POL-FL: Kropp: Ermittlungen wegen des Verdachts eines Sexualdeliktes 06.09.2016 – 13:18 Kropp (ots) - Die Kriminalpolizei Schleswig ermittelt wegen des Verdachts einer Vergewaltigung, die sich am Sonntagmorgen zwischen 01:45 und 02:15 Uhr in Kropp zugetragen haben soll.
Eine 30jährige Geschädigte besuchte die Veranstaltung "Mondscheinnacht", wo es im Bereich der Bühne an der Elchapotheke zu einer ersten Annährung durch den Tatverdächtigen kam. Gemeinsam begab man sich in die Nähe der Kirche.
Nach Angaben der Geschädigten ist es dort zu einem gewalttätigen Übergriff gekommen.
Der Tatverdächtige wird folgendermaßen beschrieben:
- ca. 30 - 40 Jahre alt - ca. 160 - 170 cm groß - dunkler Teint - kurze, schwarze Locken - kurzgehaltener, dunkler Vollbart - gebrochene deutsche Sprache Zeugen, die im Bereich zwischen der Elchapotheke und der Kirche auffällige Beobachtungen gemacht haben oder Angaben zum Tatverdächtigen machen können, werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizei in Schleswig unter der Telefonnummer: 04621-840 in Verbindung zu setzen.
Vergewaltigung am Rande der Mondscheinnacht vom 6. September 2016 Aus der Redaktion der Schleswiger Nachrichten Die Polizei sucht nach einem sexuellem Übergriff in Kropp nach Zeugen.
KROPP | Die Mondscheinnacht ist das zentrale Volksfest der Gemeinde Kropp. In diesem Jahr aber liegt ein Schatten über der sonst so fröhlichen Veranstaltung – am frühen Sonntagmorgen wurde unweit des Trubels eine 30-jährige Frau vergewaltigt. Wie die Polizei erst am Dienstag bekanntgab, ereignete sich das Verbrechen am Sonntag zwischen 1.45 und 2.15 Uhr.
Zuvor hatte es zwischen der Frau und dem mutmaßlichen Täter an der Bühne „Alter Viehmarkt“ Kontakt gegeben. Dann gingen die beiden in Richtung Kirche. „Nach Angaben der Geschädigten ist es dort zu einem gewalttätigen Übergriff gekommen“, heißt es in der Pressemitteilung. Der Verdächtige ist etwa 30 bis 40 Jahre alt, 1,60 bis 1,70 Meter groß, hat einen dunklen Teint, kurze, schwarze Locken und einen kurzen, dunklen Vollbart. Der Mann soll gebrochen deutsch sprechen.
Die Polizei sucht nun Zeugen, die im angegebenen Zeitraum zwischen Elch-Apotheke und Kirche auffällige Beobachtungen gemacht haben oder Angaben zu dem Gesuchten machen können. Sie werden gebeten, sich so schnell wie möglich mit der Kriminalpolizei in Schleswig (04621/840) in Verbindung zu setzen.
Dass zwischen der Tat und der Öffentlichkeitsfahndung mehr als zwei Tage vergingen, erklärte Polizei-Pressesprecher Christian Kartheus mit den Ermittlungen: „Wir wollten so viele Details wie möglich herausfinden. Und letztlich gab es die Freigabe der Staatsanwaltschaft erst am Dienstag.“
Der Verein für Handel, Handwerk und Gewerbe organisierte die Mondscheinnacht in diesem Jahr bereits zum elften Mal. Der Verein möchte damit das Lebenswertgefühl in Kropp sichern und erreichen, dass es den Einwohnern leicht fällt, zu sagen: „Hier leben wir“, heißt es auf der Internetseite. Der Vereinsvorsitzende Carsten Saß weist jede Verantwortung von sich und von der Mondscheinnacht. „So schlimm der Vorfall ist – wir haben weder eine Handhabe noch eine Verantwortung dafür, wenn abseits der Veranstaltung so etwas passiert. Wenn das anders wäre, dürfte man auch keinen Rendsburger Herbst oder kein Schleswig swingt mehr veranstalten.“
Bürgermeister Stefan Ploog bestätigte, dass der Übergriff seit Sonntag das Gesprächsthema Nummer eins im Ort ist. „Was dort geschehen ist, ist schlimm. Ich will das wahrlich nicht kleinreden, aber mit der Mondscheinnacht hat es im Prinzip nichts zu tun. So etwas kann sich überall ereignen.“ Ploog hat bisher keine Unruhe im Verhältnis zu Flüchtlingen und Ausländern wahrnehmen können. „Ich hoffe, dass die positive Grundstimmung erhalten bleibt. Wir wissen bisher ja nicht einmal, woher Opfer und Täter kommen. Wir sollten uns nicht an Spekulationen beteiligen und darauf setzen, dass der Fall so schnell wie möglich aufgeklärt wird.“
VERGEWALTIGUNG IN KROPP: „Sie ist ein gebrochener Mensch“ vom 8. Februar 2017 Aus der Redaktion der Schleswiger Nachrichten Ein 26-jähriger Iraker muss sich wegen Vergewaltigung am Rande der Kropper Mondscheinnacht vor dem Landgericht verantworten.
Seit gestern muss sich ein 26-jähriger Iraker vor der II. Großen Strafkammer des Landgerichts Flensburg verantworten. Dem Mann wird vorgeworfen, im September am Rande der Kropper Mondscheinnacht eine 30-jährige Frau vergewaltigt zu haben. Der Angeklagte, der den Prozess mit Hilfe eines Dolmetschers verfolgte, machte zu den Geschehnissen in den frühen Morgenstunden des 4. September keine Angaben. Die Befragung des Opfers erfolgte unter Ausschluss der Öffentlichkeit, da die Richterin die Schutzwürdigkeit ihrer Aussagen über das Interesse der Öffentlichkeit stellte.
Die Staatsanwältin hatte zuvor in der Anklage ihre Sicht der Dinge geschildert: Die junge Frau, die aus einem Dorf in der Nähe von Kropp stammt, soll das Kropper Volksfest zusammen mit Freundinnen und Kolleginnen besucht haben. Im Laufe des Abends habe sie den Angeklagten kennengelernt, der seinen Wohnsitz zu dieser Zeit in einer Einrichtung der Diakonie hatte. Zunächst soll er die junge Frau zu überreden versucht haben, ihn mit nach Hause zu nehmen, was sie ablehnte. Gegen 2 Uhr habe er die junge Frau dann unweit des Festplatzes gewaltsam hinter einen Zaun gezerrt und sich an ihr vergangen. Nachdem sie völlig aufgelöst auf den Festplatz zurückgekehrt war, hatten Freunde die Polizei gerufen.
Zwei Tage später ging die Polizei dann mit der Fahndung in die Öffentlichkeit, in deren Folge der Verdächtige festgenommen wurde. Nach Angaben der Staatsanwältin erließ das Schleswiger Amtsgericht am 20. September einen Haftbefehl, weil DNA-Spuren des Verdächtigen am Tatort gefunden wurden. Der Mann sitzt seitdem in Untersuchungshaft.In den nächsten Verhandlungstagen werde es unter anderem darum gehen, diese Spuren durch einen Sachverständigen verifizieren zu lassen, erklärte die Vertreterin der Anklage.
Wenig Licht ins Dunkel konnte auch ein Paar bringen, das auf dem Weg nach Hause quasi über die junge Frau und den Iraker gestolpert war. Beide sagten unabhängig von einander aus, dass sie eine am Boden liegende Frau und einen Mann an dem Zaun gesehen hatten, der sich offenbar gerade die Hose hochzog. Dass es sich um eine Vergewaltigung handeln könne, kam ihnen allerdings nicht in den Sinn – obwohl die Frau „gestöhnt oder jämmerlich gewimmert“ habe. Sie konnten nach eigenen Aussagen in der Dunkelheit niemanden zweifelsfrei identifizieren und gaben sich nach eigenen Aussagen mit dem Gedanken zufrieden, sie hätten gerade ein Liebespaar überrascht.
Handfeste Hinweise konnte auch eine Kollegin und Freundin des Opfers nicht beisteuern, die den Zeugenstand in einem T-Shirt mit der Aufschrift „NEIN heißt NEIN“ betrat. Sie sagte aus, dass sie ihre Freundin mit einem jungen Mann gesehen habe, den sie nicht kannte. Beide hätten heftig gestikuliert – als wollten sie sich trotz lauter Musik und Sprachschwierigkeiten unterhalten. Zweifelsfrei identifizieren konnte sie den Angeklagten nicht.
Sie berichtete jedoch, dass ihre Freundin kurz vor 2 Uhr plötzlich verschwunden gewesen sei. Zweimal habe danach ihr Telefon geklingelt – aber die Musik war wohl zu laut und ein späterer Rückruf blieb erfolglos. Dann sei die Freundin aber plötzlich zurückgekommen – mit durchnässter Kleidung und völlig aufgelöst. „Sie ist regelrecht zusammengebrochen, hat laut geweint. Es hat eine ganze Zeit gedauert, bis sie erzählen konnte, was passiert war.“
Die Freundin berichtete auf Nachfrage auch, dass sich die 30-Jährige seit jenem Abend komplett verändert habe. „Sie ist ein gebrochener Mensch, sie verlässt kaum noch das Haus, sie ist wie ein verängstigtes Mädchen geworden.“ Auch trinke die Freundin seitdem keinen Alkohol mehr, weil sie das Gefühl nicht ertragen könne, hilflos zu sein.
Die Verhandlung wird am Donnerstag um 9.15 Uhr fortgesetzt. Dann sollen Sachverständige und weitere Zeugen gehört werden.
Vergewaltiger muss vier Jahre in Haft Das Landgericht hat einen 26-jährigen Iraker verurteilt, der im September am Rande der Kropper Mondscheinnacht eine 30-jährige Altenpflegerin vergewaltigt hatte.
von Gero Trittmaack 15. Februar 2017, 07:50 Uhr FLENSBURG | Wegen Vergewaltigung ist am Dienstag ein 26-jähriger Iraker zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Die II. Große Strafkammer des Flensburger Landgerichts sah es als erwiesen an, dass der Mann in den frühen Morgenstunden des 4. September 2016 am Rande der Kropper Mondscheinnacht eine 30-jährige Altenpflegerin sexuell missbraucht hat.
Der Angeklagte hatte während der drei Verhandlungstage geschwiegen. Dennoch lagen nach Ansicht des Gerichts ausreichend Gründe für eine Verurteilung vor. Die Aussage des Opfers, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, wurde in der Urteilsbegründung als glaubhaft bezeichnet. Sie hatte angegeben, dass der Mann ihr Gewalt angetan hatte, obwohl sie mehrfach Nein gesagt und sich auch körperlich gewehrt habe, soweit ihr das in ihrem alkoholisierten Zustand möglich gewesen sei. Zudem war durch ein Gutachten DNA festgestellt worden, die dem Angeklagten zuzuordnen war. Theoretisch wäre danach auch sein Bruder als Täter in Betracht gekommen, der über dieselbe DNA verfügt, das jedoch schloss das Gericht aus. Der Bruder sei mindestens zehn Zentimeter größer und bewege sich aufgrund einer Behinderung wesentlich hölzerner.
Der Täter war von der Überwachungskamera eines Elektrogeschäfts gefilmt worden. Als Beleg für die Täterschaft wertete das Gericht auch die Reaktion des Angeklagten auf das Video, auf dem er zweifelsfrei zu erkennen gewesen sei. „Beim Anblick des Films hat sich sein Gesicht verändert. Es war plötzlich von einem Schweißfilm überzogen“, sagte die Richterin.
Das Gericht verneinte zudem die Möglichkeit, dass der Angeklagte an jenem Abend durch Alkohol in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen sein könnte. Der erfahrene Gutachter habe „überzeugend“ dargestellt, dass es in seinen Reaktionen keinerlei Ausfälle gegeben habe. Der Sachverständige hatte die Trinkmenge nach den Aussagen von Zeugen ermittelt und war zu dem Schluss gekommen, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt maximal 1,0 Promille Alkohol im Blut gehabt haben konnte.
Für Vergewaltigung sieht das Gesetz Haftstrafen zwischen zwei und 15 Jahren vor. Für den Iraker habe lediglich gesprochen, dass er bisher nicht vorbestraft war, dass es sich um eine spontane Tat gehandelt habe und dass die angewandte Gewalt „an der unteren Grenze“ gelegen habe. Gleichzeitig machte die Richterin allerdings klar, dass der Mann die alkoholbedingte Hilflosigkeit seines Opfers gezielt ausgenutzt habe. Als strafverschärfend wertete sie die Tatsache, dass der Mann sein Opfer zu ungeschütztem Sex gezwungen habe, obwohl für ihn durch Gegenwehr und Worte deutlich gewesen sein musste, dass die Frau nicht wollte. Zudem seien die schwerwiegenden psychischen Folgen für das Opfer zu berücksichtigen, das therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen muss. Von einem minderschweren Fall könne keine Rede sein, erklärte die Richterin. Sie verurteilte den Angeklagten zu vier Jahren Haft, nach der Verhandlung wurde der Mann in die Justizvollzugsanstalt überführt.
Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung fanden wie schon die Befragung des Opfers unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, um dessen Privatsphäre zu schützen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten gefordert, der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Er zweifle nicht die Gutachten an, erklärte er nach der Verhandlung, in den Zeugenaussagen aber habe es Umstimmigkeiten gegeben. Deshalb werde er nun gemeinsam mit dem Angeklagten besprechen, ob man in Revision gehen wolle. Revision kann eingelegt werden, wenn dem Gericht Verfahrens- oder sachliche Fehler nachgewiesen werden können.
Ob der Täter seine Strafe absitzen muss oder ob er möglicherweise abgeschoben wird, werde erst erörtert, wenn das Urteil rechtskräftig ist, erklärte die Flensburger Oberstaatsanwältin Ulrike Stahlmann-Liebelt. Erst dann könne man sich mit der Ausländerbehörde darüber abstimmen.