Wollte Familienvater seine Schwiegermutter töten? Vor dem Kieler Landgericht muss sich seit Freitag ein 58-jähriger Familienvater wegen Mordes verantworten. Er soll versucht haben, seine Schwiegermutter in einem Kieler Seniorenheim heimtückisch mit einer Plastiktüte zu ersticken. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord vor.
"Du lebst schon lange genug" Mit den Worten "Du lebst schon lange genug. Du musst sterben" soll der Angeklagte der wehrlosen 81-jährigen Frau eine Plastiktüte ins Gesicht gedrückt haben. Wie die Staatsanwältin mitteilte, überlebte die Frau nur durch eine glückliche Fügung. Sie verlor das Bewusstsein und der Schwiegersohn ging, weil er glaubte, sie sei tot.
Versuchter Mord an Schwiegermutter NDR 1 Welle Nord - Nachrichten für Schleswig-Holstein - 08.09.2017 15:00 Uhr Autor/in: Michaela Assmann Ein 58 Jahre alter Mann steht seit Freitag wegen versuchten Mordes in Kiel vor Gericht. Der Familienvater soll laut Staatsanwaltschaft versucht haben, seine Schwiegermutter umzubringen.
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Angeklagter sitzt in U-Haft Der Angeklagte wurde noch am späten Abend des Tattages festgenommen. Der 58-Jährige ist in Untersuchungshaft. Zu Prozessbeginn machte der gelernte Finanzbuchhalter und Gründer einer kleinen IT-Firma nur Angaben zu seiner Person. Ob er sich später zur Anklage äußern wird, blieb offen.
Tatmotiv ist unklar Laut den Schilderungen des zweifachen Familienvaters könnte Überforderung eine Ursache für die Tat gewesen sein. Seine Frau erlitt einen schweren Schlaganfall und ist seitdem pflegebedürftig. Das genaue Tatmotiv bleibt bisher jedoch unklar. Eine Frage der Staatsanwältin könnte darauf hindeuten, dass auch Geld eine Rolle gespielt habe. Sie wollte wissen, ob er sich von der Schwiegermutter Geld geliehen habe. Die Frage ließ er zunächst unbeantwortet. Der Prozess soll am 2. Oktober fortgesetzt werden.
Mordversuch an der Schwiegermutter Er presste seiner Schwiegermutter (81) eine Plastiktüte auf das Gesicht, bis sie bewusstlos zusammenbrach. Wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilte das Kieler Landgericht gestern einen 58-jährigen Familienvater zu vier Jahren Freiheitsstrafe.
Von Thomas Geyer
Der 58-jährige Angeklagte hat nach Überzeugung des Gerichts versucht, seine 81-jährige Schwiegermutter zu ersticken. Quelle: Olaf Malzahn
Kiel Die Schwurgerichtskammer sah zahlreiche Milderungsgründe. Der Angeklagte war hochgradig alkoholisiert, als er die rüstige Seniorin am Nachmittag des 11. März 2017 in ihrem Wohnheim am Südfriedhof besuchte. Grund seiner depressiven Verstimmung war laut Urteil der Gesundheitszustand seiner auf den Rollstuhl angewiesenen Ehefrau. Nach gerade überstandener Krebserkrankung hatte sie einen schweren Schlaganfall erlitten.
Mit der Versorgung der teilweise gelähmten Schwerbehinderten, die kaum mehr sprechen konnte, war der gelernte Bilanzbuchhalter seit Monaten überfordert. Schon am Vortag war er durch die Kneipen zwischen Cap und Ringstraße gezogen, um vor den Problemen zu Hause zu flüchten. Zur Tatzeit hatte er laut rechtsmedizinischem Gutachten zwischen 2,5 und 3,1 Promille Alkohol im Blut.
Der genervte Angeklagte will ihr „nur über den Mund gefahren“ sein, für das Gericht „ein Euphemismus, wie er im Buche steht“. Laut Urteil war er überzeugt, die 81-Jährige getötet zu haben. Doch als er das Zimmer verlassen hatte, kam sie wieder zu sich. Verwirrt, verängstigt, zerzaust und von rötlichen Druckstellen im Gesicht und an den Handgelenken gezeichnet, vertraute sich die Frau dem Pflegepersonal an. Im Prozess machte sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, umso mehr Bedeutung kam den Aussagen ihrer Betreuerinnen zu.
Im geringen Verfolgungsinteresse des Opfers sah die Kammer einen weiteren Milderungsgrund. Mit der Spontantat habe der nicht vorbestrafte Angeklagte seiner Familie schwer zugesetzt, führte der Vorsitzende Jörg Brommann aus. Nach seiner Inhaftierung musste die Ehefrau in ein Pflegeheim, der Sohn fiel durchs Abitur, die Geschädigte ist psychisch stark beeinträchtigt.