Statt einer Strafe ordnen Gerichte bei schuldunfähigen oder vermindert schuldfähigen Tätern die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn von ihnen eine Bedrohung ausgeht (sogenannter Maßregelvollzug). In der Folge landeten immer mehr Täter für immer längere Zeit in dieser Verwahrung. Künftig wird die Unterbringung zeitlich begrenzt: So soll unter anderem ein Gericht nach jeweils drei Jahren, ab einer Dauer der Unterbringung von sechs Jahren nach jeweils zwei Jahren die Unterbringung überprüfen. Auch die Anforderungen an die Qualifikation von Gutachtern werden künftig erhöht. (gs/dpa)