Um sie leichter abzuschieben: Ampel will kriminellen Afghanen Geld zahlen
22.08.2024 - 10:54 Uhr
Die Pläne der Bundesregierung für Abschiebungen nach Afghanistan werden immer konkreter. Nach BILD-Informationen finden Gespräche zwischen Bund und Ländern statt, um die Ausreise afghanischer Staatsbürger finanziell zu unterstützen. Dabei geht es auch um Abschiebungen von Straftätern und Gefährdern, die Zahlungen erhalten könnten.
Das Bundesinnenministerium (BMI) von Nancy Faeser (54, SPD) bestätigte die Gespräche auf BILD-Anfrage. Auf die Frage, ob auch kriminelle afghanische Staatsbürger sowie Gefährder vor der Abschiebung eine finanzielle Unterstützung erhalten sollen, erklärte ein Sprecher:
Zitat ▶︎ „Das BMI prüft fortlaufend, wie die operativen und auch rechtlichen Voraussetzungen für Abschiebungen auch nach Afghanistan geschaffen werden können, um die für Abschiebungen zuständigen Länder zu unterstützen.
Zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen kann auch die Auszahlung einer ‘finanziellen Reiseunterstützung‘ dienen.“ Ob und in welcher Höhe solche Leistungen ausgezahlt würden, liege im Ermessen der Bundesländer, so der Ministeriumssprecher. Die Länder sind für Abschiebungen zuständig
Zitat Afghanistan gehört zu den wichtigen Herkunftsländern von Asylbewerbern. 2023 stellten 51 275 Afghanen einen Asyl-Erstantrag in Deutschland. Das ist ein Anstieg von 41 Prozent im Vergleich zu 2022. Insgesamt kamen im vergangenen Jahr rund 15 Prozent aller Asyl-Erstanträge von Afghanen. Seit der Machtübernahme der Taliban-Islamisten im Sommer 2021 gibt es faktisch keine Abschiebungen mehr nach Afghanistan.
Die Bundesregierung will das nun ändern, Kanzler Olaf Scholz (66, SPD) und Innenministerin Faeser wollen die Rückführungen in das Land wieder möglich machen.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
ZitatDie Auszahlungen an Afghanen könnten Abschiebungen auch juristisch erleichtern. So beklagten etwa afghanische Staatsbürger vor deutschen Gerichten, dass ihnen im Fall einer Rückkehr in ihre Heimat extreme Armut drohe. Eine finanzielle Unterstützung würde es ihnen möglich machen, in der ersten Zeit für Nahrung, Wohnraum etc. aufzukommen.
Aktuell gibt es mehrere Programme, bei denen freiwillige Rückkehrer eine finanzielle Unterstützung beantragen können. Die Sätze liegen je nach Anzahl der Personen zwischen wenigen hundert und mehreren tausend Euro (z. B. bei Familien). Summen, die hoch erscheinen, verglichen mit den Kosten im Falle eines Verbleibs in Deutschland oftmals jedoch gering sind.
Dafür zahlt der brave Bürger Steuern, muss sich selbst immer mehr einschränken. Jahrelange Duldungen, Familiennachzug etc., die Unsummen von Geld verschlungen haben. Wohnungsnot, überteuerte Mieten, die Auflistung wäre zu lang.
Abschiebeflüge sind teuer, die "Belohnung für die Ausreise", die Taliban möchten sicher auch noch einen Obulus?
Und der Dumme zahlt.
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Nach BILD-Bericht: Ministerin kassiert skandalösen Abschiebe-Brief
22.08.2024 - 19:36 Uhr
Dieses Schreiben hat Empörung und eine Debatte über die lasche Abschiebe-Praxis in Deutschland ausgelöst. Ausreisepflichtige Flüchtlinge sollten laufen gelassen werden, wenn sie die Rückführung verweigerten.
Nach dem exklusiven BILD-Bericht zieht Niedersachsens Innenministerium Konsequenzen - und gibt sich kleinlaut.
Zitat Hintergrund: Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) hatte in einem Brief an die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf erklärt: „Wenn sich der Betroffene weigert, in das Flugzeug zu steigen bzw. auf eine andere Art versucht, sich der Abschiebung zu widersetzen (aktiver/passiver Widerstand), kann dieser auf freien Fuß gesetzt werden und eigenständig zu der ihm zugewiesenen Unterkunft zurückreisen.“
Zitat Der Absender bezieht sich in dem Schreiben auf Paragraf 71.3.1.3.2 der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz“ vom 26. Oktober 2009.
Das Innenministerium räumte am Donnerstag ein, das Schreiben sei „leider ausgesprochen missverständlich und unpräzise formuliert“. Dass es in dieser Form an die Bundespolizei verschickt wurde, sei ein Einzelfall. Die Folge: „Das Schreiben wird in Zukunft nicht mehr verwendet werden.“........
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