Ungelöste Mord- und Kriminalfälle
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Straubing: Nach 38 Jahren | Er verstümmelte seine Opfer | Dreifachmörder (85) kommt frei
Nach 38 Jahren Haft – Es fehlt ihm nur noch eine betreute Bleibe: Dreifach-Mörder Steigerwald bald frei +++ Er verstümmelt seine Opfer +++ JVA Straubing blockiert Entlassung
12.05.2024 - 09:51 Uhr
Straubing – Er saß fast 40 Jahre seines Lebens im Gefängnis. Kennt kein Handy oder das Internet. Nur vom Hörensagen. Das könnte sich jetzt ändern – denn der Dreifach-Mörder Roland Steigerwald (85) steht kurz vor seiner Entlassung.
Steigerwald sitzt seit 1986 ununterbrochen in Gefängnissen, weil er drei Menschen bestialisch tötete. Insgesamt hat er sogar rund 47 Jahre im Knast verbracht. Jetzt soll der Dreifach-Mörder freikommen – es gibt allerdings noch eine letzte Hürde! „Es besteht Entlassungsreife. Nur die Kostenübernahme für eine betreute Unterkunft fehlt“, sagt Steigerwalds Anwalt, der Münchner Strafverteidiger Dr. Adam Ahmed (53) zu BILD.
ZitatDer hochintelligente Steigerwald (IQ 145) hatte zwischen 1971 und 1985 drei junge Männer grausam ermordet. Allen Opfern schnitt der den Penis ab. Einem trennte er auch Kopf und Beine ab. Steigerwald schnitt Opfern Penis ab
► Für den ersten Mord 1971 wurde er zu 14 Jahren Haft verurteilt, kam aber 1980 frei. Und mordete zwei weitere Male. 1986 wurde er vom Landgericht Nürnberg zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem wurde eine „schwere seelische Abartigkeit“ festgestellt, daher kam Steigerwald in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung. Für über 30 Jahre!
ZitatGutachter erklärt Steigerwald für ungefährlich 2018 wurde Steigerwald in den Normalvollzug verlegt, befindet sich derzeit in der JVA Straubing. Seither forcierte Ahmed seine Entlassung, die jetzt kurz bevorsteht! Denn ein psychiatrischer Gutachter stellte fest, dass vom 85-Jährigen keine Gefahr mehr ausgehe.
► Der Gutachter befürwortet die baldige Entlassung. Steigerwald sei noch fit genug, um sich auf ein Leben in Freiheit umzustellen. Sollte er weiter in Haft bleiben, werde eine Resozialisierung immer unwahrscheinlicher.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
»Und das nimmt ihm das Gericht nicht ab...« Gerhard Mauz zur Verurteilung von Roland Steigerwald in Nürnberg * Von Gerhard Mauz 22.05.1988, 13.00 Uhr • aus DER SPIEGEL 21/1988
Zitat Er hat dreimal getötet. 1971 tötete er einen Mann, und nach dieser ersten Tat war bekannt, wie gefährdet und wie gefährlich er ist. Doch man ließ ihn vorzeitig laufen. Man setzte ihm fast fünf von vierzehn Jahren Freiheitsstrafe zur Bewährung aus. Und so konnte er 1982 einen zweiten und, nachdem man ihm diese Tat nicht nachwies, 1985 einen dritten Mann töten. Er hat dreimal getötet, und sein zweites und sein drittes Opfer könnten noch leben. Was ist das Strafrecht, was sind die Strafgerichte wert, wenn so etwas passieren kann?
Von Roland Steigerwald, 49, muß gesprochen werden, so schrecklich seine Taten, so unerträglich die Einzelheiten dieser Taten sind. Denn sein Fall zeigt, daß das Verständnis für die Menschen, die wir Straftäter nennen, nur zu oft ein oberflächliches, bequemes Verständnis ist. Wir sind auf dieses Verständnis stolz und nennen es, wenn es in den Gerichten geübt wird, eine liberale Rechtsprechung. Doch häufig hat man es sich dann in Wahrheit zu leicht gemacht.
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Passiert leider viel zu häufig, das Täter aufgrund von einem Gutachten in die Freiheit entlassen werden und machen dann munter dort weiter, wo sie vorher aufgehört haben.
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle
20. März 1971 Heinz Grieb (24) in Stuttgart Juni 1982 Freiburg Cyrius Schnell (17) 8. Januar 1986 Fürth, Marek Felsch, (28)
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Was sagen und denken wohl die Hinterbliebenen der Mordopfer dazu ? Wer einsitzt, kann die Gesellschaft, die durch Straftäter massiv geschädigt wurde, in diesem Zeitraum nicht schädigen. Ist wohl der praktische Hauptzweck einer Haftstrafe für die Bürger. Re-Sozialisierung ist doch kaum möglich, wenn jemand schon vorher niemals sozialisiert war. Auch hier ein Denkfehler von sog. Gut-Menschen. Nicht auszudenken, wenn es eine breite General-Amnestie gäbe für viele Kriminelle.