Prozess um versuchten Mord startet mit sechs Jahren Verspätung
ERSTELLT 27.01.2016
Nach dem Streit um einen Parkplatz hat ein damals 22-Jähriger mit einem Messer auf seinen Kontrahenten eingestochen. Am Mittwoch, sechs Jahre später, wird dem heute 28-Jährigen der Prozess gemacht. Von Hartmut Zitzen
Leverkusen. Es braucht keine Wahrsagerei um vorauszusehen, dass Alessandro D. (Name geändert) im Falle einer Verurteilung einen kräftigen Rabatt bekommen wird. Der 28-jährige Angeklagte muss sich seit Mittwoch vor der 21. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts wegen eines Mordversuchs verantworten, den er im November 2009, also vor mehr als sechs Jahren, in Küppersteg begangen haben soll. Ein Haftbefehl wurde damals zwar erlassen, aber sofort außer Vollzug gesetzt und 2011 wegen der schon da überlangen Dauer des Verfahrens aufgehoben. Und zum Auftakt des auf vier Verhandlungstage angesetzten Prozesses kam es jetzt wohl auch nur deshalb, weil der Anwältin des Opfers irgendwann der Geduldsfaden riss und sie Beschwerde beim Oberlandesgericht einlegte. Da die unbegreiflich lange Wartezeit auf ein Urteil kein Verschulden des Angeklagten ist, muss sie ihm strafmildernd angerechnet werden.
Mit Messer zugestochen
Alessandro D. betrieb im Herbst 2009 einen Kiosk auf der Küppersteger Straße. Am Tattag hatte sich der damals 22-Jährige mangels eines Führerscheins um die Mittagszeit von seiner Mutter zur Metro fahren lassen, um Waren zu kaufen. Auf dem Rückweg sei das spätere Opfer dann provozierend langsam und ohne zu blinken vor ihnen hergefahren und habe sie beim Einparken vor dem Laden noch geschnitten. Nach einem kurzen Wortwechsel, bei dem sein Kontrahent seine Mutter beleidigt habe, sei zunächst jeder seiner Wege gegangen, behauptete Alessandro D. gestern in einer als Geständnis angekündigten Erklärung. Ein bis zwei Stunden später habe er mit einem etwa feuerzeuggroßen Messer, das er am Schlüsselbund trug, Zeitungspakete geöffnet und sei dann zum Rauchen nach draußen gegangen. Dort sei es zu einer erneuten Begegnung gekommen, in deren Verlauf sein Gegner eine ausholende Bewegung gemacht habe. Instinktiv habe er mit der rechten Hand, in der sich noch das Messer befand, eine Abwehrbewegung gemacht, woraufhin der Andere davongelaufen sei. Aus Angst, er könne Verstärkung holen, hätten zwei Freunde ihn sicherheitshalber nach Hause gebracht, wo eine Weile später die Polizei aufgetaucht sei. Da habe er Panik bekommen und sich zunächst im Wald versteckt, bevor er für zwei Tage zu einem Onkel nach Belgien gefahren sei, „um mit jemandem reden zu können“.
Für Jörg Michael Bern, den Vorsitzenden der 21. Großen Strafkammer, klang diese Einlassung weder schlüssig noch überzeugend und er wunderte sich vor allem darüber, dass Alessandro D. ins Ausland geflüchtet war, wo er doch nicht einmal gemerkt haben will, dass er seinen Kontrahenten verletzt hatte. Er sei halt in Panik geraten, weil er als Jugendlicher ja schon einmal jemanden mit einem Messer verletzt und deshalb bis 2008 eine mehrjährige Haftstrafe abgesessen habe, beharrte der Angeklagte auf seiner Schilderung der Ereignisse.
Opfer schildert anderes Geschehen
Aus dem Mund seines Opfers hörte sich das Geschehen allerdings ganz anders an: Alessandro D. habe schon hochaggressiv auf seine Suche nach einem Parkplatz reagiert, berichtete der 32-jährige ehemalige Fußballprofi mit mehreren Einsätzen in der Regionalliga. Bei der ersten Begegnung habe man tatsächlich nur Worte gewechselt; als er nach seinem Termin in einem nahe gelegenen Eiscafé zum Auto zurückgekehrt sei, habe der Angeklagte ihn aber überfallartig mit einem 15 bis 20 Zentimeter langen Teppichmesser angegriffen und gezielt auf seinen Hals eingestochen.
Nur dank seiner körperlichen Gewandtheit und Schnelligkeit habe er ausweichen können, sei dafür aber am Bizeps getroffen worden. Unablässig „Ich bring dich um, ich stech dich ab“ rufend, habe Alessandro D. ihn weiter attackiert, bis er schließlich davongelaufen sei, erklärte der Zeuge. Die Schnittwunde musste später im Krankenhaus genäht werden. Der Prozess wird in der kommenden Woche fortgesetzt.