Bereits seit über einem Jahr wird Cornel Halter aus Zuzwil vermisst. Jetzt wurde sein Auto in Polen gefunden.
Seit Ende Oktober 2015 wird der 42-jährige Cornel Halter vermisst. Er hätte am Freitag, 13. November 2015 in der tschechischen Stadt Opava einen geschäftlichen Termin wahrnehmen sollen. Dort erschien er jedoch nicht.
Wie die Kantonspolizei St. Gallen am Freitag mitteilte, wurde diesen Sommer in der polnischen Stadt Krakau Halters grauer Audi A3 gefunden. Das Auto stand korrekt parkiert und verschlossen auf einem öffentlichen Parkplatz.
Sparen Sie bis zu 500 Franken im Jahr bei der Autoversicherung Der Audi wurde sichergestellt und in die Schweiz überführt. Die Kantonspolizei St.Gallen wird ihn auf Spuren untersuchen. Allenfalls ergeben sich daraus Hinweise auf das Verschwinden von Cornel Halter.
Zeugenaufruf
Die Städte Krakau und Opava liegen rund 200 Fahrkilometer voneinander entfernt. Bislang konnte nicht geklärt werden, wer das Auto nach Krakau chauffierte und dort parkierte. Weiter ist laut Polizei ein möglicher Bezug zwischen Cornel Halter und Krakau unbekannt.
Die Polizei sucht deshalb nach wie vor Personen, die Angaben zum Vermissten und den offenen Fragestellungen machen können. Diese werden gebeten, sich mit der Kantonspolizei St.Gallen, +41 (0)58 229 49 49, in Verbindung zu setzen.
Hab und Gut versteigert
Sollte der Vermisste wieder in Zuzwil auftauchen, wird er vorerst obdachlos sein, denn Mitte September 2016 wurde sein Hab und Gut versteigert, wie das «Tagblatt» berichtete. Der Vermieter Halters erwirkte ein Mieterausweisungsverfahren. Bei der Versteigerung wurde unter anderem ein Bärenfell mit präpariertem Kopf ausgerufen. Es fand für 170 Franken einen Käufer.
Anklage wegen Mordes
Halter sei kein unbeschriebenes Blatt gewesen, berichtet das «Tagblatt» weiter. Wegen diverser Delikte sei Halter mehrere Jahre im Gefängnis gesessen und 2008 wegen Mordes vor dem Bezirksgericht Bischofszell gestanden. Er soll mit einem Komplizen 1997 in Buhwil einen 27-jährigen Herisauer getötet haben. Der Prozess endete allerdings mit einem Freispruch: Es fehlte der Nachweis, wer von den beiden Tatbeteiligten die tödlichen Schüsse abgegeben hatte.