Jugendliche Täterin: 14-Jährige soll in Berikon 15-jährige Schulkollegin umgebracht haben
In der Nähe des Schützenhauses in Berikon fanden Spaziergänger gestern Nachmittag eine schwer verletzte Person, die dann noch vor Ort verstarb. Wir haben gestern kurz darüber berichtet. Jetzt ist klar, das Opfer ist ein Mädchen (15) aus der Nachbargemeinde Rudolfstetten. Das Unfassbare, eine Schulkollegin (14) hat sie erstochen. Beide gingen in die Kreisschule Mutschellen.
Bluttat in der Schweiz 15-Jährige in Wald erstochen: 14-Jährige unter Verdacht Von t-online , mtt Aktualisiert am 12.05.2025 - 10:44 Uhr Lesedauer: 2 Min.
Teilen Menu auf machen Artikel teilen In der Schweiz soll eine 14-Jährige ein anderes Mädchen erstochen haben. Spaziergänger fanden das Opfer im Wald.
Eine Bluttat erschüttert die Schweiz: Spaziergänger haben am Sonntagnachmittag in einem Wald in der 5.000-Einwohner-Gemeinde Berikon eine schwer verletzte 15-Jährige gefunden. Wie der Kanton Aargau am Montag mitteilte, lag das Mädchen stark blutend am Boden. Die Spaziergänger leisteten Erste Hilfe und alarmierten gegen 16 Uhr die Polizei und den Rettungsdienst. Doch jede Hilfe kam zu spät: Trotz Reanimationsmaßnahmen starb das Mädchen noch vor Ort.
Opfer erlitt Stichverletzungen: Motiv noch unklar Zeitgleich stießen andere Spaziergänger in der Nähe des Berikoner Schützenhauses auf eine blutende 14-Jährige. Die Passanten kümmerten sich bis zum Eintreffen der Polizei um das Mädchen. Eine Ambulanz brachte die Jugendliche in eine Klinik.
Schnell habe sich gezeigt, dass zwischen den beiden Teenagern eine Verbindung bestand, heißt es in der Mitteilung des Kantons weiter. Es habe sich ein dringender Tatverdacht gegen die 14-Jährige ergeben. Die Kantonspolizei Aargau nahm das Mädchen fest.
Die genauen Umstände sowie mögliche Motive der Tat sind noch unklar. Nach ersten Erkenntnissen erlitt das tödlich verletzte Opfer Stichverletzungen. Die Kantonspolizei Aargau hat intensive Ermittlungen aufgenommen. Die Jugendanwaltschaft hat eine Strafuntersuchung eröffnet und beim Opfer eine Obduktion durch das Institut für Rechtsmedizin Aarau angeordnet.
Berikon liegt unmittelbar südlich von Zürich, nur wenige Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. In Deutschland war am Wochenende ein 14-Jähriger auf einem Spielplatz erstochen worden. Dort steht ein 17-Jähriger unter Tatverdacht.
Morde unter Jugendlichen Diese grausamen Fälle entsetzten die Schweiz Voller Schock blickt die Schweiz nach Berikon AG, wo es am Sonntag zu einem Tötungsdelikt gekommen ist. Eine 14-Jährige soll ihre Kollegin (†15) getötet haben. Ein Blick auf Taten aus den letzten Jahren zeigt, wie Kinder und Jugendliche zu Mördern wurden. Publiziert: vor 28 Minuten | Aktualisiert: vor 14 Minuten 12.05.25
Gewaltsamer Tod einer 15-Jährigen in Berikon AG schockiert die Schweiz Zwischen 2010 und 2020 wurden zwölf Jugendliche wegen Mordes verurteilt 2005 erstach ein 13-Jähriger seine 15-jährige Heim-Mitbewohnerin
Sandra Marschner Redaktorin News-Desk
Der gewaltsame Tod einer 15-Jährigen in Berikon AG entsetzt die Schweiz. Ein erst 14 Jahre altes Mädchen wurde als dringend Tatverdächtige festgenommen. Die mutmassliche Täterin ist damit jünger als 15 Jahre – das Schweizer Jugendstrafrecht sieht unter dieser Altersgrenze nur deutlich begrenzte Sanktionsmöglichkeiten vor.
Anfang April verschärfte die Schweiz bereits das Jugendstrafgesetz. Junge Menschen, die zwischen ihrem 16. und 18. Lebensjahr einen Mord begangen haben, können ab dem 1. Juli 2025 unter gewissen Voraussetzungen verwahrt werden. Vollzogen wird dies jedoch erst nach Erreichen der Volljährigkeit.
Drei Fälle in der Schweiz, in denen Kinder und Jugendliche zu Tätern wurden – und ein schockierender Fall aus Deutschland.
2005 – 13-Jähriger ersticht Heim-Mitbewohnerin Auf dem Vorplatz eines sozialtherapeutischen Wohnheims für Kinder und Jugendliche in Güttingen TG fand die Polizei im Mai 2005 den leblosen Körper einer 15-Jährigen. Sie war mit 23 Messerstichen getötet worden – von einem 13-jährigen Mitbewohner.
Bereits seit Monaten hatte es Streit zwischen den Jugendlichen gegeben – der schlussendlich in dieser grauenvollen Tat endete. Die Heimleitung geriet damals wegen gravierender Mängel im Wohnheim stark in Kritik. Der jugendliche Täter wurde 2006 vor dem Jugendgericht Entlebuch der vorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen und kam in ein Erziehungsheim. 2023 kam er wieder auf freien Fuss.
2008 – 15-Jähriger ersticht Stiefbruder und Stiefmutter Sein Stiefbruder (†13) und die Stiefmutter (†39) schliefen in der Nacht auf den 12. April 2008, als ein 15-Jähriger in Ried (Muotathal) im Kanton Schwyz mit einem Küchenmesser auf beide einstach. Den Vater verletzte er während einer darauffolgenden Auseinandersetzung ebenfalls mit dem Messer.
Das Schwyzer Jugendgericht ging davon aus, dass auch die Stiefschwester hätte ermordet werden sollen. Das Gericht verurteilte den jugendlichen Straftäter 2010 zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren. Zwei jugendliche Kollegen des Haupttäters wurden zu Gehilfenschaft verurteilt – wegen Ratschlägen und Fluchtangeboten.
2009 – 16-Jähriger erschlägt Teenagerin Ein 16-Jähriger aus dem Kanton Aargau lernte sein späteres Opfer, eine 17-jährige Teenagerin aus Schwyz, über das Internet kennen. Ihr erstes persönliches Treffen in Sessa TI im August 2009 endete jedoch grausam. Bei einem Spaziergang soll sich der Jugendliche nach eigenen Angaben «genervt» gefühlt haben, weil das Mädchen zu viel geredet haben soll. Mit einem Holzscheit schlug er mehrfach gegen den Kopf der Teenagerin und deckte den leblosen Körper danach mit Laub zu.
2013 verurteilte das Jugendgericht Baden ihn wegen Mordes zu vier Jahren Haft. 2016 brach er aus der Psychiatrischen Klinik Königsfelden in Windisch AG aus, wurde jedoch schnell wieder gefasst. Nach der Haftstrafe kam er in eine fürsorgerische Unterbringung.
2023 – zwei Mädchen (12 und 13) töten Mitschülerin Auch ein Fall aus Deutschland machte Schlagzeilen. Die grausame Tat ereignete sich am 11. März 2023 in der Stadt Freudenberg. Zwei Mitschülerinnen (damals 12 und 13) lockten Luise F. (†12) unter dem Vorwand einer angeblichen «Überraschung» in ein Waldstück bei Freudenberg-Hohenhain. Zuerst versuchten sie, das junge Mädchen mit einer Tüte und Klebeband zu ersticken. Als dieser Versuch scheiterte, griffen die Täterinnen zur Tatwaffe. 74 Mal stach die Zwölfjährige auf Luise F. ein, während die 13-Jährige das Opfer festhielt.
Da man in Deutschland unter 14 Jahren noch strafunmündig ist, kam es für die Täterinnen nicht zum Prozess. Beide sollen nach der Tat den Wohnort gewechselt haben – ein Jahr nach der Tat soll eine der beiden in einer Wohngruppe gelebt haben, während die andere in einer stationären Psychiatrie untergebracht gewesen sein soll.
Doch: Die Eltern von Luise reichten Zivilklage ein und forderten ein Schmerzensgeld von 160'000 Euro (etwa 150'000 Franken). Das könnte den Täterinnen teuer zu stehen kommen, sobald sie ihr eigenes Geld verdienen.