Kein Urteil im „Mord ohne Leiche“ Gericht hält Dolmetscherin für befangen Erstellt 29.11.2012
Der Mammutprozess um den „Mord ohne Leiche“ wird das Kölner Landgericht auch im kommenden Jahr beschäftigen: Eigentlich sollte am Donnerstag um 9.30 Uhr nach monatelanger Verhandlung das Urteil verkündet werden. Doch es kam alles anders. Von Daniel Taab
Die vereidigte Dolmetscherin in dem Aufsehen erregenden Prozess um die seit Jahren verschwundene 33 Jahre alte Filipina ist offenbar Aktivistin bei einem Netzwerk für unterdrückte Frauen auf den Phillipinnen. So hatte die Dolmetscherin nach eigenen Angaben am 24. November an einer kleinen Demonstration an der Kölner Eigelstein-Torburg teilgenommen und Gerechtigkeit für die 33-Jährige gefordert. Ein Anwalt des Hauptangeklagten stellte einen Befangenheitsantrag. Die Aussagen der Zeugen nach der Befragung durch die Übersetzerin im Gerichtssaal seien „völlig unbrauchbar“.
Die Vorsitzende Richterin gab dem Antrag statt. Nun wird der Prozess fortgesetzt, es sind bereits neun weitere Verhandlungstage anberaumt. Denn nun werden vermutlich viele Zeugen noch einmal von einer neuen Dolmetscherin befragt. Der zuständige Staatsanwaltschaft sprach von einem „einzigartigen Vorgang“ und äußerte sein Unmut über das erneute Eintreten in die Beweisaufnahme. Die Übersetzerin zeigte sich „überrascht“ über die neue Entwicklung des Prozesses und betonte stets korrekt übersetzt zu haben. Die Vorsitzende Richter kritisierte die Dolmetscherin mit den Worten: „Andere Frauenbewegungen denken darüber nach, bevor sie etwas tun“ und kündigte an, dass das Verhalten für die Frau finanzielle Konsequenzen haben könnte.
Das Oberlandesgericht (OLG) kündigte im Gespräch mit der Rundschau an, den Verlauf des Verfahrens im Auge zu behalten. Das OLG stellt die Dolmetscher und Dolmetscherinnen für das Landgericht. „Die Übersetzer müssen sich vor ihrer Tätigkeit einer fachlichen Prüfung und einem persönlichen Eignungstestes unterziehen“, sagte ein Sprecherin. Im Ernstfall könnten bei einem Übersetzer oder Übersetzerin die Vereidigung rückgängig gemacht werden.
Urteil gefallen Lebenslang nach „Mord ohne Leiche“ Lotis K. (33) verschwand im April 2007 spurlos. Lotis K. (33) verschwand im April 2007 spurlos. Köln –
Einmal lebenslänglich, zweimal Freispruch: Nach dem „Mord ohne Leiche“ sind am Donnerstag in Köln die Urteile gefallen.
Siegfried K. wurde wegen Mordes an seiner Frau Lotis zu lebenslänglicher Haft verurteilt, seine Schwester Irmgard und deren Mann Wilfried wurden freigesprochen!
Dabei hatten die beiden bereits fast fünf Jahre in Untersuchungshaft gesessen, nachdem Lotis K. 2007 spurlos verschwand. Für diese Zeit werden die beiden nun entschädigt.
Die Richterin sagte nach dem Urteil: „Es gibt in diesem Fall nur Verlierer. Das betrifft nicht nur Lotis, sondern auch ihren Sohn, der nicht nur seine Mutter, sondern alle seine Bezugspersonen verloren hat.“
FALL UM VERSCHWUNDENE LOTIS K. Mord ohne Leiche: Kommt der Ehemann frei? Von HENDRIK PUSCH
KÖLN – Ein mutmaßlicher Mörder greift nach dem letzten Strohhalm. Siegfried K. (51) wurde schon zweimal zu lebenslanger Haft verurteilt, sitzt seit fast sieben Jahren in U-Haft. Das erste Urteil vorm Kölner Landgericht wurde aufgehoben, das zweite ist immer noch nicht rechtskräftig. Jetzt wird vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt.
K. ist Angeklagter im Mordfall ohne Leiche. Er soll im April 2007 seine Ehefrau Lotis (damals 33) ermordet haben, um ans alleinige Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn (heute 11, lebt bei Pflegeeltern) zu kommen. Dann soll er die Leiche entsorgt haben – sie wurde bis heute nicht gefunden. K.s Schwester und Schwager sollen an dem Verbrechen ebenfalls beteiligt gewesen sein, sie wurden aber freigesprochen.
Am 1. Oktober will der BGH darüber entscheiden, ob Siegfried K. auch bald in Freiheit kommen könnte. „Die Beweislage ist zu dünn, das Urteil darf nicht standhalten“, sagt sein Verteidiger Christian Lange.
Sollten die Karlsruher Richter tatsächlich auch dieses Kölner Urteil kassieren, sind zwei Szenarien möglich: Freispruch oder eine Verurteilung wegen Totschlags (wegen fehlender Mordmerkmale) – mit einer Zwei-Drittel-Regelung im Strafvollzug hätte K. seine Strafe dann schon fast abgesessen.
Ein Streit ums Kind. Eine verschwundene Mutter. Der Ehemann wird verurteilt - seine Selbstgespräche im Auto waren mitgeschnitten worden. Mit dem „Mord ohne Leiche“ beschäftigt sich ab Mittwoch der Bundesgerichtshof - zum zweiten Mal.
Köln/Karlsruhe. Der „Mord ohne Leiche“ beschäftigt ab Mittwoch den Bundesgerichtshof (BGH) - bereits zum zweiten Mal. Es geht um den Fall einer 33-jährigen Mutter, die 2007 spurlos verschwand - und bis heute nicht wieder auftauchte.
In einem ersten Prozess waren der Ehemann, dessen Schwester und deren Mann wegen gemeinschaftlichen Mordes 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. (Az.: BGH 2 StR 439/13). Als Grund nannte das Landgericht Köln in seinem Urteil einen Sorgerechtsstreit um das gemeinsame Kind: Das Paar hatte sich getrennt. Der Mann habe Angst gehabt, dass die philippinische Frau mit dem Sohn weit weg ziehen könnte. Seine kinderlose Schwester und deren Mann waren für ein eigenes Umgangsrecht sogar durch alle Gerichtsinstanzen gegangen - vergeblich.
Das Landgericht stützte sich bei seinem Urteil auf Selbstgespräche des Mannes in einem verwanzten Auto. Er hatte sich unbeobachtet gefühlt und unter anderem gesagt, er habe die Frau „totgemacht“ und sie sei „schon lange tot, die wird auch nicht mehr“.
Dieses Urteil kippte der BGH 2011: Derartige Selbstgespräche rechneten die Richter dem „absolut geschützten Kernbereich der Persönlichkeit“ zu. In einem Strafverfahren dürften solche Aufnahmen nicht verwendet werden, hieß es grundsätzlich.
Das Revisionsgericht schickte den Fall an das Landgericht zurück. Dieses verurteilte den Mann daraufhin noch einmal wegen Mordes und stützte sich dabei auf die restlichen Beweise. Die beiden anderen sprach es frei.
Gegen das Urteil legten der Ehemann und auch die Familie der verschwundenen Mutter Revision ein: Der Ehemann wehrt sich gegen seine Verurteilung, die Familie der Frau gegen die Freisprüche.
Der BGH soll nun prüfen, ob der zweite Richterspruch Bestand haben kann. (dpa)
BUNDESGERICHTSHOF Kein Urteil im Prozess um den „Mord ohne Leiche“
ERSTELLT 17.11.2014
Im Prozess um den „Mord ohne Leiche“ gibt am am Mittwoch nun doch kein Urteil. Der anberaumte Termin wurde verschoben. Es geht um den Fall einer 33-jährigen Kölnerin, die 2007 spurlos verschwand - und bis heute nicht wieder auftauchte.
Köln/Karlsruhe. Im BGH-Strafprozess über den sogenannten „Mord ohne Leiche“ wird es am Mittwoch überraschend doch kein Urteil gaben. Der Bundesgerichtshof (BGH) verschob den für Mittwoch anberaumten Termin „aus Krankheitsgründen“, wie das Gericht am Montag mitteilte. Einen neuen Urteils-Termin nannte der BGH zunächst nicht.
In dem Fall geht es um eine 33-jährige Mutter aus Köln, die seit sieben Jahren spurlos verschwunden ist. Das Landgericht Köln hatte ihren Ehemann wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht ist der Auffassung, dass er seine Frau kaltblütig umgebracht hat und ihre Leiche dann verschwinden ließ.
Der Grund war demnach der gemeinsame Sohn des Paares: Der Ehemann habe Angst gehabt, dass seine von ihm getrennt lebende Frau nach der Scheidung in ihre Heimat Thailand zurückkehren und den Jungen mitnehmen werde. (dpa)
BGH prüft Kölner Urteil: Mord ohne Leiche erneut vor Gericht
Im Jahr 2007 verschwand in Köln die 33-jährige Mutter eines kleinen Jungen spurlos. Das Landgericht Köln verurteilte den Ehemann wegen Mordes - bereits zwei Mal. Der BGH hatte das erste Urteil aufgehoben, ob das zweite Bestand hat, entscheidet sich am Dienstag (30.12.2014).
Ein Telefonat mit einer Freundin war das letzte Lebenszeichen der jungen Frau - dann verschwand sie spurlos. Zwei Jahre später, im Jahr 2009, verurteilte das Landgericht Köln den Ehemann der 33-Jährigen und Vater des gemeinsamen Kindes, Siegfried K., seine Zwillingsschwester Irmgard K. und deren Mann wegen gemeinschaftlichen Mordes zu lebenslanger Haft. Sie hätten die Mutter umgebracht und ihre Leiche verschwinden lassen. Das Urteil stützte sich auf heimliche polizeiliche Mitschnitte von Selbstgesprächen des Angeklagten im Auto.
Sorgerechtsstreit um das Kind
Das Motiv für den Mord sah das Gericht in einem Sorgerechtsstreit um das gemeinsame Kind. Das Paar hatte sich getrennt. Nach Auffassung des Gerichts hat der Mann daraufhin Befürchtungen gehabt, dass die philippinische Frau mit dem Sohn in ihre Heimat zurückkehren könnte. Seine kinderlose Schwester war für ein eigenes Umgangsrecht mit dem Neffen sogar durch alle Gerichtsinstanzen gegangen - jedoch ohne Erfolg.
Freispruch für Schwester und Ehemann
2011 hob der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Landgerichtsurteil auf. Selbstgespräche dürften nicht als Beweismittel genutzt werden. Sie seien dem "absolut geschützten Kernbereich der Persönlichkeit" zuzuordnen. Der BGH verwies den Fall zurück an das Landgericht. Nach einem weiteren Indizienprozess verurteilte das Gericht in Köln Sigfried K. 2013 noch einmal wegen Mordes, die Schwester sowie deren Mann wurden freigesprochen. Gegen das Urteil legten sowohl Siegfried K. als auch die Familie der verschwundenen Mutter, die als Nebenkläger auftrat, Revision ein. Nun soll der BGH prüfen, ob der zweite Richterspruch des Landgerichts Köln Bestand hat.
Köln Fall Lotis K.: Schwager will Hunderttausende Euro einklagen
Der Fall um die verschwundene Lotis K. (damals 34, „Mord ohne Leiche“) hat am Dienstag erneut das Kölner Landgericht beschäftigt. Von Hendrik Pusch Die Filipina galt seit dem 18. April 2007 als vermisst – sie wurde ermordet, das urteilte das Landgericht.
Schwager fordert 410.000 Euro Schadenersatz Während in erster Instanz der Ehemann Siegfried K. (54), dessen Zwillingsschwester Irmgard K. und der Schwager Wilfried K. (56) im Jahr 2009 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurden, gab es im Revisionsverfahren nur noch lebenslänglich für den Gatten – und einen Freispruch für die Mitangeklagten.
Wilfried K. will für die erlittene U-Haft nun 410.000 Euro Schadenersatz vom Land Nordrhein-Westfalen.
Leiche wurde nie gefunden Man habe ihn in Sippenhaft genommen, sagte Wilfried K. am Rande des Prozesses im Kölner Justizgebäude. Die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklage von einem Mordkomplott ausgegangen.
Der Ehemann habe das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn für sich alleine haben wollen, daher die Gattin getötet.
Um das Kind sollten sich dann auch Onkel und Tante kümmern. Bewiesen wurde das letztendlich nicht. Die Schuld läge allein beim Ehemann, hieß es in der rechtskräftigen Entscheidung. Wie Lotis K. starb und wo ihre Leiche abgelegt wurde, wurde nie geklärt.
Richter hält Summe für zu hoch 44.000 Euro Haftentschädigung für knapp fünf Jahre Freiheitsentzug hatte Wilfried K. schon erhalten. Nun fordert er noch Verdienstausfall, weil er seinen Hausmeisterservice dichtmachen musste. Auch habe er ein ertragreiches Aktienpaket abstoßen müssen, um seine Anwälte zu bezahlen.
Dann habe sein Vater noch eine Schenkung eines Grundstücks rückgängig gemacht. Grundsätzlich stehe dem Kläger eine weitere Entschädigung zu, sagte der Richter. Der Verdienstausfall sei allerdings nach Aktenlage deutlich zu hoch bemessen.
K.s Anwalt kündigte an, weitere Dokumente beibringen zu wollen. Das Land NRW forderte die Klageabweisung. Eine erste Entscheidung soll Ende Februar fallen.