Cold Case endlich vor Gericht: Vor 33 Jahren! Pole soll Friseur erdrosselt haben
03.12.2024 - 17:51 Uhr
Zitat Duisburg – 12.141 Tage, 12.141 Nächte. So lange konnte sich Christof H. (62) offenbar in Sicherheit wiegen. Doch am 16. April 2024 stand die Polizei mit Handschellen vor seiner Tür. Denn: Der Pole soll am 19. Januar 1991 in Mülheim (NRW) einen Friseur erdrosselt haben!
Seit Dienstag steht der Witwer vor dem Schwurgericht in Duisburg, denn Mord verjährt nie. Im Prozess droht dem hageren Mann, der sein Gesicht hinter einem Aktenordner verbarg, eine lebenslange Haftstrafe.
Zitat Mörder verschwand mit teurem Schmuck Denn Staatsanwältin Melanie Anderhub hält ihn für einen habgierigen Mörder. Er soll Günter K. (†63) damals mit dem Kabel einer Dreifachsteckdose erdrosselt haben. Die Anklägerin: „Triebfeder war ein unnötiges Gewinnstreben um jeden Preis.“ Dem Täter sei es allein um die Wertgegenstände gegangen, die später in der Wohnung des Friseurs fehlten: eine Kette aus Weißgold, eine edle Uhr, ein Feuerzeug von Cartier und mehrere auffällige Goldmünzen, geprägt mit dem Aufdruck von Friedenstauben.
Zitat Am frühen Morgen war der beliebte Friseur nach einer langen Kneipentour nach Hause gekommen. Als er später nicht bei der Arbeit erschien, alarmierten Kollegen die Polizei. Günter K. lag tot in seinem Schlafzimmer, alle Räume waren durchwühlt. Trotz großer Anstrengungen konnte die Mordkommission damals keinen Täter ermitteln.Sie hatten u. a. einen jungen Mann gesucht, der den homosexuellen Friseur vor seinem Haus angesprochen hatte – einen Sexpartner? War es Christof H.? Bislang macht der Pole, der auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, keine Angaben.....
Zitat Offenbar will der bald reinen Tisch machen – seine Anwälte Marie Lingnau und Nikias Roth kündigten an, dass Christof H. am übernächsten Prozesstag aussagen will.
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Duisburg Mord vor 34 Jahren: Richter verhängen lebenslange Haft Aktualisiert am 31.01.2025, 14:05 Uhr Amts- und Landgericht Duisburg Lesedauer: 1 Min.
Von Deutsche Presse-Agentur Dieser Beitrag stammt aus dem Nachrichtenangebot der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und wurde nicht durch unsere Redaktion bearbeitet.
Duisburg - 34 Jahre nach dem Mord an einem Friseur in Mülheim an der Ruhr hat das Duisburger Landgericht das Urteil gesprochen.
Der 64-jährige Angeklagte wurde wegen Mordes aus Habgier zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Mann selbst hatte bei einem psychiatrischen Sachverständigen eingeräumt, an jenem Tag im Januar 1991 in der Wohnung des Opfers gewesen zu sein. Einen Raubmord habe er jedoch nicht begangen.
Beim Gutachter ausgesagt Der Angeklagte sagte bei dem Sachverständigen aus, er sei auf der Couch des Friseurs eingeschlafen. Als er wieder aufgewacht sei, habe der andere Mann ihm bereits die Hose geöffnet gehabt und ihm zwischen die Beine gegriffen. Darüber sei er so schockiert gewesen, dass er sich mit dem Kabel einer Steckdose gegen den Übergriff gewehrt habe.
Tatsächlich wurde der Friseur mit einem solchen Kabel erdrosselt. Dass sich die Tat aber so abgespielt haben könnte, wie es der Angeklagte geschildert hat, schlossen die Richter aus. "Das alles ist wenig überzeugend", hieß es in der Urteilsbegründung.
Wertgegenstände entwendet Die Gesamtumstände sprechen aus Sicht der Richter eindeutig für eine geplante Tat. Der Angeklagte habe schon vor dem Griff zum Kabel den Entschluss gefasst, dem Opfer Wertgegenstände wegzunehmen. Aus der Wohnung soll er nach der Tat ein teures Feuerzeug, mehrere Uhren und Münzen entwendet haben.
Der Fall war für die Mülheimer Polizei lange Zeit ein sogenannter Cold Case. Erst eine Fingerabdruck-Spur führte die Ermittler im Jahr 2024 doch noch zum Angeklagten. Außerdem sollen am Tatort zahlreiche Faserspuren gesichert worden sein, die auf den Angeklagten hindeuten.