Flüchtling von Vergewaltigungsvorwurf an Sozialarbeiterin freigesprochen
„Auch wenn das Urteil schwer nachzuvollziehen ist, ist es ein rechtsstaatliches Urteil, sagt der Sächsische Ausläderbeauftragte Geert Mackenroth. Der Freispruch eines Syrers vom Vorwurf der Vergewaltigung überrascht viele. Auch Sozialverbände überlegen, wie sie ihre Mitarbeiter bei Hausbesuchen besser schützen können.
Dresden Der Polizeibericht im November sprach von einer „Vergewaltigung“. Jetzt hat das Amtsgericht Dresden den jungen Syrer vom Vorwurf freigesprochen, sich an seiner Sozialarbeiterin in Dresden sexuell vergangen zu haben. Der Grund: Dem 21-jährigen Syrer konnte kein Tatvorsatz nachgewiesen werden.
Aus der Urteilsbegründung ist nur wenig bekannt, denn der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit am Jugendschöffengericht statt. Daher wurde auch nicht mitgeteilt, warum genau das Gericht keinen Tatvorsatz feststellen konnte.
„Nein heißt Nein“-Verschärfung des Strafrechts Nach der „Nein heißt Nein“-Verschärfung des deutschen Sexualstrafrechts vor zwei Jahren müsse das Opfer dem Täter entweder verbal oder durch schlüssiges Verhalten, wie Weinen oder Sträuben., deutlich machen, dass es die sexuelle Handlung nicht wolle, erklärt der Dresdner Strafrechts-Professor Detlev Sternberg-Lieben. Der innere Widerwille allein reiche nicht aus für den „Nein heißt Nein-Tatbestand“ in Deutschland.
Das Dresdner Jugendschöffengericht sah es vermutlich nicht als erwiesen an, dass der angeklagte Syrer Omasr A. den Widerwillen der 44-jährigen Sozialarbeiterin als solchen erkannte. Der Übergriff, der für viel Empörung in der Öffentlichkeit sorgte, fand Ende November in der Wohnung des Angeklagten im Dresdner Plattenbauviertel „Gorbitz“ statt.
„Sachlichkeit und Vertrauen in den Rechtsstaat“ Anlässlich der Reaktionen auf den Freispruch in den Sozialen Medien warb der Sächsische Ausländerbeauftrage Geert Mackenroth (CDU) für Sachlichkeit und Vertrauen in den Rechtsstaat. „Auch wenn das Urteil für das Opfer schwer nachzuvollziehen ist, ist es ein rechtsstaatliches Urteil“, unterstreicht der ehemalige Sächsische Justizminister gegenüber den DNN.
Die Polizeimitteilung vom vergangenem November, in der ohne richterliches Urteil von einer Vergewaltigung gesprochen wurde, sei vielleicht missverständlich gewesen, äußerte Mackenroth.
Angeklagter wegen Drogen und Diebstahl verurteilt Der nun vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochene Omasr A. war der Polizei kein Unbekannter. Wegen Drogendelikten, Autoaufbrüchen und Diebstahl in zehn Fällen wurde er vom Jugendschöffengericht zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt sind.
Selbstverteidigungs-Training für Sozialarbeiter im Gespräch Für welche Organisation die Sozialarbeiterin tätig war ist nicht bekannt. Der Fall habe auch bei der Caritas in Dresden die Sicherheitskonzepte für die Mitarbeiter verstärkt zur Sprache gebracht, berichtet die Geschäftsführerin für den Caritas-Verband Dresden Juliana Schneider. „Wir sind mit den Mitarbeitern bezüglich Maßnahmen, wie Selbstverteidigungs-Trainings, im Gespräch“. Sicherheit sei bei Mitarbeitern, die allgemein im sozialpädagogischem Bereich Hausbesuche vornehmen ein wichtiges Thema, erklärt Schneider.