Verurteilung einer Krankenschwester wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen rechtskräftig
Beschluss vom 9. Juli 2025 - 6 StR 237/25
Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Regensburg vom 28. Oktober 2024 verworfen. Dieses hat sie wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge sowie wegen versuchten Mordes in drei Fällen in Tateinheit mit weiteren Delikten zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts betäubte die als Krankenschwester in einem Krankenhaus in Regensburg tätige Angeklagte insgesamt vier Patienten und nahm ihnen Schmuck sowie andere Wertgegenstände weg. Während das erste Opfer infolge eines Herzstillstands und einer daraus resultierenden Hirnschädigung verstarb, überlebten die anderen Geschädigten die Taten. Das Landgericht hat die Mordmerkmale der Heimtücke und der Habgier als verwirklicht angesehen.
Die Überprüfung des Urteils aufgrund der von der Angeklagten erhobenen Rügen der Verletzung formellen und materiellen Rechts hat keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
LG Regensburg - Ks 203 Js 6581/24 - Urteil vom 28. Oktober 2024
Maßgebliche Vorschrift:
§ 211 Strafgesetzbuch (StGB) - Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
(…) aus Habgier (…)
(…) heimtückisch (…)
einen Menschen tötet.
Karlsruhe, den 22. Juli 2025
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