LÜBECK Familiendrama: Sohn soll seine Mutter erstochen haben
Der 30-Jährige soll Mutter und Großmutter mit einem Messer attackiert haben. Er sitzt nun in Untersuchungshaft. Lübeck. In der Nacht zum Sonnabend kam es in Lübeck offenbar zu einen Familiendrama: Ein dreißigjähriger Mann soll seine Mutter, 51, und seine Großmutter, 78, mit dem Messer angegriffen und dabei seine Mutter tödlich verletzt haben. Die Großmutter wurde nach der Behandlung durch einen Notarzt in eine Klinik gebracht und schwebt auch am Sonnabendabend noch in Lebensgefahr
Die alarmierte Polizei traf den mutmaßlichen Täter, mit großen Blutflecken bedeckt noch in dem Haus an und brachte ihn zunächst in eine Klinik,um ihn medizinisch untersuchen zu lassen. Danach wurde er in Polizeigewahrsam genommen. Noch am Sonnabend erließ das Amtsgericht Lübeck Haftbefehl gegen ihn.
Ehemänner waren zum Zeitpunkt der Tat nicht zu Hause
Die Tat spielte sich in einem Haus in Lübeck-Siems ab, das von den Eltern und Großeltern des Mannes bewohnt wurde. Die Ehemänner der beiden Frauen waren zum Tatzeitpunkt nicht zu Hause. Wie die Polizei mitteilt, hat die Obduktion der Mutter des Beschuldigten ergeben, dass sie aufgrund einer Vielzahl ihr zugefügter Stichverletzungen verblutet ist.
Motiv und Hintergründe der Tat sind im Einzelnen noch ungeklärt. Laut Polizei hat der Tatverdächtige angegeben, dass es einen Streit zwischen ihm und seiner Mutter gegeben habe. An das weitere Tatgeschehen hat er nach seinen Angaben jedoch keine Erinnerung.
Schreckliche Bluttat in Lübeck Vom eigenen Sohn erstochen Von Anastasia Iksanov
Marius Röer 17.07.17, 17:31 Uhr
Lübeck - Ein Sohn sticht seine eigene Mutter nieder, verletzt die Großmutter lebensgefährlich. Nach der tödlichen Messerattacke in Lübeck hat ein Richter Haftbefehl gegen André K. (30) erlassen. Es habe einen Streit zwischen ihm und seiner Mutter gegeben, sagt der Beschuldigte. An die Bluttat erinnern könne er sich aber nicht.
„Eine Mama denkt immer an ihre Kinder. Egal, wie alt sie auch sein mögen. Sie liebt sie auf eine Art und Weise, die ihre Kinder erst verstehen, wenn sie später selber einmal Kinder haben.“ Diesen Spruch postete Iris K. (51) am Freitagabend bei Facebook. Nur wenige Stunden später wurde sie vom eigenen Sohn umgebracht.
Den sonnigen Tag verbringt Iris K. in ihrem schönen Garten im beschaulichen Lübeck-Siems, wo sie Ball mit ihrem Hund spielt. Hier wohnt sie schon viele Jahre mit ihrem Mann (53) und ihren Eltern (78 und 82) in einer Doppelhaushälfte. Ihr Mann, der krank und an einen Rollstuhl gebunden ist, wird derzeit jedoch in einer Pflegeeinrichtung betreut. Der Vater von Iris K. sei zum Angeln weggefahren, erzählen die Nachbarn. Die 51-Jährige und ihre Mutter sind im Haus allein.
Am Abend kommt André K. zu Besuch – ob er sich angekündigt hat, ist bisher noch unklar. Er wohnt schon länger nicht mehr im Haus, hat laut Staatsanwaltschaft auch keinen festen Wohnsitz.
Zwischen Mutter und Sohn beginnt ein Streit, wie André K. später der Polizei erzählt. An das, was danach passierte, könne er sich jedoch nicht erinnern. André K. sticht erst seine Mutter, dann seine Großmutter nieder. Iris K. stirbt noch im Haus.
Die Großmutter kommt mit lebensgefährlichen Stichverletzungen ins Krankenhaus. „Der Tatverdächtige wurde erheblich blutverschmutzt am Tatort angetroffen und festgenommen“, sagt Oberstaatsanwältin Ulla Hingst zur MOPO. Aufgrund des Verletzungsmusters stellt sich heraus, dass André K. nicht nur mit einem Messer auf seine Opfer eingestochen hat. „Die Obduktion hat ergeben, dass die Mutter des Beschuldigten aufgrund einer Vielzahl ihr zugefügter Stichverletzungen verblutet ist“, sagt Ulla Hingst. „Die Polizei hat unterschiedliche Gegenstände und Stechwerkzeuge sichergestellt.“
Kann sich André K. wirklich nicht an die schreckliche Bluttat erinnern? War er betrunken oder auf Drogen? Ist eine psychische Erkrankung denkbar?
Der Mann wurde zunächst zur Untersuchung in eine Lübecker Klinik gebracht. „Eine psychische Erkrankung wurde durch einen Amtsarzt nicht festgestellt“, sagt Hingst. Man werde jetzt einen forensisch psychiatrischen Sachverständigen hinzuziehen, um zu klären, ob André K. schuldunfähig sein könnte. Anzeichen auf Alkoholkonsum habe es nicht gegeben. Eine Blutuntersuchung soll klären, ob André K. unter Drogen stand.
Das Amtsgericht Lübeck erließ Untersuchungshaftbefehl wegen Totschlags und versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
„Ich sah, wie er wie im Rausch auf seine Mutter einstach“ Stand: 24.01.2018 | Lesedauer: 3 Minuten
Ein Mann soll im Streit seine Mutter erstochen und seine Oma schwer verletzt haben. Vor Gericht beschreibt die 79-Jährige die erschütternden Szenen, wie sie versuchte, ihrer Tochter zu helfen.
Die alte Dame im Zeugenstand erinnert sich mit Schrecken, was ihr Enkel im Juli 2017 getan hat. „Ich sah, wie er wie im Rausch auf seine Mutter einstach. Um ihn zu stoppen, habe ich ihm eine Bratpfanne auf den Kopf geschlagen“, sagte sie vor dem Lübecker Landgericht.
Dort hat am Mittwoch der Prozess gegen ihren 30 Jahre alten Enkel begonnen, der sich wegen Totschlags und versuchten Totschlags verantworten muss. Ihm wird vorgeworfen, im Streit seine Mutter mit einer Geflügelschere erstochen und seine Großmutter lebensgefährlich verletzt zu haben.
Ein erster Prozess gegen den 30 Jahre alten Vater von drei Kindern war vor rund zwei Wochen wegen eines Formfehlers geplatzt. Die Ladung zum Termin war dem in Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten wegen einer Änderung der Zuständigkeit mit einem Tag Verspätung zugestellt worden.
„Ich hatte doch ein gutes Verhältnis zu meiner Mutter“
Aufgeregt, aber dennoch sachlich schilderte die zierliche Rentnerin mit den kurzen grauen Haaren, was sich am späten Abend des 14. Juli in der Doppelhaushälfte im Norden Lübecks abgespielt hat. „Ich lag bereits im Bett, als ich meine Tochter schreien hörte: „Ruf die Polizei, er bringt den Vater um“. Ich lief ins Erdgeschoss und sah, wie mein Enkel auf seinen Vater drauf sprang und seine Mutter mit einem Schlag in den Flur schleuderte“, sagte die heute 79-Jährige.
Um der Tochter und dem schwer pflegebedürftigen Schwiegersohn zu helfen, habe sie dazwischengehen wollen. „Da hat mein Enkel auch mir einen Faustschlag ins Gesicht verpasst und mir ein Auge ausgeschlagen“, sagte sie. Rund 20 mal habe der Angeklagte mit der Schere auch auf die Großmutter eingestochen, heißt es in der Anklage. „Wie ich es trotzdem geschafft habe, mit der Pfanne zuzuschlagen, weiß ich heute selbst nicht mehr“, sagte die 79-Jährige am Mittwoch.
WIE ICH ES TROTZDEM GESCHAFFT HABE, MIT DER PFANNE ZUZUSCHLAGEN, WEISS ICH HEUTE SELBST NICHT MEHR. GROSSMUTTER DES ANGEKLAGTEN Der Angeklagte dagegen bestritt, seinen Vater geschlagen zu haben. „Er war aus dem Bett gefallen und ich habe ihn wieder hineingelegt“, sagte der 30-Jährige. Ansonsten habe er so gut wie keine Erinnerung an die Geschehnisse. „Da sind nur so einzelne verschwommene Bilder“, sagte er mit leiser Stimme. Er habe Drogen genommen und auch ein Medikament gegen Fieber. An einen Streit könne er sich nicht erinnern, sagte er. „Ich hatte doch ein gutes Verhältnis zu meiner Mutter.“
Die Großmutter beschreibt ihren Enkel dagegen als einen Menschen mit zwei Gesichtern. „Er war freundlich, konnte aber auch aggressiv sein, wenn er mit seiner Mutter um Geld stritt“, sagte sie vor Gericht. Der gelernte Dachdecker lebte seit Jahren von staatlicher Unterstützung, die seine Mutter für ihn verwaltete. „Er hat immer noch mehr gefordert und seine Mutter hat immer alles für ihn getan“, sagte die Großmutter.
von Eva-Maria Mester, dpa 13. März 2018, 13:48 Uhr
Lübeck
Prozess um tödlichen Familienstreit: Lange Haftstrafe gefordert
Ein Mann soll mit einer Schere auf seine Mutter eingestochen und getötet haben.
Lübeck | Im Lübecker Prozess um einen tödlichen Familienstreit hat die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten zwölf Jahre Haft wegen Totschlags und versuchten Totschlags gefordert. Der 30-Jährige habe nach einem Streit seine Mutter mit unglaublicher Brutalität getötet und seine Großmutter schwer verletzt, sagte Staatsanwalt Niels-Broder Greve am Dienstag.
Der Mann soll im Juli 2017 in seinem Elternhaus mit einer Geflügelschere rund 50 mal auf seine Mutter eingestochen haben. Seine Großmutter, die ihrer Tochter helfen wollte, wurde rund 20 mal getroffen. Ihr war es noch gelungen, ihren Enkel mit einer Bratpfanne niederzuschlagen. Das Urteil soll am 23. März verkündet werden.
„Es ist unstrittig, dass der Angeklagte die Taten begangen hat. Es geht nur darum, ob er zur Tatzeit schuldfähig war oder nicht“, sagte Greve in seinem Plädoyer. Zuvor hatte eine toxikologische Sachverständige ausgesagt, ein Zusammenspiel von Drogen und Medikamenten könnte möglicherweise dazu geführt haben, dass der Angeklagte den Cannabis-Rausch anders erlebt habe als gewohnt.
Der drogenabhängige 30-Jährige hatte ausgesagt, er habe kurz vor der Tat ein Medikament gegen Fieber genommen und einen Joint geraucht. Danach habe er sich ungewohnt schlecht gefühlt. Kurz darauf kam es dann zu dem tödlichen Streit.
Die Staatsanwaltschaft gehe davon aus, dass der Angeklagte in einem affektiven Erregungszustand gehandelt habe, sagte Greve. Eine durch den Drogenmissbrauch hervorgerufene Psychose zur Tatzeit hatte der psychiatrische Gutachter an einem der vorherigen Verhandlungstage bereits ausgeschlossen.
Die beiden Nebenklagevertreter stellten keine konkreten Anträge. Stattdessen gingen sie in ihren Schlussvorträgen auf die Folgen der Tat ein. Die 79 Jahre alte Großmutter des Angeklagten, die den Angriff mit knapper Not überlebte, ist seither auf einem Auge blind. „Sie konnte es in dem Haus nicht mehr aushalten und musste ausziehen“, sagte Nebenklagevertreter Frank-Eckhard Brand.
Verteidiger Hans-Jürgen Wolter wertete die Tat wegen des fehlenden Tötungsvorsatzes seines Mandanten als Körperverletzung mit Todesfolge und gefährliche Körperverletzung. Auch er stellte keinen Antrag zur Höhe der Strafe. In seinem letzten Wort sagte der Angeklagte unter Tränen: „Ich kann die Zeit leider nicht zurückdrehen.“
Überraschendes Urteil im Prozess um einen tödlichen Familienstreit: Das Landgericht Lübeck hat den 30 Jahre alten Angeklagten vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen. Stattdessen wiesen die Richter den Mann in eine Entziehungsklinik ein. Er sei schuldunfähig, da er in einem Rauschzustand gewesen sei, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Mann hatte gestanden, im Juli 2017 in Lübeck seine Mutter mit einer Geflügelschere getötet und seine Großmutter verletzt zu haben. Die Oma hatte sich noch gewehrt und ihren Enkel mit einer Bratpfanne niedergeschlagen.
Tränen vor Gericht
Der Angeklagte weinte, als die Richterin den Freispruch verlas. Der Drogenabhängige hatte seiner Mutter im vergangenen Sommer mit der Schere 50 Mal in den Bauch gestochen. Die Oma bekam 20 Stiche ab. Sie überlebte nur knapp und leidet bis heute an den Folgen der Tat. Auf einem Auge ist sie erblindet. Die Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von zwölf Jahren gefordert hatte, will nun prüfen, ob sie in Revision geht.