LEICHE IM FEUER GEFUNDEN: WOLLTE EIN 22-JÄHRIGER DEN MORD AN SEINER EX VERTUSCHEN?
Osnabrück/Bramsche - Bei einem Wohnungsbrand in der Bramscher Innenstadt wurde am Freitagnachmittag die Leiche einer 22-Jährigen gefunden. Ihr gleichaltriger Mitbewohner wurde schwer verletzt.
Nach ersten Ermittlungen der Polizei stellte sich jetzt heraus, dass nicht etwa das Feuer für den Tod der jungen Frau verantwortlich war. Mittlerweile zeichnet sich ein ganz anderes Bild!
Die Ermittler gehen nach den Obduktionsergebnissen der Leiche davon aus, dass ihr 22-jähriger Ex-Freund die Verstorbene umgebracht hat. Denn die Frau starb nicht etwa durch eine Rauchvergiftung oder Verbrennungen, sondern durch massive Gewalteinwirkungen gegen den Oberkörper.
Laut Polizei gilt der 22-jährige Mitbewohner als dringend tatverdächtig, die Frau getötet zu haben. Das Amtsgericht Bersenbrück erließ bereits am Samstag einen Haftbefehl wegen Mordes gegen den jungen Mann, der bei dem Brand selbst schwer verletzt wurde und sich immer noch im Krankenhaus befindet.
Am Montag wurde der Tatort in Bramsche von Brandexperten untersucht. Die Ermittlungen dauern an.
ERMITTLUNGEN DAUERN AN Mord in Bramsche: Verdächtiger schweigt
Auch am Donnerstag untersuchten Polizeibeamte erneut die Wohnung in der Bramscher Innenstadt, in der am vergangenen Freitag eine Frau getötet worden war. Foto: Björn DieckmannAuch am Donnerstag untersuchten Polizeibeamte erneut die Wohnung in der Bramscher Innenstadt, in der am vergangenen Freitag eine Frau getötet worden war. Foto: Björn Dieckmann Bramsche. Der Verdächtige im Fall der 22-jährigen in Bramsche getöteten Frau schweigt bislang zu den Tatvorwürfen. Das hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück auf Anfrage unserer Redaktion mitgeteilt.
Dem Bramscher wird vorgeworfen, am vergangenen Freitag, 9. Juni 2017, seine ehemalige Lebensgefährtin durch massive Gewalteinwirkung getötet zu haben. Anschließend setzte er den Tatort, eine Wohnung in der Bramscher Innenstadt, in Brand, sprang selbst aus dem Fenster im 2. Stockwerk und verletzte sich dabei schwer. (Weiterlesen: Wohnungsbrand in Bramsche) Der Mann, ebenfalls 22 Jahre alt, liege noch im Krankenhaus, sei aber ansprechbar.
Das sagte auf Anfrage unserer Redaktion Oberstaatsanwalt Dr. Alexander Retemeyer, der auch als Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück fungiert. Allerdings, so Retemeyer weiter: „Der Beschuldigte hat bislang keinerlei Angaben gemacht“. Der Ablauf der Tat sei deshalb im Detail noch nicht bekannt. Insbesondere aber „wissen wir nichts über das Motiv. Diese Hintergründe können wir nur über eine Aussage des Beschuldigten in Erfahrung bringen“. Da der Mann aber schweige, sei auch noch unklar, warum er aus dem 2. Stockwerk des Hauses gesprungen sei.
Retemeyer erklärte noch, dass die Tat nicht in der Wohnung des Todesopfers geschehen sei, wie es zunächst in einer gemeinsamen Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei geheißen hatte. „Die Wohnung war vom Tatverdächtigen angemietet, die junge Frau war dort offenbar zu Besuch“, so Retemeyer. Diese Klarstellung ändere aber nichts an den bisherigen Ermittlungsergebnissen.
NACH TÖTUNG DER EX-LEBENSGEFÄHRTIN 23-jähriger Bramscher wegen Mordes verurteilt Von Stefan Buchholz
Bramsche/Osnabrück. Elf Jahre Freiheitsstrafe und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: So lautet im Kern das Urteil gegen den Bramscher, der laut Überzeugung des Landgerichts vor knapp einem Jahr seine Ex-Freundin ermordet hat.
Die 6. Strafkammer sah es nach gut einem Dutzend Verhandlungstagen als erwiesen an, dass der 23-Jährige seine ehemalige Freundin heimtückisch mit mehreren Axtschlägen tötete. In Tateinheit wurde der Mann ebenso wegen schwerer Brandstiftung verurteilt.
Konkreter Anlass bleibt offen Auch wenn das Gericht keinen konkreten Mordanlass offenlegen konnte: In der Beweiswürdigung begann das Gericht mit der Mitteilung der Freundin an den Angeklagten wenige Tage vor deren Tod, sie habe nun einen neuen Freund und wolle die gemeinsame Wohnung verlassen. Veranlasste das den Mann, ein Mordplan zu fassen?
Hinweise dazu sah das Gericht in Internetanfragen, die der Mann Stunden vor der Tat gestellt hatte. Wie lange kommt man für Mord ins Gefängnis? – lautete etwa die Eingabe beim Portal „Gute-Frage.de“. Ebenso wertete die Kammer die via Internet abgerufenen Musikstücke mit Perspektivlosigkeit besingenden Inhalten als weiteren Indiz, den Mordplan auszuführen.
Heranzog die Strafkammer auch die Aussage einer Zeugin, mit der der Angeklagte noch unmittelbar vor der Tat chattete. Sie beschrieb den Mann als „am Boden zerstört“.
Wie der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung ausführte, folgte der Angeklagte nicht – wie er in seiner Einlassung angegeben hatte – dem angeblichen Wunsch der Frau, sie aufgrund von Geldschulden und Perspektivlosigkeit zu töten. Die Frau sei zwar 2014 wegen psychischen Problemen eine Zeitlang in einer entsprechenden Einrichtung gewesen – wo sie den Angeklagten kennen und lieben lernte – doch habe sich ihr Gesundheitszustand in den Jahren darauf stabilisiert. Dies hatten auch mehrere Zeugen bestätigt, so der Richter. Selbst die Geldnöte seien nicht so gravierend gewesen, als dass daraus glaubwürdig ein suizidaler Wunsch abgeleitet werden könne.
Heimtückisch getötet Vielmehr habe der Mann mit Arglist und Heimtücke die ebenfalls 23-Jährige ermordet. Wann dieser Entschluss umgesetzt worden ist, konnte die Kammer aus der Beweisführung nicht mit Bestimmtheit sagen. Vermutlich sei die Tat in den frühen Morgenstunden des 9. Juni 2017 geschehen.
Exakter aber konnten die Juristen und Schöffen die Ursachen des Brandes nach der ausgeführten Tat werten. Auch hier folgte das Gericht nicht den Ausführungen des Angeklagten, er habe sich mit einer Zigarette neben die Frau gelegt und sei nach ein paar Zügen eingeschlafen.
Gegen den sich daraus entwickelnden, langsam glimmenden Schwelbrand, spräche aber die Tatsache, dass beim Angeklagten keine Rauchgasvergiftungen festgestellt worden seien, so das Gericht. Vielmehr bezog sich die Kammer auf Ausführungen der Sachverständigen, die auf Spuren eines Brandbeschleunigers hingewiesen hatten.
Gericht: Unterbringung geboten Das Motiv des Mannes, die Frau zu ermorden, erklärte sich das Gericht aus der Kombination einer Störung des emotionalen Erlebens (Dysphorie), übermäßigem Alkoholkonsums und der durch einen Gutachter beglaubigten psychischen Erkrankung in Form des sogenannten Borderline-Typus. Besonders die psychische Erkrankung habe im Laufe der Zeit eine Strukturveränderung erfahren: Sie wandelte sich von der Selbstaggression zu einer Aggression gegen andere, zitierte der Richter aus dem Bericht des psychologischen Sachverständigen. Daher bestehe die ausreichende Wahrscheinlichkeit, dass der Angeklagte ohne Behandlung ähnliche Taten wieder begehen könne. Deshalb sei die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus geboten, urteilte die Kammer.
Wie der Verteidiger des Angeklagten bekannt gab, wird gegen den Urteilsspruch Revision eingelegt. Gleichwohl wird von der JVA Vechta demnächst die Verlegung in das psychiatrische Krankenhaus vorbereitet.