Die Testamente des Millionärs Mordfall Krenn wird nun in Wien geprüft. Viele Geheimnisse liegen noch im Dunkeln.
Der Mordfall Roland Krenn geht in die nächste Runde. Der Gerichtsakt ist auf dem Weg nach Wien, wo der OGH und die Generalprokuratur sich mit den Rechtsmitteln der Verteidigung befassen werden. Sein Mandant sei kein Psychopath und Mörder, sagt Anwalt Franz Essl. Der Tod des 63-Jährigen sei Folge eines „schief gelaufenen schweren Raubs“ gewesen. Drei junge Leute wurden wegen Mordes zu sieben bis 16 Jahren (nicht rechtskräftig) verurteilt.
Er bedachte Freundinnen Möglicherweise bringt die Befassung der obersten Anklagebehörde eine Wende. Die Generalanwälte prüfen die korrekte Arbeit der Justiz und haben auch schon Urteile aufgehoben. So etwa im Prozess um die Millionenbetrügereien mit gefälschten Testamenten am Bezirksgericht Dornbirn, die in Salzburg verhandelt wurden. Auch im Fall des Salzburger Privatiers seien noch nicht alle Geheimnisse gelüftet, glauben Kenner. „Es geht um sehr viel Geld, es gibt zwei widerstreitende Testamente und viele Ungereimtheiten“, meint Anwalt Kurt Jelinek, der die verurteilte 21-Jährige vertritt.
Motiv Habgier Im Zentrum steht Habgier. Roland Krenn hat zu Lebzeiten offenbar vielen Personen versprochen, sie zu Erben zu machen; Krenn besaß zahlreiche Liegenschaften, Autos, Motorräder, Wertgegenstände, er bezahlte Rechnungen mit einer American Express Gold Card. Tatsächlich gibt es mehrere Testamente, darunter für (ehemalige) Partnerinnen sowie ein altes für die Schwester. Doch dann lernte der Lebemann, der gern Alkohol trank, in einem Lokal den 25-jährigen Hauptangeklagten kennen. Der arbeitslose Musiker lebte von 780 Euro und konsumierte Kokain. Laut Anklage habe sich bald „eine innige Freundschaft“ entwickelt. Die möglicherweise weniger echt war als auf dem Papier steht.
„Parasitärer Lebensstil“ Denn die psychiatrische Gerichtsgutachterin attestierte dem 25-Jährigen einen „parasitären Lebensstil“ und eine ausgeprägte Persönlichkeitsstörung mit „pathologischem Lügen“. Als Krenn meinte, er wolle den jungen Mann adoptieren, ihn zum Universalerben machen, war sein Schicksal besiegelt. Am 19. Juli 2016 betäubten der Musiker, seine Freundin und ein Wirt (30, als Anstifter) Krenn im Zuge eines Abendessens mit Alkohol und einem Schlafmittel, knebelten ihn in seiner Villa, wo er erstickte. Anschließend raubten sie Kameras, Schmuck, Münzen, Uhren, einen Teddybären mit eingenähtem Gold. Der eigentliche Plan, sich mit Krenns Vermögen „ein schönes Leben“ zu machen, ging nicht auf. Denn es liege ein Testament für ihn bei einem Notar, erzählte der 25-Jährige einem Mithäftling. Ob es tatsächlich existiert, ist nicht bekannt.
Telefonat in der Mordnacht Ungeklärt ist auch, warum der 25-Jährige in der Mordnacht mit dem Lebensgefährten von Krenns Schwester telefonierte. Anwalt Franz Essl sagt: „Vergessen Sie das, der hat mit Tod und Teufel telefoniert.“ Fakt ist, dass der Lebensgefährte nunmehr Zeuge auf einem umstrittenen Testament ist, das Krenns Schwester begünstigt. Es soll am 20. März 2016 am Badeplatz Krenns entstanden sein. Die zweite Zeugin ist eine Freundin der Schwester, der dritte Zeuge ist unbekannt und bis heute nicht identifiziert. Die Justiz anerkennt das Dokument und schmettert Anträge von Krenns letzter Freundin Ursula P. (44) ab. Sie hat ein notariell beglaubigtes Testament, das wenig älter ist.
Die Kugelschreiber-Frage Die Staatsanwaltschaft hat die Polizei mehrfach ermitteln lassen – und erhält immer verworrenere Aussagen. Es geht um die Kugelschreiber, mit denen unterschrieben wurde. Der Lebensgefährte sagte zunächst: „Krenn setzte vor unseren Augen seine Unterschrift auf das Schriftstück. Anschließend reichte er mir den Kugelschreiber, woraufhin ich unterschrieb. Ich gab dann den Kugelschreiber an XY weiter, die ebenfalls unterschrieb mit dem Zusatz Zeuge.“ Laut dem Schriftsachverständigen Wolfgang Caspart wurden jedoch dezidiert „unterschiedlich lumineszierende“, also mehrere Kugelschreiber verwendet. Nun sagt der Zeuge: Krenn habe ihm „den Kugelschreiber“ überreicht. „Ich habe nicht behauptet, dass Krenn denselben Kugelschreiber für seine Unterschrift verwendete.“
EINWEISUNG IN ANSTALT Mordfall Roland K. in Salzburg: Zwei der drei Urteile verschärft Teilen Twittern Mord und Raub bereits davor vom OGH bestätigt - Neues Schwurgericht entschied erneut über Strafhöhe sowie Einweisung des beschuldigten Musikers in eine Anstalt. Salzburg. Im Salzburger Mordfall Roland K. hat am Dienstabend ein neues Geschworenengericht in Salzburg bei zwei der drei Angeklagten die Strafe erhöht und die Einweisung des erstbeschuldigten Musikers in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher bestätigt. Keines der Urteile ist rechtskräftig. Der Fall war bereits vor einem Jahr verhandelt worden.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte nach dem ersten Prozess zwar den Schuldspruch gegen alle drei Beschuldigten wegen Mordes und Raubes, womit das Urteil in diesem Bereich bereits rechtskräftig wurde. In Teilbereichen hob er allerdings das Ersturteil auf, unter anderem in Bezug auf die Strafhöhe und die Einweisung des Musikers in eine Anstalt, weshalb sich nun erneut ein Geschworenengericht damit befassen musste.
Der inzwischen 26-jährige Musiker, dessen Ex-Freundin (21) und ein Wirt (30) waren am 20. Juni des Vorjahres wegen Mordes, Raubes und Einbruchsdiebstahles verurteilt worden. Laut Anklage sollen der Musiker und seine Freundin den 63-jährigen Roland K. nach der Verabreichung von Pralinen, in die sie Schlafmittel gemischt haben sollen, in dessen Villa in der Stadt Salzburg am 19. Juli 2016 getötet haben. Sie hätten ihr Opfer gefesselt und geknebelt und dann im Keller seines Hauses alleine zurückgelassen. Die Toderursache konnte später nicht mehr genau festgestellt werden, die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Kombination aus Alkohol, Schlafmitteln, Knebeln und einem Stoffsack über dem Kopf tödlich war und K. erstickt ist.
Leiche über ein Jahr lang verschollen
Der mit dem Musiker befreundete Wirt soll das Paar zur Tat angestiftet haben. Das vermutete Motiv: Die Beschuldigten hätten es auf den Nachlass des wohlhabenden Salzburgers abgesehen gehabt. Die Leiche von Roland K. wurde erst rund ein Jahr nach der Tat nach einem Hinweis des Musikers in einem aufgelassenen Schweinestall auf dem Grundstück des Gastronomen im oberösterreichischen Innviertel gefunden. Die Leiche sollen die zwei Männer in einem alten Futtertrog versteckt haben. Im Prozess hatte der Musiker den Raub gestanden aber beteuert, er habe das Opfer nicht töten wollen. Seine Ex-Freundin und der Wirt wiesen alle Vorwürfe zurück..
Im heutigen Verfahren erhöhte das neue Geschworenengericht die Strafe des Musikers von 15 (im ersten Prozess) auf nunmehr 18 Jahre Haft, zudem wurde seine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher bestätigt. Auch gegen seine Ex-Freundin wurde die Strafe angehoben, und zwar von sieben auf acht Jahre Haft. Über den Wirt wurde erneute eine Haftstrafe von 16 Jahren ausgesprochen.
Keines der heutigen Urteile ist rechtskräftig. Der Verteidiger des Musikers, Franz Essl, meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die anderen Beteiligten gaben keine Erklärung ab, informierte Gerichtssprecher Peter Egger.
Gericht Mordfall Krenn: Urteile rechtskräftig Im Mord an dem Geschäftsmann Roland Krenn wurden am Montag die endgültigen und rechtskräftigen Urteile gesprochen. Der angeklagte Musiker muss für 18 Jahre ins Gefängnis, der Wirt aus Oberösterreich 16 Jahre, die Ex-Freundin des Musikers muss acht Jahre hinter Gitter.
Online seit heute, 16.12 Uhr Auf Facebook teilen Auf Twitter teilen Auf Twitter teilen Der Geschäftsmann Roland Krenn wurde laut Anklage im Sommer 2016 vom Musiker und dessen Ex-Freundin mit Schlafmittel-Pralinen betäubt, gefesselt und geknebelt und in seinem Haus in Salzburg-Herrnau vermutlich erstickt. Alle drei Mörder bestritten bis zuletzt, dass sie Krenn töten wollten. Deren Verteidiger kämpften auch am Montag vor dem Berufungssenat um mildere Urteile, zumindest bei der angeklagten Ex-Freundin des Musikers forderte der Staatsanwalt ein härteres Urteil.
Hauptangeklagter muss in Psychiatrie Das alles wies der Berufungssenat des Oberlandesgerichtes Linz am Montag bei der Verhandlung in Salzburg jedoch ab. Damit ist das Strafausmaß rechtskräftig, auch die Einweisung des hauptangeklagten Musikers in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher.
Angeklagte Männer nahmen Urteil regungslos an Nach zwei Jahren Gerichtsverfahren wurden die Mörder Roland Krenns am Montag zum letzten Mal in den Gerichtssaal gebracht. Regungslos nahm der Musiker seine 18 Jahre Haft zur Kenntnis. Er wird in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher überstellt. Zu Unrecht beharrte auch bei der letzten Verhandlung sein Anwalt Franz Essl. Selbst nach Ende seiner Haftstrafe kann er erst entlassen werden, wenn es die Ärzte erlauben.
Mordfall Krenn: 18, 16 und acht Jahre Haft für die Angeklagten Im Mord an dem Geschäftsmann Roland Krenn wurden nach zwei Jahren die endgültigen und rechtskräftigen Urteile gesprochen worden.
Auch der oberösterreichische Wirt, auf dessen Grundstück die Leiche Krenns gefunden wurde und der laut Anklage den Mordauftrag erteilte, verzog bei seinem Urteil von 16 Jahren Haft keine Miene. Das vermutete Motiv: Die Beschuldigten hätten es auf den Nachlass des wohlhabenden Salzburgers abgesehen gehabt. Die Leiche des Geschäftsmannes wurde erst rund ein Jahr nach der Tat nach einem Hinweis des Musikers in einem aufgelassenen Schweinestall auf dem Grundstück des Wirtes im oberösterreichischen Innviertel gefunden. Die Leiche sollen die zwei Männer in einem alten Futtertrog versteckt haben.
Ex-Freundin brach bei Urteil in Tränen aus Im Prozess hatte der Musiker den Raub gestanden aber beteuert, er habe das Opfer nicht töten wollen. Seine Ex-Freundin und der Wirt wiesen alle Vorwürfe zurück. Der Anwalt des Wirtes, Jörg Dostal, sagte am Montag erneut, dass sein Mandant unschuldig sei. Die Ex-Freundin des Musikers, die Krenn gemeinsam mit ihrem damaligen Freund mit Pralinen mit Schlafmittel betäubt und geknebelt hatte, brach am Montag bei der Bestätigung ihrer acht Jahre Haft in Tränen aus.