Unfassbare Tat in BerlinMutter soll eigene Tochter (1) in Katzenkorb aus drittem Stock geworfen haben
Dienstag, 11.06.2024, 04:49
Ein wimmerndes, schwer verletztes kleines Mädchen ist in einer Katzenbox in Berlin im Ortsteil Altglienicke vor einem Mehrfamilienhaus gefunden worden. Das Kleinkind soll am Montagmittag aus dem dritten Stock des Hauses geworfen worden sein, Medienberichten zufolge wohl von seiner Mutter. Ein Polizeisprecher wollte dies am Abend zunächst nicht bestätigen.
ZitatIn der Wohnung trafen die Beamten die Mutter des Kindes sowie ein weiteres Kind der Frau an. Das andere Kind wurde in die Obhut des Jugendamtes gegeben, berichtet die „Berliner Zeitung“.Eine Mordkommission ermittelte wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdeliktes. Das 21 Monate alte Mädchen sei nicht in Lebensgefahr.
In der Wohnung sei ein weiteres Kind gewesen, zu dem der Polizeisprecher zunächst keine weiteren Angaben machte. Dieses Kind sei in die Obhut des Jugendamtes gekommen.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Zitat Berlins Polizeisprecherin Anja Dierschke bestätigte, dass die 3. Mordkommission die Ermittlungen in den Fall übernommen hat. Zu den Hintergründen der Tat sagte die Sprecherin mit Bezug auf die laufenden Ermittlungen nichts.
Das Mädchen schwebt trotz des Sturzes aus der großen Höhe nicht in Lebensgefahr. Aber Arme und Beine des Kindes sollen gebrochen sein.Bis zum späten Montagabend stand nicht fest, ob die Kindesmutter oder eventuell eine andere Person das Verbrechen begangen hat. Die Frau wurde festgenommen und noch am Abend vernommen.
Die Experten der Kriminaltechnik waren bis nach 20 Uhr im Einsatz, sperrten den Tatort ab und sollen auch den Katzenkorb gesichert haben.
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Horror-Tat in Berlin: Pizza-Botin fand Mädchen (1) neben dem Katzenkorb Zeugin zu BILD: „Es hat bitterlich geweint“
13.06.2024 - 07:45 Uhr
Berlin – Wie kann jemand nur zu so etwas fähig sein? Am Montag soll die fünffache Mutter Nicola K. (41) ihre 21 Monate alte Tochter eingepfercht in einem Katzenkorb aus dem Fenster im 3. Stock geworfen haben.
Das Mädchen überlebte wie durch ein Wunder schwer verletzt.
BILD traf eine Augenzeugin der entsetzlichen Tat. Edina L. (26) ist Pizza-Lieferantin und arbeitet bei „Tony’s Fresh Berlin“ an der Ortolfstraße – nur wenige Meter vom Tatort entfernt.
Zitat Am Montag wollte die 26-Jährige gegen 12 Uhr eine Pizza ausliefern und stieg in ihr Auto. „Ich hörte einen lauten Knall, dachte mir aber in dem Moment nichts dabei“, berichtet Edina L. Als sie kurz darauf von der Pizza-Lieferung zurückkehrte, entdeckte sie das schwer verletzte Kleinkind. Der Katzenkorb lag daneben. „Es saß auf dem Boden, war blutüberströmt und hat bitterlich geweint“, sagt die Zeugin erschüttert.Busch bremste den Sturz ab
„Es war so furchtbar! Das Blut im Gesicht des Kindes, es hat so geschrien. Ich wollte es am liebsten auf den Arm nehmen und trösten.“ Noch vor der Frau waren aber bereits zwei Männer aufmerksam geworden und hatten die Rettungskräfte alarmiert. Einer habe ihr gesagt, dass sie das Kind vorsichtshalber lieber nicht hochnehmen solle. Gemeinsam warteten sie dann auf den Notarzt.
ZitatNach BILD-Informationen hat das 21 Monate alte Mädchen bei dem Sturz Brüche an Armen und Beinen erlitten. Es hatte dennoch großes Glück, ein Busch federte den Sturz aus etwa elf Metern Höhe etwas ab und verhinderte Schlimmeres.
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Urteil des Landgerichts Berlin I nach Fensterwurf eines Kleinkindes aus dem 3. Obergeschoss rechtskräftig
Beschluss vom 20. Mai 2025 - 5 StR 152/25
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Beschuldigten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin I verworfen. Dieses hat gegen sie am 21. November 2024 die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte die Beschuldigte zunächst verschiedene Gegenstände aus dem Küchenfenster ihrer im 3. Obergeschoss gelegenen Wohnung geworfen, die auf einem gepflasterten Gehweg aufgeschlagen waren. Anschließend warf sie ihre annähernd zwei Jahre junge Tochter aus dem Fenster, deren Fall von einem Gebüsch abgefedert wurde. Das Kleinkind erlitt multiple Frakturen, Prellungen sowie Schürfwunden und konnte das Krankenhaus nach drei Wochen verlassen. Infolge der bei der Beschuldigten bestehenden psychischen Erkrankung war ihre Steuerungsfähigkeit bei der Tat vollständig aufgehoben.
Die Überprüfung des Urteils auf die Revision der Beschuldigten hat keine Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Berlin I - Urteil vom 21. November 2024 - (535 Ks) 278 Js 173/24 (7/24)
Die maßgeblichen Vorschriften des Strafgesetzbuchs lauten:
§ 63 StGB Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.
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§ 20 StGB Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
Karlsruhe, den 6. Juni 2025
Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-5013 Telefax (0721) 159-5501
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle