Als ich gerade diesen Bericht gelesen habe, konnte ich es kaum glauben.
Das heißt doch im Klartext, daß jemand für ihm unbekannten Halbgeschwistern , auch wenn es beliebig viele geben sollte, voll zahlungspflichtig ist, falls finanziell bei ihm etwas zu holen ist. Einziger Trost dürfte sein, daß ein sog. Armenbegräbnis , bei der die Kommune finanziell in Vorleistung tritt, erheblich billiger ist als normale Beisetzungen und diese Kosten steuerlich absetzbar sind, aber nur, wenn man überhaupt Steuern zahlen muß. Auch hier werden anständige Bürger finanziell ausgenommen.....
Überraschendes Urteil Unbekannte Verwandte: Wer übernimmt die Bestattungskosten? Von dpa Aktualisiert am 01.07.2024 - 17:00 UhrLesedauer: 2 Min.
Wer ist für die Beerdigungskosten eines unbekannten Verwandten zuständig? Ein aktueller Fall vor Gericht schafft Klarheit.
Seine Mutter hatte ihm nie von der Existenz eines Halbbruders erzählt, den sie zur Adoption freigegeben hatte. Es kam dennoch heraus – in Form einer Rechnung für dessen Beerdigung. Er hatte sein Leben lang nicht gewusst, einen Halbbruder zu haben. Erst nach dessen Tod erfuhr ein Mann von der Existenz des Verwandten. Für die Beisetzung muss er trotzdem zahlen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz (Az: 3 K 425/22.MZ) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Im konkreten Fall erhielt der Mann von der zuständigen Behörde die Aufforderung, als nächster Verwandter seinen verstorbenen Halbbruder zu bestatten. Dieser war als Jugendlicher von einem anderen Elternpaar adoptiert worden. Als der Mann der Aufforderung nicht folgte, zog die Behörde ihn und seine Schwester anteilig zu den Bestattungskosten heran. Halbbruder steht Verstorbenem näher als die Allgemeinheit
Zitat Der Mann wollte das nicht akzeptieren. Er habe erst durch die Behörde erfahren, dass er einen Halbbruder habe und hielt es nicht für gerecht, dass von ihm so plötzlich die Bestattung einer fremden Person verlangt wurde. Er sei von der Pflicht dazu regelrecht "überfallen" worden. Zudem habe er gar keine Möglichkeit gehabt, Rücklagen für zu erwartende Bestattungskosten zu bilden. Vor Gericht hatte der Mann keinen Erfolg. Trotz intensiver Recherche konnten keine Erben oder in der Bestattungspflicht vorstehende Personen herangezogen werden. Insbesondere die Adoptiveltern des verstorbenen Halbbruders und dessen leibliche Mutter waren bereits verstorben, der leibliche Vater unbekannt. Die von den Kindern des unverheiratet gewesenen Halbbruders einzig mit Namen bekannte Tochter ließ sich ebenfalls in der Kürze der Zeit nicht ermitteln.
ZitatAls Verwandter sei der Mann für die Bestattung verantwortlich. Auch wenn es kein "familiäres Näheverhältnis" gegeben habe, argumentierten die Richter, sei es ihm zuzumuten, die Kosten zu übernehmen. Es gehe um das objektiv bestehende Verwandtschaftsverhältnis. Als Bestattungspflichtiger stehe er dem Verstorbenen näher als die Allgemeinheit, die sonst für die Bestattungskosten aufkommen müsse. Dass der Mann die Erbschaft zuvor ausgeschlagen habe, ändere daran nichts.
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So ein Blödsinn, gegen das Urteil würde ich angehen. Jeder Anwalt zerpflückt das. Selbst erwachsene Kinder, die nie Kontakt zu einem Elternteil hatten (Scheidung, Trennung, Ausserehelich und Sonstiges) und für die Kosten zahlen sollten, sind damit bei Gericht durchgekommen.
Mit der Adoption erlischt das Verwandtschaftsverhältnis zur Herkunftsfamilie, weder Halbgeschwister noch Vollgeschwister würden Auskunft zu evtl. unbekannten Geschwistern bekommen. Selbst der Adoptierte bekommt keine Auskunft zu Geschwistern, wohl aber zu Verwandten 1. u. 2. Grades - Eltern und Großeltern und auch nur mit deren Einverständnis. Dies gilt auch bei einem evtl. Todefall.
Schon alleine aus diesem Grund ist das Urteil hirnrissig, da mit der Adoption alle Verpflichtungen entfallen. Aber man kann es ja mal versuchen.
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Behörden versuchen einfach, an Geld zu kommen. Wer sich nicht wehrt, ist der Dumme. In einem Fall von Friedhofsgebühren sollten vor Jahren in NRW Hinterbliebene gleich 2x die Grabkosten bezahlen. Sie hatten das Geld dafür bezahlt beim Bestattungsunternehmen. Dieses war aber zahlungsunfähig und das Geld wurde , auch in anderen Fällen, nicht an die Kommune weitergeleitet. Die Hinterbliebenen standen einige Monate später vor einer eingeebneten Grabstätte, da das Grab nicht ordentlich hergerichtet und daher eingeebnet wurde. Das ging vor Gericht. Die Hinterbliebenen mußten nicht noch einmal bezahlen, da die Kommune ihrer Aufsichtspflicht, also die ordnungsgemäße Kontrolle des Unternehmens, nicht sorgfältig überwacht hatten, urteilte das Gericht. Gerade in so einem sensiblen Fall , so das Gericht, müssen sich Hinterbliebene darauf verlassen können, daß ein solches Unternehmen das treuhänderische Geld weiterreicht.