GEWALTTAT Polizei ermittelt nach Leichenfund am Leipziger Hauptbahnhof 28. April 2024, 11:48 Uhr
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Die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft Leipzig ermitteln nach dem Fund einer Leiche in der Nähe des Leipziger Hauptbahnhofs. Die Ermittler gehen von einer Gewaltstraftat aus, wie die Polizei am Sonntag auf Anfrage mitteilte. Genauere Angaben seien aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit nicht möglich, hieß es weiter.
Leiche bereits vor mehreren Tagen gefunden Am Freitag seien Beamte der Kriminaltechnik im Auftrag der Staatsanwaltschaft im Einsatz gewesen. Demnach wurde die Leiche bereits vor mehreren Tagen gefunden. Zuvor hatte die "Leipziger Volkszeitung" darüber berichtet. Fundort der Leiche soll nach bisher unbestätigten Informationen ein Container gewesen sein, der offenbar als Behausung genutzt wurde.
Wie der Mann ums Leben kam, ist derzeit noch unklar. Die Staatsanwaltschaft wolle sich im Laufe der kommenden Woche zu dem Fall äußern.
Mord am Hauptbahnhof nach Krach um Schnarcherei? Prozessauftakt gegen 25-Jährigen am Landgericht Leipzig Von Lucas Böhme 28. Oktober 2024
Er gilt als potenziell gefährlich: Ein 25-Jähriger muss sich seit Montag wegen Mordes vor dem Leipziger Landgericht verantworten. Die Anklage wirft ihm ein Handeln aus niedrigen Beweggründen vor. Demnach habe der zuletzt obdachlose Ukrainer einen 43 Jahre alten Mann in einem Container am Hauptbahnhof zunächst verprügelt und dann erdrosselt. Vorausgegangen sei ein Streit um einen weiteren Mann, der in dem Container zu laut schnarchte.
Die Gegend um den Leipziger Hauptbahnhof: Hier trifft man auch auf erschütternde Schicksale, Menschen, die faktisch ohne Lobby und kaum beachtet am Rande der Gesellschaft ihr Dasein fristen. In einem verlassenen Container auf der sogenannten Sachsenseite des Hauptbahnhofs, der durch obdachlose Personen als Aufenthalts- und Schlafort genutzt wurde, kam es im April dieses Jahres zu einem brutalen Tötungsverbrechen. Wegen Mordes steht der 25 Jahre alte Oleksande T. seit Montag vor dem Landgericht.
Für die Staatsanwaltschaft war es ein Verbrechen auf sittlich niedrigster Stufe Die Anklage geht davon aus, dass der junge Ukrainer einem 43-Jährigen, der mit ihm den Container zum Schlafen genutzt hatte, wahrscheinlich am Vormittag des 23. April zunächst ins Gesicht schlug, dann auf seinen Kopf und Oberkörper eintrat. Schließlich habe er dem hilflosen Mann ein Kabel um den Hals gelegt, die Umstehenden weggeschickt, da ihnen sonst das Gleiche passieren würde.
Sein schwer verletztes Opfer habe der Aggressor gefesselt und das weiße Kabel um den Hals des Geschädigten gezogen, bis dieser kein Lebenszeichen mehr von sich gab. Maxim S. wurde nur 43 Jahre alt.
Vorangegangen sei ein Vorfall, bei dem der Getötete einen Landsmann des Angeklagten in der Nacht gebeten habe, den Container wegen lauten Schnarchens zu verlassen. Es ist eine völlige Nichtigkeit, die Oleksandre T. als Anlass gereicht haben soll, einem anderen das Leben zu nehmen: „Dem Angeklagten ging es nur darum, seine Aggressionen auszuleben“, sagte Staatsanwalt Christopher Jusciak zum Prozessauftakt. Oleksandre T. habe gewusst, dass sein Motiv auf sittlich niedrigster Stufe steht.
Kaltblütig soll der 25-Jährige dann noch jenen Landsmann, der wegen seiner Schnarcherei des Containers verwiesen worden war, unter massiven Drohungen dazu gebracht haben, bei der Beseitigung des Leichnams zu helfen. Genützt hat es letztlich nicht viel, da einer der Zeugen dann offenbar doch den Weg zur Polizei antrat und auspackte – so kamen die Ermittlungen in Gang.
Verschärfte Sicherheitsmaßnahmen: Angeklagter gilt als potenziell gefährlich Oleksandre T. folgte der Anklageverlesung am Montag mit starrem Blick und beinahe teilnahmslos. Der Ukrainer zeigte auch keinerlei Anstrengung, sein Gesicht aus lauter Scham hinter einem Ordner zu verstecken, wie es so viele andere Angeklagte tun, wenn die Kameras der Presse auf sie gerichtet sind. Laut Aussage seines Anwalts Jens Farag wolle sich Oleksandre T. zumindest momentan nicht zu dem schweren Tatvorwurf äußern.
Einen Antrag der Verteidigung von letzter Woche, den Prozess auszusetzen, lehnte das Schwurgericht ab: Trotz Gesundheits- und Konzentrationseinschränkungen sei der junge Mann in der Lage, einer Verhandlung zu folgen. Zugleich gelten verschärfte Sicherheitsbestimmungen, da der äußerlich fast bubenhaft wirkende Mittzwanziger seitens des Leipziger Gefängnisses, wo er derzeit in U-Haft sitzt, als potenziell gefährlicher Insasse mit erhöhter Fluchtgefahr gesehen wird. So musste er am Montag zusätzlich Fußfesseln tragen und wurde durch drei Wachleute eskortiert, eine durchaus nicht immer übliche Maßnahme.
13.01.2025 19:37 3.200 Obdachloser am Leipziger Hauptbahnhof mit Kabel erdrosselt: Mörder hart bestraft Von Carolina Neubert
Leipzig - Die Leiche von Maxim S. (†43) ist Ende April 2024 am Leipziger Hauptbahnhof gefunden worden - brutal zugerichtet und erdrosselt. Am Montag fiel vor dem Landgericht nun ein Urteil in dem Fall.
Der Angeklagte Oleksandre T. (25) wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung verurteilt. Das berichtet die Leipziger Volkszeitung.
Der 25-Jährige musste sich seit Oktober vor Gericht verantworten. Laut Anklage soll das wohnungslose Opfer in der Nacht zum 23. April einen ukrainischen Obdachlosen gebeten haben, einen gemeinsam als Schlafplatz genutzten Container am Ostrand des Bahngeländes zu verlassen - denn der Mann habe laut geschnarcht.
Doch als dessen Landsmann Oleksandre T. am nächsten Morgen davon erfahren habe, soll es zu einem Gewaltausbruch gekommen sein - danach soll der mehrfach vorbestrafte 25-Jährige das bereits schwer verletzte Opfer an Händen und Füßen gefesselt und mit einem Kabel gewürgt haben.
Revision nach Mordurteil: Verbrechen am Hauptbahnhof wird Fall für den BGH Von Lucas Böhme 17. Januar 2025
Die Akte zu einem brutalen Mord unweit vom Leipziger Hauptbahnhof wird noch nicht geschlossen: Wie das Landgericht mitteilte, hat der Verteidiger eines zu lebenslanger Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilten Ukrainers gegen die Entscheidung vom Montag Rechtsmittel eingelegt. Nun ist der Bundesgerichtshof (BGH) am Zug, über das Urteil zu befinden.
Dieser brutale Fall erschüttere auch ihn trotz langjähriger Berufserfahrung im Umgang mit Tötungsdelikten, hatte der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf am Ende zum Angeklagten gesagt: Nachdem die 1. Strafkammer unter seinem Vorsitz Oleksandre T. am Montag unter anderem wegen Mordes lebenslang hinter Gitter geschickt und dazu Sicherungsverwahrung angeordnet hatte, fechtet der Verteidiger des 25-Jährigen die Entscheidung an. Dies teilte das Landgericht am Freitag auf LZ-Anfrage mit.
Schnarcherei als Auslöser eines kaltblütigen Mordes Für das Schwurgericht stand nach der Beweisaufnahme fest, dass der Angeklagte, ein vorbestrafter Ukrainer mit Fluchtgeschichte, am Vormittag des 23. April 2024 den 43-jährigen Maxim S. schwer malträtiert, gefesselt und schließlich mit einem Kabel erwürgt hatte. Ort des grausamen Geschehens war ein ausrangierter Container an der Sachsenseite des Hauptbahnhofs. Der Verurteilte und das Opfer gehörten zum Obdachlosen- und Drogenmilieu, nutzten den Container gemeinsam mit anderen als provisorischen Schlafort.
Laut Anklage soll der Getötete nur Stunden vor der Tat einen Landsmann des Angeklagten wegen störender Schnarcherei gebeten haben, das Nachtlager zu verlassen, was dieser tat. Den nichtigen Vorfall habe Oleksandre T. als Anlass zur Auslebung seiner Aggressionen genutzt und andere Mitglieder der Obdachlosengruppe unter Todesdrohungen weggeschickt, um unliebsame Beobachter zu vermeiden, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft.
Deren Argumentation, die sich vor allem auf ein psychiatrisches Gutachten, Zeugen und DNA-Spuren stützte, war die Strafkammer gefolgt. Da Oleksandre T. als gefährlich für die Allgemeinheit eingestuft wurde, soll er auch nach dem Absitzen der lebenslangen Haft in Sicherungsverwahrung bleiben, um die Gesellschaft zu schützen. Einer der Zeugen hatte den 25-Jährigen im Prozess gar als Sadisten bezeichnet, der es liebe, Menschen zu misshandeln.
Verteidigung bezweifelt Zurechnungsfähigkeit des Verurteilten Die Verteidigung hatte kein konkretes Strafmaß gefordert. Allerdings wies Rechtsanwalt Jens Farag, der die Täterschaft von Oleksandre T. an sich ebenfalls nicht bestritt, auf die problematische Biografie und den schwierigen Hintergrund seines Mandanten. Ein erhebliches Mitverschulden sah der Pflichtverteidiger zudem bei der JVA, die Oleksandre T. erst vier Tage vor dem Verbrechen entließ, wobei der 25-Jährige unvorbereitet und mittellos fortgeschickt worden sei.
Ohne die Behördenversäumnisse könne das Opfer noch leben, so Farag. Im Gegensatz zu Anklage und Gericht sah er keinen Nachweis, dass Oleksandre T. zum Zeitpunkt des Verbrechens trotz Drogen- und Alkoholkonsums überhaupt zurechnungsfähig war. Mit seinen Anträgen, ein neues Gutachten einzuholen und weitere Zeugen zu befragen, war der Anwalt am letzten Prozesstag abgeblitzt. Das vorliegende Gutachten des forensischen Psychiaters Dr. Matthias Lammel, der bei großen Strafprozessen in Leipzig regelmäßig seine Befunde beisteuert, griff er wiederholt als mangelhaft an.
Mit der bereits am Dienstag eingegangenen Revision muss der BGH das Urteil nun auf mögliche Rechtsfehler prüfen. Sollten gravierende Mängel festgestellt werden, würde ein neuer Prozess vor einer anderen Strafkammer in Leipzig angeordnet. Mit einer Entscheidung dürfte frühestens in einigen Monaten zu rechnen sein.