Der Todesfall Klock ist ein Tötungsdelikt, das am 6. Juni 2014 in der hessischen Stadt Maintal stattfand. Die beiden Mieter eines Reithofs, Klaus-Dieter B. (59 Jahre alt) und sein 29 Jahre alter Sohn, töteten ihre Vermieter, das 57-jährige Ehepaar Harry und Sieglinde Klock und vergruben anschließend die Leichen unter einem Misthaufen. Die Täter wurden vom Gericht freigesprochen, weil das Gericht Notwehr nicht ausschließen konnte. Der Fall sorgte für ein bundesweites Echo.[1]
Fallbeschreibung
Am 6. Juni 2014 begaben sich die Vermieter zum Reithof, unter anderem um ausstehende Miete einzufordern. Als sie nicht zurückkehrten, meldete die Tochter die beiden als vermisst. Obwohl die Ermittler Blutspuren am Reithof fanden, konnten auch nach Gründung einer Sonderkommission und umfangreichen Suchmaßnahmen, einschließlich des Einsatzes von Tauchern im Main, die Leichen nicht gefunden werden. Erst vier Monate später gestanden die Täter die Tat und zeigten den Ermittlern die Leichen, die unter einem Misthaufen vergraben waren. Harry Klock wurde mit 17 Messerstichen getötet, Sieglinde mit zwei Schüssen aus einer Pistole.
Die Täter beriefen sich auf Notwehr und gaben an, sie seien von dem aggressiven Vermieter bedroht worden. Am 5. August 2015 sprach das Landgericht Hanau die beiden Täter wegen Vorliegens von Notwehr frei. Im Vorfeld berichtete die Presse von vermutlich verminderter Schuldfähigkeit, Notwehr sei wahrscheinlich.[2] Das Gericht berief sich dabei maßgeblich auf die Zeugenaussagen eines Tierarztes, der den Vermieter als cholerisch und aggressiv beschrieb, unter anderem die Mieter als "geisteskrank" beschimpfte und regelrecht wie Sklaven kommandierte. Allein 30 Anzeigen gegen Klock seien seit 1984 aktenkundig gewesen[3] und es war von Spielschulden die Rede. Manche beschrieben ihn als nett, ruhig und unauffällig, andere sprachen von einem Schläger aus der Bahnhofsszene. Der Freispruch stieß bei den Bürgern im Ort überwiegend auf Unverständnis.[4] Das Gericht glaubte den Angeklagten auch darin, dass sie die Leichen nur deshalb versteckten, weil sie befürchteten mussten, dass ihnen die Ermittler diesen Tatablauf nicht glauben würden. Nach der Urteilsverkündung kam es zu so starken Tumulten, dass die Polizei den Gerichtssaal räumen musste.[5]
Der Bundesgerichtshof hob am 1. Februar 2017 auf die Revision der Nebenkläger das Urteil wegen Fehlern in der Beweiswürdigung auf und verwies den Fall an eine andere große Strafkammer des Landgerichts Hanau zurück.[6] Am 16. März 2018 sprach das Landgericht Hanau die beiden Angeklagten erneut frei.[7] Allerdings wurde der Vater wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die aber auf die vorangegangene Untersuchungshaft vollständig angerechnet wurde.[8] Auch gegen dieses Urteil legten Staatsanwaltschaft und Nebenklage Revision ein[9] auf die der Bundesgerichtshof das Urteil aufhob und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung diesmal an eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts Frankfurt am Main verwies.
Das hr-fernsehen bezeichnete den Fall als einen der mysteriösesten Fälle Hessens.[10]
Bundesgerichtshof ordnet in Frankfurt weiteren Prozess an von Thorsten Becker
Der Mordfall Klock wird in die Rechtsgeschichte eingehen: Nach zwei Freisprüchen vor dem Landgericht Hanau wird es bald einen dritten Schwurgerichtsprozess geben.
Das grausame Geschehen auf der heruntergekommenen „Main River Ranch“ in Dörnigheim soll nun vor dem Landgericht Frankfurt komplett neu aufgerollt werden. Das hat gestern Nachmittag der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe entschieden.
Die höchsten deutschen Strafrichter verkündeten nach einer zweistündigen Verhandlung überraschend schnell ihre Entscheidung: Sie gaben der Revision der Hanauer Staatsanwaltschaft sowie der Nebenklage statt und kassierten damit auch den zweiten Freispruch der 2. Schwurgerichtskammer vom März 2018. „Der BGH hat das Urteil komplett aufgehoben – sowohl in den Feststellungen als auch in den rechtlichen Fragen“, berichtet der Hanauer Oberstaatsanwalt Jürgen Heinze aus Karlsruhe. Der Senat habe eine „Vielzahl von Rechtsfehlern im Urteil“ festgestellt.
Oberstaatsanwalt Heinze hatten in beiden Prozessen lebenslange Haft gefordert
So sei unter anderem „die Einlassung der Angeklagten falsch dargestellt und falsch gewürdigt worden“. „Der Senat hat sich veranlasst gesehen, das Verfahren letztlich an das Landgericht Frankfurt abzugeben, damit dort eine objektive, neue Verhandlung beginnen kann“, sagte Heinze auf Anfrage unserer Zeitung. Es ist bereits das zweite Mal, dass der BGH in diesem Fall das Urteil kassiert hat – zuvor war der Freispruch der 1. Schwurgerichtskammer vom August 2015 aufgehoben worden.
In beiden Prozessen hatte Oberstaatsanwalt Heinze wegen Mordes die lebenslange Freiheitsstrafe für Klaus-Dieter B. und dessen Sohn Claus Pierre, die Pächter der „Ranch“, beantragt. Beide hatten zugegeben, am 6. Juni 2014 Harry und Sieglinde Klock, die Besitzer des Anwesens, auf dem Gelände getötet zu haben. Die Leichen des Paars waren danach unter einem Misthaufen versteckt worden. Erfolglos hatte die Polizei nach dem zunächst spurlos verschwundenen Paar gefahndet. Erst vier Monate später meldete sich Klaus-Dieter B. und führte die Ermittler zum Versteck der Leichen. Die Angeklagten hatten in beiden Prozessen ihre eigene Version des Geschehens vorgetragen und beteuert, sie seien von dem Paar mit Messer und Axt angegriffen worden und hätten sich verteidigt. Harry Klock wurde erstochen, seine Frau erschossen.
Frankfurter Justiz übernimmt
Hintergrund des Streits soll eine Kündigung gewesen sein, die Stadt Maintal wollte das Gelände am Mainufer räumen. Am Tag der Bluttat soll das Ehepaar Klock versucht haben, die Pacht von 450 Euro einzutreiben. In beiden Prozessen wurden Vater und Sohn von den Mordvorwürfen freigesprochen, weil Notwehr und Nothilfe nicht auszuschließen seien, urteilten die Hanauer Richter – jetzt muss die Frankfurter Justiz den Fall übernehmen.
Mord oder Notwehr? Fall des getöteten Ehepaars Klock aus Maintal wird neu verhandelt
FRANKFURT/MAINTAL/HANAU. Der Fall des getöteten Ehepaars Klock aus Maintal hat in den vergangenen Jahren für Schlagzeilen gesorgt. Heute wird der Fall nun zum zweiten Mal neu aufgerollt – diesmal vor dem Landgericht Frankfurt. Die Frage, die im Raum steht: War es Mord oder Notwehr?
Die heute 66 und 36 Jahre alten Angeklagten – Vater und Sohn – waren Mieter des getöteten Ehepaars. Wegen Mietschulden sei es im Juni 2014 zu einem Streit gekommen. Der Sohn habe dann nach einem Wortgefecht 17 Mal auf seinen Vermieter eingestochen.
Der Vater soll daraufhin auf die Ehefrau geschossen haben. Die Angeschuldigten beriefen sich auf Notwehr – das Landgericht Hanau sprach die beiden deshalb sowohl 2015 als auch 2018 frei.
Der Bundesgerichtshof hat auch das zweite Urteil gekippt. Zur vollständigen Neuverhandlung befasst sich nun das Landgericht Frankfurt mit dem Fall. Bis zum Sommer sind bisher insgesamt 22 Verhandlungstage angesetzt.
3. Urteil im Fall KlockJe 10,5 Jahre Haft für Vermieter-Killer Teaser-Bild
Dritter Prozessauftakt am 22. April vor dem Frankfurter Landgericht gegen Claus Pierre (36) und seinen Vater Klaus-Dieter B. (66, hintere Reihe) Foto: Jürgen Mahnke 13.07.2021 - 12:28 Uhr
Im dritten Anlauf gab's nach Freisprüchen lange Haftstrafen: Claus Pierre (36) und sein Vater Klaus-Dieter B. (66) müssen hinter Gitter.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
von Andrea Meuser Ein Fall, der zeigt, wie schwer es ist, Recht zu sprechen und Gerechtigkeit zu finden. Es beginnt im Sommer 2014, zwei Tote werden auf einem entlegenen Reiterhof in Maintal gefunden. Die Bewohner des Hofes geraten in den Fokus der Ermittlungen.
Videolänge:12 min Datum:14.01.2022 Verfügbarkeit: Video verfügbar bis 14.01.2023
Hessen Vater und Sohn töten Ehepaar – Urteil kommt nach neun Jahren Von afp Aktualisiert am 09.10.2023 - 11:30 Uhr
Vater und Sohn töten ein Ehepaar im hessischen Maintal. Neun Jahre später ist das Urteil rechtskräftig.
Im Streit um Mietzahlungen hat er zusammen mit seinem Vater ein Ehepaar getötet – mehr als neun Jahre nach der Tat auf einem Pferdehof ist das Urteil gegen einen Mann aus Hessen nun rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe teilte am Montag mit, dass er die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main aus dem Juli 2021 verworfen habe.
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Urteil wegen zweifachen Totschlags auf einem Pferdehof in Maintal rechtskräftig
Beschluss vom 14. September 2023 – 2 StR 37/22
Das Landgericht Hanau hatte den zur Tatzeit 59-jährigen Angeklagten und seinen damals 29-jährigen Sohn in einem ersten und zweiten Rechtsgang von den Vorwürfen des Mordes (Vater) bzw. Totschlags (Sohn) an einem Ehepaar freigesprochen. Beide Urteile hatte der 2. Strafsenat jeweils auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung zuletzt an das Landgericht Frankfurt am Main zurückverwiesen (2 StR 78/16 und 2 StR 69/19).
Dieses hat beide Angeklagten nunmehr wegen Totschlags, den Vater tateinheitlich wegen eines Waffendelikts, zu Freiheitsstrafen von jeweils zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts lebten die Angeklagten auf einem durch die Tatopfer betriebenen Pferdehof in Maintal äußerst zurückgezogen und unter schwierigen finanziellen Verhältnissen, wodurch es wegen ausbleibender Mietzahlungen immer wieder zu verbalen Auseinandersetzungen kam. Im Rahmen des durch diese Spannungen geprägten Verhältnisses tötete der angeklagte Sohn den Betreiber des Pferdehofs am 6. Juni 2014 mit zahlreichen Messerstichen, sein Vater erschoss dessen Ehefrau.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Verfahren gegen den im Laufe des Revisionsverfahrens verstorbenen Vater eingestellt. Die Revision des Sohnes hat er verworfen und wegen einer Verfahrensverzögerung im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof zudem ausgesprochen, dass von der verhängten Freiheitsstrafe drei Monate als vollstreckt gelten. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13. Juli 2021 – 5/21 Ks 3590 Js 231230/20 (10/20)
Karlsruhe, den 9. Oktober 2023
Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-5013 Telefax (0721) 159-5501
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