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OVG Münster: Keine bürgerkriegsbedingte Gefahr mehr | Syrer muss zurück in die Heimat | Revision ausgeschlossen | Beschwerde beim BVGer möglich
OVG Münster hat entschieden Keine bürgerkriegsbedingte Gefahr mehr: Syrer muss zurück in die Heimat
Montag, 22.07.2024, 18:52
Ein Syrer hat nach einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster keinen Anspruch auf Anerkennung eines Flüchtlingsstatus oder subsidiären Schutz. Zur Begründung hieß laut einer Mitteilung vom Montag unter anderem, für Zivilisten bestehe in Syrien keine bürgerkriegsbedingte, ernsthafte Bedrohung für Leib und Leben durch willkürliche Gewalt mehr. Das Verwaltungsgericht Münster hatte zuvor entschieden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge müsse den Flüchtlingsstatus des Manns anerkennen.
Zitat Der Kläger stammt laut Gericht aus der Provinz Hassaka im Nordosten Syriens . Er reiste im Jahr 2014 nach Deutschland ein und wollte seinen Status als Flüchtling anerkannt haben. Hilfsweise verlangte er die Anerkennung des sogenannten subsidiären Schutzes, der Flüchtlingen gewährt wird, die zwar kein Asyl bekommen, weil sie nicht politisch verfolgt werden, denen bei einer Rückkehr aber anderweitige Gefahren für Leben und Gesundheit drohen.
ZitatIm Dezember 2015 verurteilte das Landesgericht im österreichischen Korneuburg den Mann allerdings wegen Schlepperei zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Die Taten hatte er demnach zwischen April und August 2014 begangen. Wegen der Taten lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Anerkennung seines Flüchtlingsstatus und des subsidiären Schutzes ab. Nach der gegenteiligen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster ging das Bundesamt in Berufung.
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ZitatWie das OVG nun entschied, erfüllte der Mann schon nicht die Voraussetzung für die Anerkennung des Flüchtlingsstatus, weil ihm in Syrien keine politische Verfolgung drohe. Auch wegen der begangenen Schlepperei sei er vom Flüchtlingsstatus ausgeschlossen.
Wie ist das mit den anderen Schleppern? Wurde da jemand abgeschoben?
ZitatAußerdem habe der Syrer keinen Anspruch auf subsidiären Schutz. Denn in der Provinz Hassaka, aber auch allgemein in Syrien, sei etwa eine ernsthafte, individuelle Bedrohung des Lebens nicht mehr gegeben. Dort noch stattfindende Anschläge - etwa durch die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat - oder andere bewaffnete Auseinandersetzungen erreichten kein solches Niveau mehr, dass Zivilisten damit rechnen müssten, dabei getötet oder verletzt zu werden, erklärte das Gericht......
Hat sich das schon herumgesprochen bei den Politikern?
ZitatEine Revision wurde vom Senat nicht zugelassen. Dagegen kann Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. Die Entscheidung erging bereits in der vergangenen Woche.
- Österreich verurteilte ihn wegen Schleusung, wieso konnte er 2014 in D einreisen?
Die Beschwerde ist doch mMn. schon garantiert. Kostet ja nichts, ausser Steuergeldern und weiterer Alimentierung. Dieses Urteil wäre ein Wegweiser, auch wenn täglich Tausende nachkommen?
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