Hessisch Lichtenau – Nach dem Leichenfund in der Nähe einer Grillhüte sitzt ein Mann (41) unter Mordverdacht in Untersuchungshaft. Er bestreitet die Vorwürfe. Spaziergänger hatten die Leiche eines Familienvaters (38) auf einem Parkplatz entdeckt.
Grillhüttenmord: Gerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts 09.05.16
Hessisch Lichtenau / Kassel. Das Urteil des Landgerichts Kassel gegen die drei Männer, die 2014 für den Mord an Waldemar B. an der Grillhütte „Waldfrieden" bei Hessisch Lichtenau verantwortlich gemacht wurden, hat auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Bestand.
Wie eine Sprecherin auf Anfrage bestätigte, hat der BGH die Revision der Angeklagten Sergej B., Vladimir G. und Alexandr B. als unbegründet erachtet (§349 (2) StPO). Dieser Formularbeschluss muss nicht begründet werden, so die Sprecherin.
Die drei Männer waren nach einem Indizienprozess im Oktober 2014 wegen Totschlags an Waldemar B. zu zwölf, acht und sechs Jahren Haft verurteilt worden.
Ihre Verteidiger hatten damals auf Freispruch aus Mangel an Beweisen plädiert.