Die Polizei Köln hat am Samstagnachmittag (23. Januar) einen Tatverdächtigen (42) wegen des Verdachts des Totschlags festgenommen. Dem 42-Jährigen wird vorgeworfen, seine Lebensgefährtin (31) getötet zu haben.
Gegen Mittag fanden die Beamten die Frau tot in der Wohnung des 42-Jährigen in der Lutonstraße in Bergisch Gladbach-Gronau auf.
Die Hintergründe der Tat sind noch unklar. Der Tatverdächtige wird heute noch dem Haftrichter vorgeführt. Eine Mordkommission der Polizei Köln hat die Ermittlungen aufgenommen. (dr)
Prozess in Köln 43-Jähriger soll betrunkene Freundin getötet haben
Köln. Nach einem mehrtägigen gemeinsamen Alkoholexzess soll ein 43-Jähriger seine Lebensgefährtin umgebracht haben. Am Mittwoch begann in Köln der Prozess gegen den Mann. Was trieb ihn zur Tat?
Der Vorwurf der Staatswaltschaft am Kölner Landgericht lautet Totschlag. Laut Anklageschrift soll der Mann die 31-Jährige in der Nacht zum 23. Januar in Bergisch Gladbach so stark verprügelt haben, dass sie an ihren Verletzungen starb.
Seit dem 10. Januar habe sich das Paar "durchgängig in der Wohnung aufgehalten, um Alkohol zu konsumieren", sagte der Staatsanwalt.
Immer wieder habe es Streit gegeben, immer wieder habe der Angeklagte Gewalt gegen seine Freundin angewendet. In der Tatnacht sei die Situation eskaliert. Der Angeklagte sei verärgert über den hoch alkoholisierten Zustand der 31-Jährigen gewesen. Er habe die Frau so sehr misshandelt, dass er ihren Tod "zumindest billigend in Kauf" genommen habe, so der Staatsanwalt. Er habe sein Opfer an den Haaren gerissen, so dass ihr Kopf hin und her geschleudert sei. Die Frau starb an den Folgen einer schweren Hirnblutung. Der Angeklagte wurde noch am Tatort festgenommen.
Prozess Partnerin stundenlang mit Schlägen traktiert - Frau starb an Blutungen Von Diethelm Nonnenbroich 20.07.16, 16:51 Uhr
Bergisch Gladbach/Köln - „Der Angeklagte hat getötet, ohne ein Mörder zu sein“, war der erste Satz des Staatsanwaltes bei der Verlesung der Anklageschrift in einem Prozess am Mittwoch im Kölner Landgericht.
Auf der Anklagebank saß der 43-jährige Ladislaw O. (Name geändert) aus Bergisch Gladbach. Dem 43-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft vor, mit seiner 1984 geborenen Lebensgefährtin eine verbale und körperliche Auseinandersetzung gehabt zu haben, in deren Verlauf die Frau tödlich verletzt wurde. Die Polizei hatte die Leiche des Opfers am 23. Januar, einem Samstag, tot in einer Wohnung an der Lutonstraße in Gronau gefunden.
Laut Staatsanwalt lebten Opfer und Täter seit dem 10. Januar zusammen in der kleinen Wohnung des Angeklagten. „Sie wohnten zusammen, um zu trinken“, beschrieb der Staatsanwalt die Lebensumstände des Paars. Immer wieder sei es zu Trinkgelagen gekommen. Verbale und körperliche Auseinandersetzungen seien dabei häufig vorgekommen.
Opfer war stark betrunken
In jener Nacht eskalierte die Gewalt. Das Opfer sei „hochgradig“ betrunken gewesen, und der Angeklagte habe dies nicht aushalten können, er sei verärgert über den Zustand der Frau gewesen. Über mehrere Stunden soll der Angeklagte seine Freundin mit Faustschlägen gegen den Kopf und ins Gesicht traktiert haben. Mehrmals soll er die Frau an den Haaren gezogen und ihren Kopf hin- und hergeschleudert haben. Das Opfer starb – nach stundenlangem Martyrium – an einer Gehirnblutung.
„Am Samstag gegen 1.15 Uhr bin ich zum ersten Mal wachgeworden. Ich konnte nicht mehr schlafen. Stündlich flammte der laute Streit immer wieder auf. Das ging so bis 7.35 Uhr“, sagte ein Bewohner des Hauses, in dem die Tat geschah, zwei Tage nach dem Leichenfund. Dann sei der Streit plötzlich beendet gewesen. Nur den Fernseher habe man bis 10.15 Uhr gehört. Auf den Gedanken, die Polizei zu rufen, sei er nicht gekommen. Seine Entschuldigung: „Die stritten doch öfter. Es ist nie etwas Schlimmes passiert.“
Rund zwei Stunden später fühlte sich ein Anwohner aus einem Nebenhaus durch grelles Blaulicht gestört. „Ich ging zum Fenster, habe hinausgeschaut und sah Polizei und Rettungswagen“, sagt der Rentner. Das Opfer lag zu diesem Zeitpunkt schon seit mehreren Stunden tot in der Wohnung.
Immer wieder hatten Zeugen in der Zeit zuvor die Frau mit ihrem Lebensgefährten aus der Wohnung kommen sehen. Auch seien öfter Luxuskarossen vor dem Haus vorgefahren. Männer seien ausgestiegen und hätten das Opfer besucht. Offiziell soll die Frau in der Wohnung allerdings nie gemeldet gewesen sein.
„Wir haben einen Hinweis bekommen, dass sich die Frau illegal in der Wohnung aufhalte. Das haben wir vor wenigen Tagen überprüft. Der gesamte Bericht steht noch aus“, sagte Stadtsprecherin Marion Linnenbrink im Januar, kurz nach der Tat, dieser Zeitung. Die Polizei war von der Schwester des Opfers alarmiert worden. Sie hatte offenbar einen Anruf des 43-Jährigen bekommen, in dessen Verlauf er die Tat geschildert haben soll. Der Angeklagte wurde noch in der Wohnung von den Polizeibeamten festgenommen. Seit Januar sitzt er in Untersuchungshaft.
Der Prozess wird am 2. August mit der Vernehmung des Angeklagten fortgesetzt. Der Verteidiger des Bergisch Gladbachers hat angekündigt, dass sein Mandant zur Tat aussagen wird.
Immer wieder zugeschlagen Ladislaw O. gesteht Mord an Lebensgefährtin Von Diethelm Nonnenbroich 02.08.16, 16:24 Uhr
Bergisch Gladbach/Köln - Der Angeklagte Ladislaw O. (43) hat am zweiten Verhandlungstag die Tötung seiner Lebensgefährtin gestanden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die 32-Jährige in der Nacht zum 23. Januar getötet zu haben. Doch die Aussage schleppte sich zunächst dahin. Zu Beginn wies Verteidiger Bernd Neunzig das Gericht darauf hin, dass sein Mandant Erinnerungslücken habe, unter anderem zurückzuführen auf den Alkoholkonsum während der Tat. An viele Dinge können sich sein Mandant nicht erinnern. Rund zwei Promille hatte ein Atemalkoholtest kurz nach der Tat ermittelt.
Ermahnung des Richters
Nur vage beantwortete der Angeklagte die Fragen des Vorsitzenden Richters Peter Koerfers. „Ich denke, es war so“, hörte Koerfers häufig auf seine präzisen Fragen. Schließlich ermahnte der Vorsitzende Richter den Angeklagten: „Wenn es ein Geständnis werden soll, dann ein richtiges. Jetzt ist der Zeitpunkt auszupacken.“ Nach einem kurzen Gespräch mit seinem Verteidiger packte Ladislaw O. dann wirklich aus.
Zwei bis vier Flaschen Vodka am Tag
Rund 14 Tage vor der Tatnacht hätten er und seine Lebensgefährtin begonnen zu trinken. Zwei bis vier Flaschen Wodka und mehrere Flaschen Bier sei die übliche Tagesration des Paares gewesen. „Wir tranken aus Langeweile, hatten sonst nichts zu tun“, hatte der Angeklagte kurz nach der Tat bei der Polizei ausgesagt. Immer wieder habe ihn seine Lebensgefährtin aufgefordert, Nachschub zu besorgen. „Dann haben wir uns gestritten. Immer wenn der Alkohol fehlte, schrie sie mich an und wurde handgreiflich.“ Auch in der Tatnacht habe sie ihn angeschrien. Doch dieses Mal holte er keinen Alkohol – er schlug zu. „Mit der Hand und der Faust“, gab er zu. Es habe ihn wütend gemacht, dass seine Freundin soviel getrunken habe.
Immer wieder sei die Frau wachgeworden und habe geschrien. Immer wieder habe er zugeschlagen. Schließlich schlief er neben seiner Freundin ein. Gegen morgen sei er wach geworden und habe bemerkt, dass etwas nicht stimmt. „Dann habe ich meine Eltern angerufen und ihre Schwester. Die hat dann den Krankenwagen alarmiert“, sagte der Angeklagte.
Als die Polizei eintraf, bot sich den Ermittlern ein furchtbares Bild. Die Frau lag tot auf ihrem Bett, inmitten von leeren Flaschen und Müll. „Überall waren Essensreste und schwarze Haarbüschel der Frau. Die Wohnung machte einen verwahrlosten Eindruck, und es roch sehr streng“, sagte ein Polizeibeamter aus, der als einer der Ersten am Tatort im Stadtteil Gronau war.
Nachbar berichtet von mehreren Gewaltvorfällen
Ein Nachbar des Paares beschrieb den Angeklagten als Trinker, der „immer deutlich alkoholisiert“ gewesen sei. Doch seine Behauptung hielt den Fragen des Vorsitzenden Richters nicht stand. Letztendlich belegen konnte der Zeuge seine Behauptung nicht.
Der Zeuge habe in der Nacht immer wieder laute Schreie der Frau gehört. Davon sei er wahrscheinlich auch im Stundenrhythmus wach geworden. „Immer wieder schrie die Frau, und ich hörte ein klatschendes Geräusch“, sagte der Nachbar. Da er aber schon mehrfach Zeuge von Streitigkeiten in der Nachbarwohnung geworden sei, habe er sich entschieden, nicht die Polizei zu rufen. Der Zeuge: „Es hätte ja auch was Sexuelles sein können. Da schreit man ja auch schon mal.“