor Ort verstarb. Die Staatsanwaltschaft geht von einer heimtückischen Begehungsweise aus, weil der Verstorbene nicht mit einem solchen Angriff rechnete und deshalb nicht rechtzeitig ausweichen konnte.
Auch nach umfangreichen Ermittlungen konnte das Motiv der Tat bislang nicht aufgeklärt werden. Der Angeschuldigte soll zur Tatzeit an einer psychischen Erkrankung gelitten haben, aufgrund derer er zwar in der Lage war, das Unrecht der Tat einzusehen, seine Fähigkeit, nach dieser Einsicht zu handeln, aber erheblich vermindert war. Hinweise auf eine der Tat vorausgegangene Meinungsverschiedenheit oder eine sonstige feindselige Einstellung des Angeschuldigten gegenüber dem Getöteten haben sich bislang nicht ergeben.
Der Angeschuldigte, der sich weiter aufgrund einer ermittlungsrichterlichen Anordnung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung befindet, hat bislang von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Das Landgericht Landau hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin für die Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.
Möhlig Leitende Oberstaatsanwältin
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle
Mordprozess Gommersheim: Angeklagter bleibt in Anstalt
Freispruch, Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik und Entzug der Fahrerlaubnis für weitere zwei Jahre: Das war heute das Urteil vor dem Landgericht Landau im Mordprozess Gommersheim. Dem 35-jährigen Angeklagten wurde vorgeworfen, am 12. Oktober in Gommersheim (Kreis Südliche Weinstraße) den Lebensgefährten seiner Mutter absichtlich mit einem Transporter totgefahren zu haben. Immer noch kein Motiv
Der Beschuldigte machte während des seit Anfang April laufenden Verfahrens keine Angaben. Er ist seit dem Tattag im Pfalzklinikum in Klingenmünster untergebracht. Auf der Suche nach einem Motiv gab es keine verwertbaren Anhaltspunkte. In der Familie hatte es zuvor keinerlei Streitigkeiten gegeben. Als einzige Erklärung fand die Große Strafkammer die seelische Erkrankung des jungen Mannes. Vorsitzender Richter Jörg Bork betonte, es gebe nach der Beweisaufnahme keine Hinweise dafür, dass es sich um einen Unfall gehandelt habe. „Irrationale Aggressivität“
Kurz nach dem Zusammenstoß hatte der Angeklagte von der Wohnung seiner Schwester aus die Polizei über Notruf verständigt, dass etwas Schlimmes passiert sei, sein Fuß habe sich in den Pedalen des Autos verkeilt. Diese Version, die die Verteidigung mit einem im Fußraum rutschenden Werkzeugkasten untermauern wollte, hielt die Strafkammer für nicht realitätsnah. Bei der Tat sei allein eine durch die Erkrankung ausgelöste irrationale Aggressivität ausschlaggebend gewesen. Dem nach wie vor sehr verschlossenen Beschuldigten wurde angeraten, sich den Therapeuten zu öffnen, seine Tat anzunehmen und die Lehren daraus zu ziehen. |mik