AUS DEM GERICHTSSAAL: Sex mit einem Schulmädchen? vom 10. Januar 2017 Aus der Redaktion der Zeitung für die Landeshauptstadt
26-Jähriger soll Minderjährige vergewaltigt haben
Mit einem trotzigen Unterton hat ein 26-jähriger Arbeitsloser bestritten, im Sommer 2015 eine Schülerin an ihrem 14. Geburtstag vergewaltigt und dabei auch geschwängert zu haben. „Ich habe sie nicht angefasst“, beteuerte er gestern vor dem Schweriner Landgericht.
Er räumte allerdings eine andere Straftat ein, die gar nicht angeklagt ist. Bereits eine Woche zuvor habe er mit dem Mädchen, das er als seine Freundin ansah, geschlafen. Er dachte, sie sei 17 Jahre alt, so der Angeklagte. Erwachsene, die bewusst Sex mit einer 13-Jährigen haben, machen sich strafbar, selbst wenn das Mädchen damit einverstanden ist.
Auch das Mädchen gab zu, vor ihrem 14. Geburtstag mit dem Mann geschlafen zu haben. Der Angeklagte habe jedoch gewusst, wie alt sie war. Die Romanze des ungleichen Paares dauerte knapp zwei Monate. Sie lernten sich über einen gemeinsamen Bekannten kennen, der wohl eher zufällig einen Telefon- und WhatsApp-Kontakt zwischen den beiden vermittelte. Auf ihren Displays tauschten sie bereits „ich liebe dich“ aus, bevor sie sich persönlich kennenlernten. Vom ersten Treffen an sahen sie sich als Paar, beteuern beide. Wenige Tage später gingen sie miteinander ins Bett. Als sie die Wochenenden bei ihrem Freund in Hagenow verbrachte, erzählte das Mädchen zu Hause, sie übernachte bei einer Freundin. In der sozialtherapeutischen Wohngruppe, in der er wohnte, hielt man sie offenbar für älter, als sie wirklich war.
An ihrem 14. Geburtstag kannten sich die beiden, die aus zerrütteten Elternhäusern stammen, zwei Wochen lang. Ihre Darstellungen über den Tag und seine Folgen sind grundverschieden. Nach einer Feier bei Freunden, so berichtete das Mädchen unter Tränen, habe er sie bei sich zu Hause gezwungen, mit ihm zu schlafen. Aus Angst habe sie irgendwann ihren Widerstand aufgegeben. Sie räumte allerdings ein, den nächsten Tag und die nächste Nacht noch bei ihm geblieben zu sein. Auch in der folgenden Woche trafen sie sich noch.
Der Angeklagte musste auch im Gerichtssaal seine Fußfesseln anbehalten. Er hatte vor dem Prozess einer Psychiaterin die Wut gestanden, die er auf seine ehemalige Freundin hat. Es wäre besser, so bat er damals, er trage Handschellen, wenn er sie vor Gericht trifft, damit er nicht auf sie losgehen kann. Gestern saß er auf der Anklagebank zwar ohne Handschellen, aber mit Tabletten ruhig gestellt. Er sei in der fraglichen Nacht angetrunken gewesen und ohne sich auszukleiden auf dem Bett eingeschlafen, behauptete er.
Vor Gericht landete der Fall erst Monate später. Ihre Beziehung dauerte noch keine acht Wochen, als es zur Trennung kam. Er soll sie dabei mit einem Messer und sie ihn mit einem Kampfhund bedroht haben – was wechselseitig bestritten wird. Auf jeden Fall rief die mutmaßliche Messer-Bedrohung die Polizei auf den Plan.
Im Rahmen der Ermittlungen will das Mädchen auch von der Vergewaltigung erzählt haben. Da hatte sie ihr Kind bereits wieder verloren. Der Angeklagte wurde allerdings erst im März 2016, also acht Monate nach der mutmaßlichen Tat verhaftet.