Hauptbahnhof München : Flüchtling drückt Zigarette auf Ukrainerin aus +++ Sein Asylantrag wurde bereits 2018 abgelehnt +++ Die Bundespolizei nahm den 23-Jährigen fest, er soll im Laufe des Sonntags dem Haftrichter vorgeführt werden (Symbolfoto)
25.08.2024 - 13:41 Uhr München – Unfassbare Zigaretten-Attacke im Hauptbahnhof in München!
Ein 23-jähriger Mann aus Sierra Leone griff am Samstagvormittag um 11.45 Uhr am Bahnsteig im Hauptbahnhof München eine Ukrainerin (25) an. Da der Mann einen verwirrten Eindruck machte, war die Frau ihm zuvor ausgewichen. Doch der 23-Jährige folgte ihr.
ZitatPlötzlich drückte er laut Polizei seine brennende Zigarette auf ihrem linken Oberarm aus. Als sie sich umdrehte, habe er ihr ins Gesicht geschlagen und sei Richtung Nordausgang davongerannt. Mitarbeiter des kommunalen Außendienstes (KAD) verfolgten den Asylbewerber, stellten ihn am Ausgang Arnulfstraße und brachten ihn zur Wache der Bundespolizei am Gleis 26.
ZitatDie Ukrainerin erlitt eine Brandverletzung und klagte über Schmerzen im Gesicht. Sie wurde vom Rettungsdienst behandelt und wollte sich später in ärztliche Behandlung begeben. Der Täter hatte 0,48 Promille Alkohol im Blut und wohl eine Adresse in Feldmoching angegeben. Da sich aber keine Hinweise ergaben, dass er tatsächlich dort wohnt, entschied die Staatsanwaltschaft München I auf Haftvorführung wegen gefährlicher Körperverletzung.
Zitat Der Mann aus Sierra Leone war seit Juni 2017 zehnmal polizeilich aufgefallen, hauptsächlich wegen Erschleichens von Leistungen, aber auch wegen sexueller Belästigung und Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und Aufenthaltsgesetz.
Sein Asylantrag wurde 2018 abgelehnt, allerdings laut Bundespolizei ein Abschiebeverbot erlassen. Er hat eine gültige Aufenthaltserlaubnis bis 14. April 2025, bis dahin ist er in Deutschland geduldet. Ein Datenabgleich ergab, dass der Mann aktuell zur Fahndung von der Staatsanwaltschaft München I ausgeschrieben ist.
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Und es wird wieder nichts geschehen, denn das ist anscheinend noch nicht genug?
- verwirrter Eindruck, alkoholisiert - falsche Adresse - 10 x auffällig seit 2017 hauptsächlich wegen Erschleichens von Leistungen, aber auch wegen sexueller Belästigung und Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und Aufenthaltsgesetz.
- Asylantrag 2018 abgelehnt - Abschiebeverbot - Aufenthaltsgenehmigung bis April 2025 - war zur Fahndung ausgeschrieben
------------------- Der Bürgerkrieg in Sierra Leone dauerte von 1991 bis 2002. Zwangsmigration ist eine Folge von Rohstoffausbeutung
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