Prozess Steuerberater soll Studentin nach Wiesnbesuch vergewaltigt haben
Die Frau arbeitete als Werkstudentin in derselben Kanzlei wie der 47-Jährige. Erst ging die Kollegenrunde aufs Oktoberfest, dann in den Club. Vor Gericht geht es darum, was dort passierte.
Von Andreas Salch Ein ehemaliger Personalberater einer Münchner Großkanzlei soll nach einem Besuch des Oktoberfestes 2014 eine Werkstudentin vergewaltigt haben. Die junge Frau arbeitete seinerzeit neben ihrem Studium in derselben Kanzlei wie der heute 47-jährige Thomas E. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Steuerberater aus Stuttgart, der sich seit Montag vor dem Landgericht München I verantworten muss, Anklage wegen Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung erhoben.
Zum Auftakt des Prozesses wies Thomas E. über einen seiner drei Verteidiger, Rechtsanwalt Alexander Betz, die Vorwürfe aus der Anklage vehement zurück. Thomas E. selbst räumte ein, dass es zwischen ihm und der Studentin zwar zu sexuellen Handlungen gekommen sei, doch sei dies einvernehmlich geschehen.
Laut Anklage feierten Thomas E. und weitere Mitarbeiter der Kanzlei, darunter auch die Studentin, am Abend des 27. September 2014 im Augustinerzelt. Gegen 23.30 Uhr an jenem Abend soll sich die Gruppe entschlossen haben, in ein Szene-Lokal am Englischen Garten zu gehen. Bereits auf dem Weg dorthin soll der Angeklagte einer Mitarbeiterin der Kanzlei Avancen gemacht, die diese jedoch abgelehnt habe. Nach dieser Abfuhr soll E. auf die Werkstudentin zugegangen sein.
Nachdem er ihr ein Glas Champagner ausgegeben habe, soll sich der 47-Jährige ihr auf der Veranda des Lokals nahe einem Holzhaus genährt, sie bedrängt und vergewaltigt haben. Als die junge Frau den Steuerberater darauf hinwies, dass andere Personen in der Nähe seien und sagte: "Herr E., Sie wurden entdeckt", habe sich der 47-Jährige kurz umgedreht. In diesem Moment sei es der Studentin gelungen aufzustehen und wegzulaufen. Thomas E. soll noch versucht haben, sie festzuhalten. Der Prozess wird fortgesetzt.
So lief der erste Prozesstag Ex-Mitarbeiter von Linklaters: Vergewaltigung nach Wiesn-Besuch? John Schneider , 03.07.2017 - 18:06 Uhr
Hat ein Ex-Mitarbeiter von Linklaters nach Wiesn-Besuch eine Werkstudentin vergewaltigt? Der Steuerberater bestreitet die Vorwürfe vehement. So lief der erste Prozesstag.
München - Peter C. (47, Name geändert) ist sich keiner Schuld bewusst. Dass er der Vergewaltigung bezichtigt wird: für ihn völlig unverständlich. Was da nach einem Wiesn-Besuch am 27. September 2014 im Schwabinger Lokal "Taverna Cavos" mit einer Werkstudentin vorgefallen ist – für den Familienvater eine "heftige Knutscherei". Mehr nicht.
Doch schon bald merkte der Steuerberater, dass ihm Unheil drohte. Zwei Stunden nach der "Knutscherei" verpasste dem ehemaligen Linklaters-Mitarbeiter ein Kollege drei Faustschläge ins Gesicht. Der Grund: Peter C. soll sich erneut seinem Opfer genähert haben. Das Resultat: Augenhöhlenbruch bei Peter C., sieben Monate auf Bewährung für den Schläger.
Anklage wegen Vergewaltigung Beide verließen kurz danach die renommierte Anwaltskanzlei. Im Falle des Steuerberaters freiwillig, wie er am ersten Verhandlungstag im Prozess aussagt. Die Kanzlei sei nicht an einer Aufklärung interessiert gewesen. Da habe er seinen lukrativen Job lieber gekündigt. Kurz darauf meldete sich doch noch jemand bei Peter C., der an einer Aufklärung interessiert war: die Münchner Staatsanwaltschaft. Die ging einer Anzeige nach und erhob nach ihren Ermittlungen schließlich Anklage. Wegen Vergewaltigung.
Denn im Gegensatz zu Peter C., der die Frau zum Prozessauftakt am Montag als aktiveren Part darstellt, glauben die Ankläger nicht an einvernehmlichen Oral-Sex, wie ihn der Angeklagte im Gerichtssaal schildert. Die Frau habe sich gewehrt als sie von dem Mann vor einem kleinen Holzhaus auf dem Gelände des Lokals bedrängt wurde. Peter C. soll die Studentin unterm Dirndl angefasst haben und sei dabei auch mit dem Finger in sie eingedrungen. Den Oralsex, zu dem er sie zwingen wollte, habe sie nur verhindern können, indem sie den Kopf wegdrehte.
Das Opfer erlitt Prell- und Schürfwunden und befindet sich seit dem Sex-Vorfall in therapeutischer Behandlung. Der Prozess wird am 18. Juli fortgesetzt.
Im Prozess um die Vergewaltigung einer Studentin auf einer Oktoberfest-Feier wurde jetzt das Urteil gesprochen. Der angeklagte ehemalige Linklaters-Anwalt ist zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden.
Nach mehr als 20 Verhandlungstagen wurde nun ein Urteil im Prozess gegen den früheren Partner der Großkanzlei Linklaters gesprochen. Das Landgericht (LG) München I hat Dr. Thomas E. wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt (Urt. v. 09.02.2018; Az.: 19 KLs 451 Js 115945/15). Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der ehemalige Linklaters-Partner nach einer Oktoberfest-Feier der Kanzlei im Jahr 2014 eine studentische Mitarbeiterin zum Sex gezwungen hatte.
Die Angaben und Erläuterungen zum Tatgeschehen gingen weit auseinander. Als gesichert gilt jedenfalls, dass es zwischen dem Anwalt und der Studentin während der After-Wiesn-Party in dem damaligen Szene-Treff Cavos zu sexuellen Handlungen im Wirtsgarten gekommen ist. Als andere Studentinnen hinzu kamen, kam es zu einer Schlägerei zwischen E. und dem weiteren Partner S. der Kanzlei, der im Juli 2017 wegen Körperverletzung verurteilt wurde. Nach LTO-Informationen gilt weiter als gesichert, dass das Dirndl der Studentin zerrissen war, als Dritte den Wirtsgarten aufsuchten.
Die Tat hat zwar erst nach der offiziellen Oktoberfest-Feier der Kanzlei stattgefunden, Linklaters hatte dennoch eine interne Untersuchung eingeleitet. Im Zuge derer haben sowohl E. als auch S. die Kanzlei Ende 2014 verlassen. Anzeige hat die Kanzlei aber nicht erstattet – aus Rücksichtnahme gegenüber der Betroffenen, wie es damals hieß.
Verteidigung hält Opfer für unglaubwürdig E. beteuerte, die sexuellen Handlungen seien einvernehmlich erfolgt. Die Verteidigung wollte dies unter anderem durch den Einsatz eines Lügendetektor-Tests beweisen. In ihrem Plädoyer, das LTO schriftlich vorliegt, rückte die Verteidigung in den Vordergrund, dass es keine Sachbeweise gebe und dass die Aussagen der Opferzeugin möglicherweise beeinflusst und daher nicht uneingeschränkt glaubwürdig seien.
Zudem habe sich das Opfer "noch nicht einmal von einem Psychologen auf Glaubwürdigkeit begutachten lassen" wollen und auch einer weiteren Zeugin untersagt, private Whatsapp-Nachrichten mit Details zum Tatgeschehen dem Gericht vorzulegen, hieß es in dem Plädoyer. Die Verteidigung hatte daher Freispruch gefordert.
Das Gericht hingegen hielt die Aussagen des Opfers für glaubwürdig und verurteilte E. zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Vernehmen nach viereinhalb Jahre beantragt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung hat nach eigenen Angaben noch am Tag der Verkündung Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.
Das Verfahren hatte sich erheblich hingezogen: Prozessauftakt war Anfang Juli 2017, das LG München I hatte zunächst acht Verhandlungstage angesetzt und 24 Zeugen geladen. Ursprünglich sollte der 31. Juli 2017 der letzte Verhandlungstag sein. Im Verlauf des Verfahrens wurden nun insgesamt rund 40 Zeugen gehört.