Am Dienstagabend suchte ein 25-jähriger Mann aus Lauenburg die Wache der Polizeistation auf und erklärte, seine Lebensgefährtin umgebracht zu haben. Bei der Überprüfung der Angaben durch die Polizei wurde die 27-jährige Frau in der gemeinsamen Wohnung tot aufgefunden.
Von KN-online (Kieler Nachrichten) Artikel veröffentlicht: Mittwoch, 04.01.2017 11:02 Uhr
Die Bezirkskriminalinspektion Lübeck hat die Ermittlungen übernommen.
Lauenburg. Die Ermittlungen wurden durch die Bezirkskriminalinspektion Lübeck übernommen. Die Staatsanwaltschaft wird am Mittwoch den Erlass eines Haftbefehls gegen den Tatverdächtigen beim zuständigen Amtsgericht beantragen und die Vorführung des Beschuldigten vor den Haftrichter veranlassen.
LAUENBURG: Freundin erwürgt: Mutmaßlicher Täter saß schon im Gefängnis vom 5. Januar 2017
Der 25-Jährige war bereits wegen anderer Delikte auffällig geworden und saß im Gefängnis. Aber nicht so lange, wie er wollte.
LAUENBURG | Damian O., der zugegeben hat, am Montag seine Freundin Jessica N. in Lauenburg erwürgt und ihr anschließend noch mehrere Messerstiche zugefügt zu haben, hätte eigentlich zum Zeitpunkt der Tat im Gefängnis sitzen können. Wenn das Amtsgericht 2013 seinem Wunsch nach einer vierjährigen Haftstrafe nachgekommen wäre. Denn O. hatte im August 2012 mit einer Machete bewaffnet eine Spielhalle in Lauenburg überfallen und ausgeraubt. Zuvor hatte er bereits mit einem Staubsaugerrohr einen Mann bedroht. Im April 2013 musste er sich deshalb vor Gericht verantworten.
„Hören Sie nicht auf meinen Anwalt. Verurteilen Sie mich zu viereinhalb Jahren Haft", hatte Damian O. an den Richter geschrieben. Der heute 25 Jahre alte Mann saß zu dem Zeitpunkt in Schleswig in Untersuchungshaft. Vor seinem Prozess schrieb er zu Weihnachten 2012 an den Richter und bat um die Haftstrafe, um sich zu ändern. „Unüberlegt und dumm“ seien die Taten gewesen, hatte der junge Mann damals erkannt und vor Gericht erklärt. In viereinhalb Jahren, so O.’s Rechnung, könnte er im Gefängnis nicht nur seinen Schulabschluss nachholen, sondern auch eine Berufsausbildung machen und anschließend an einem anderen Ort ganz neu anfangen.
Wahrscheinlich durch Kokain aufgeputscht hatte O. in der Spielhalle, die er regelmäßig besuchte, eine Machete gezückt und die Tageseinnahmen gefordert. Die Waffe trug er laut eigenen Angaben vor Gericht ständig versteckt im Hosenbein mit sich herum. 1600 Euro Beute hatte er gemacht.
Letztendlich hatte das Amtsgericht O. zu zweieinhalb Jahre Haft verurteilt. Begründung des Gerichts, dem Wunsch des Angeklagten nicht zu folgen: „Viereinhalb Jahre Haft wären übers Ziel hinausgeschossen.“ Das bedeutete trotzdem eine Chance für ihn. „Er muss nun zeigen, ob er sie auch nutzen kann“, hatte der Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe des Kreises, die O. während seiner Haft begleitete, zum damaligen Urteil gesagt. O. sollte so auch seine Drogenprobleme in den Griff bekommen. Seit er zwölf Jahre alt war, hatte er Marihuana, Kokain und Alkohol konsumiert, kam in dem früheren Prozess heraus.
Aufgewachsen war O. nach dem frühen Tod seiner Mutter bei der Großmutter in Polen. Als er sieben Jahre alt war, holte ihn sein Vater nach Hamburg. O. erinnerte sich 2013 vor Gericht: „Es gab jeden Tag Prügel.“ Der Junge kehrte zurück nach Polen, kam als Zwölfjähriger erneut zum Vater. Der hatte geheiratet, doch auch mit der Stiefmutter gab es Streit. Der Zwölfjährige begann, Joints zu rauchen und Alkohol zu trinken. Das Jugendamt schritt ein und O. lernte bis zu seinem 18. Geburtstag mehrere Heime kennen. Vor drei Jahren kam er in Therapie.
Jessica N. wäre für den 25-Jährigen eine weitere große Chance gewesen. Doch angeblich wollte sich die 27-Jährige nach Erklärungen von Bekannten nun endgültig von ihrem Freund trennen. Wahrscheinlich ihr Todesurteil.
„Der Beschuldigte hat über seine erste Erklärung gegenüber der Polizei, seine Freundin umgebracht zu haben, keine weitere Aussage gemacht. Er hat jetzt einen Verteidiger und berät sich mit dem“, erklärte am Donnerstag Ulla Hingst von der Lübecker Staatsanwaltschaft. „Wir arbeiten daran, den genauen Tathergang zu klären“, sagte sie weiter.
Wahrscheinlich in drei Monaten werde man Anklage gegen Damian O. erheben, in einem halben Jahr könnte der Prozess gegen den 25-Jährigen starten. Solange bleibt er in Untersuchungshaft.
BEZIEHUNGSDRAMA IM JANUAR: Totschlag in Lauenburg: Sicherungsverfahren gegen geständigen Mann vom 19. Mai 2017 Aus der Onlineredaktion Die Staatsanwaltschaft will den Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus unterbringen. Ob er je wieder frei kommt, wäre dann offen.
LAUENBURG | Damian O. steht unter Verdacht, Anfang Januar an der Berliner Straße seine Freundin erwürgt zu haben. Demnächst wird er sich vor dem Lübecker Schwurgericht verantworten müssen. Das teilte am Freitag Ulla Hingst, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Lübeck, auf Anfrage mit. Der Tatvorwurf lautet Totschlag.
Allerdings geht die Anklagebehörde nach einem psychiatrischen Gutachten von einer zur Tatzeit nicht vorhandenen Schuldfähigkeit des 25-Jährigen aus, so dass es sich um ein Sicherungsverfahren handelt. Das Gericht wird entscheiden müssen, ob der Beschuldigte unbefristet in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen wird.
Damian O. war am 4. Januar auf der Polizeistation an der Alten Wache erschienen und hatte den Beamten berichtet, dass er tags zuvor im Streit seine Freundin umgebracht hätte. Die Beamten überprüften die Wohnung und fanden Jessica N. (27) leblos vor. Der Notarzt konnte der Frau nicht mehr helfen. Die Obduktion ergab schließlich, dass die Frau erwürgt wurde, anschließend soll der 25-Jährige mehrfach auf sein Opfer eingestochen haben. O. wurde vorläufig festgenommen.
Im Anschluss daran kam heraus, dass er 2013 während eines Prozesses gegen sich eine Haftstrafe gefordert hatte. Nach zahlreichen Körperverletzungen und Eigentumsdelikten sowie einem Raubüberfall mit Machete auf eine Spielhalle erklärte er vor Gericht, er hätte Kokain konsumiert und wolle davon wegkommen. Als Kind war er nach dem Tod seiner Mutter zunächst bei seiner Großmutter in Polen aufgewachsen, später holte ihn sein Vater nach Hamburg. Dort habe es nur Prügel gegeben, erzählte O. einmal vor Gericht. Mit zwölf Jahren begann seine Drogenkarriere, ein Selbstmordversuch folgte zwei Jahre später.
„Wir streben ein Sicherungsverfahren an, weil der Beschuldigte eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt“, erklärte Ulla Hingst. Der Aufenthalt in der psychiatrischen Abteilung ist unbefristet, es wird regelmäßig geprüft, ob die Bedingungen für die Unterbringung noch gegeben sind. Damit wäre unklar, ob und wann O. wieder in Freiheit käme.
Ex-Freundin brutal getötet: Gericht schickt 25-Jährigen in die Psychiatrie Er erwürgte sie, legte sie in die Badewanne und stach mit einem Messer viele Male in ihren Hals.
Ein 25-Jähriger hat diese grausame Tat an seiner 27-jährigen Ex-Freundin in Lauenburg nach Auffassung des Landgerichts Lübeck im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen. Jetzt muss er für unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie.
Lauenburg „Dass der Beschuldigte der Familie des Opfers unermessliches Leid zugefügt hat, steht außer Frage“, schickte Richter Christian Singelmann, Vorsitzender des Schwurgerichtes, der Urteilbegründung voraus. Der Sinn eines Sicherungsverfahrens sei der Schutz der Allgemeinheit. Er bat die Hinterbliebenen um Verständnis dafür, dass die Sicherheitsverwahrung keine lebenslängliche Unterbringung bedeute. Die Mutter als Nebenklägerin sowie die Familie, die zahlreich im Saal vertreten war, müssen damit rechnen, dass der Gewalttäter irgendwann wieder frei herumläuft.
Die Versuche der Nebenklage nachzuweisen, dass auch Mord als Delikt in Frage käme, wies das Gericht zurück. Rechtlich handele es sich um Totschlag. Die Motive Habgier oder Heimtücke, mögliche Voraussetzung für eine Mordanklage, sah Singelmann subjektiv und objektiv als nicht nachgewiesen an.
Der Angeklagte habe die Mitarbeiterin einer Spielhalle getötet, weil er sich einem Komplott ausgesetzt sah. So habe er der Gutachterin zunächst geschildert, dass die Getötete zusammen mit ihrem Ex-Partner geplant habe, den Angeklagten und ihre eigene Familie umzubringen, um an Wertgegenstände und ein Erbe zu gelangen. Im Verlauf des Prozesses hatte der Täter dann behauptet, er habe die psychische Erkrankung nur gespielt, weil er gehört habe, die Haftbedingungen in der Psychiatrie seien besser. Das nahm das Gericht dem Beschuldigten nicht ab. „Er hat sich trotz dieser grausamen Sache bei der Schilderung freudig erregt gezeigt“, sagte der Richter. Desintegriert entwurzelt sei er. Und so schwer krank, dass ein hohes Risiko für weitere Gewalttaten bestehe. Bei den Schilderungen der Tötung soll der Täters gelächelt haben. Singelmann: „So einen bizarren Auftritt denkt man sich nicht aus.“
Der arbeitslose Empfänger von Sozialleistungen war schon früher aufgefallen. Er sei oft gebückt und mit Kapuze auf dem Kopf durch Lauenburg spaziert und habe Schlag- und Stichwaffen getragen. Zeugen berichteten, er habe Stimmen gehört. In der Vergangenheit war er zu Haft verurteilt worden, weil er im August 2013 bewaffnet mit einer Machete eine Spielhalle überfallen hatte. Dass ein Hausarzt bereits 2011 Hinweise auf eine psychische Erkrankung feststellte, wurde im damaligen Prozess nicht berücksichtigt. Auch nicht, dass er damals um psychiatrische Unterbringung gebeten haben soll.
Der 25-Jährige verfolgte das Urteil aufmerksam und gefasst.