Nach dem Tod eines rumänischen Erntehelfers in einem landwirtschaftlichen Betrieb bei Freiburg steht seit Mittwoch der Landwirt vor Gericht.
Dem 47-Jährigen wird fahrlässige Tötung vorgeworfen, wie der Staatsanwalt zum Prozessauftakt vor dem Amtsgericht Freiburg sagte.
Er habe im Juni 2014 den Erntehelfer bei Hitze und unter direkter Sonneneinstrahlung zu Arbeit gezwungen, obwohl der 32-Jährige über gesundheitliche Probleme klagte.
Gemeinsam mit einem weiteren Helfer habe der Mann 800 bis 900 jeweils 20 Kilogramm schwere Heuballen im Akkord auf einem Anhänger stapeln müssen.
Der Landwirt saß auf dem Traktor. Der Erntehelfer erlitt einen Hitzschlag und starb. Für den Prozess sind drei Verhandlungstage angesetzt.
od eines Erntehelfers bei Freiburg - Landwirt bestreitet Vorwürfe Bei der Heuernte in der Sommerhitze 2014 bricht ein Helfer zusammen und stirbt. Der Bauer steht nun vor Gericht. Er soll die Erntehelfer zur Arbeit im Akkord gezwungen und so den Tod verschuldet haben.
Nach dem Tod eines rumänischen Erntehelfers in einem landwirtschaftlichen Betrieb bei Freiburg hat der wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Landwirt zum Prozessauftakt die Vorwürfe zurückgewiesen. Er trage am Tod des Saisonarbeiters keine Schuld, sagte der 47-Jährige am Mittwoch.
Laut Staatsanwaltschaft hat der Landwirt im Juni 2014 den Erntehelfer bei Hitze und unter direkter Sonneneinstrahlung zur Arbeit gezwungen, obwohl der 32-Jährige über gesundheitliche Probleme klagte. Gemeinsam mit einem weiteren Helfer habe der Mann 800 bis 900 jeweils 20 Kilogramm schwere Heuballen im Akkord auf einem Anhänger stapeln müssen. Der Erntehelfer erlitt einen Hitzschlag und starb.
Der Landwirt habe dem Helfer, der gemeinsam mit seinem Schwager auf dem Feld arbeitete, keine Pausen eingeräumt und nichts zu trinken bereitgestellt, sagte der Staatsanwalt. An dem Tag seien im Schatten 31 Grad gemessen worden. Der Landwirt, der auf dem Traktor saß, habe die zwei Helfer zur schnellen Arbeit angetrieben. Die beiden arbeiteten den Angaben zufolge zehn Stunden am Tag für sechs Euro Stundenlohn, es war der zweite Arbeitstag des 32-Jährigen.
Der Landwirt sagte, er habe die Helfer korrekt behandelt. Die gesundheitlichen Probleme des Mannes seien ihm nicht klar gewesen, dieser habe zudem kein Deutsch gesprochen. Der 32-Jährige brach bei der Heuernte bewusstlos zusammen, fiel ins Koma und starb rund zweieinhalb Wochen später im Krankenhaus. Seine Familie ist in dem Prozess als Nebenkläger vertreten.
Der Landwirt hatte nach dem Tod des Helfers einen Strafbefehl erhalten, gegen diesen aber Widerspruch eingelegt. Deshalb kommt es nun zum Prozess. Dieser wird am Freitag (20. Januar) fortgesetzt. Es sind insgesamt drei Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil wird in der kommenden Woche gerechnet
Das sit ja schlimmer als im Mittelalter. Wegsperren, ganz lange, den Skalventreiber. Da hört sich doch alles auf.
Und wie immer: der Ehrliche ist der Dumme, und der Verbrecher wird reich, wenn er ein wenig Glück hat.
Wie schon der Fall Amir zeigt: kontrolliert wird in dieser Bananenrepublik nur der Ehrliche. Sollte aus Versehen mal ein Gangster in die Mühlen der Justiz geraten, genießt er den weltbekannten deutschen Täterschutz und darf ungestraft - gerne auch mit Politikern und Richtern zusammen - Opfer verhöhnen und weiter sein Unwesen treiben.
Prozess in Freiburg: Landwirt muss nach Tod eines Erntehelfers 8000 Euro bezahlen Freiburg: Landwirt muss nach Tod eines Erntehelfers 8000 Euro bezahlen Das Amtsgericht Freiburg, wo das Verfahren bis zur Einstellung stattfand. Foto: Patrick Seeger/dpa Freiburg Das Strafverfahren gegen einen Landwirt wegen des Todes eines rumänischen Erntehelfers ist eingestellt worden. Zahlen muss der Mann dennoch - insgesamt 8000 Euro.
Eine Schuld des 48 -jährigen Arbeitsgebers habe nicht festgestellt werden können, entschied das Amtsgericht Freiburg am Freitag. Die Beweisaufnahme habe kein klares Bild der Ereignisse erbracht. Das Verfahren werde daher nicht fortgeführt.
Der Landwirt, der wegen fahrlässiger Tötung angeklagt war, müsse aber 8000 Euro bezahlen. 6000 Euro davon gingen an die Witwe des Erntehelfers, der Rest gehe zur Begleichung der Gerichtskosten an die Staatskasse.
Anklage wegen fahrlässiger Tötung : Erntehelfer schuftet bis zum Tod - Landwirt vor Gericht
Dem Landwirt war vorgeworfen worden, seinen Bediensteten im Juni 2014 bei Hitze und unter direkter Sonneneinstrahlung zu Arbeit gezwungen zu haben.
Gemeinsam mit einem weiteren Helfer habe der 32 Jahre alte Mann 800 bis 900 jeweils 20 Kilogramm schwere Heuballen im Akkord auf einem Anhänger stapeln müssen. Der Erntehelfer erlitt einen Hitzschlag und starb. Der Landwirt hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.