Ungelöste Mord- und Kriminalfälle
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Duisburg: Die düstere Akte des Deutsch-Bulgaren Ron S. (21) | Inzwischen nach Begutachtung in geschlossener Klinik
Stach wie von Sinnen auf Kinder ein: Die düstere Polizei-Akte des Ron S.
Montag, 18.03.2024, 11:45
Er bewunderte Serienkiller, kündigte in den sozialen Netzwerken einen Mord an und war bereits wegen häuslicher Gewalt aktenkundig: Der 21-jährige Deutsch-Bulgare Ron S. aus Duisburg scheint ein hochgradiges Sicherheitsrisiko zu sein. Ein psychisch auffälliger junger Mann mit offenkundigen Tötungsfantasien.
ZitatAm 28. Februar verließ Ron S. die Wohnung seines Vaters im Stadtteil Marxloh mit zwei Messern und einem Hammer. Auf der Straße entdeckte er eine neunjährige Grundschülerin und ihren ein Jahr älteren Cousin. Wie von Sinnen soll Ron S. die beiden Kinder mit seinen Waffen vor allem im Kopfbereich traktiert haben.
Erst der Vater konnte seinen Sohn entwaffnen und der Polizei übergeben. Die schwerverletzten Opfer retteten sich in die nahegelegene Schule.
ZitatFall Ron S. in Duisburg: Akte weist auf Fehler der Behörden hin
Wie sich jetzt im Innenausschuss des NRW-Landtags herausstellte, hätten die Sicherheitsbehörden das Verbrechen vermutlich verhindern können. Die Geschehnisse, die der Bericht von Justiz- und -Innenminister beschreiben, deuten auf ein fehlerhaftes Zusammenspiel zwischen Justiz und Polizei hin. Bereits seit Wochen wussten die Strafverfolger, dass Ron S. in den sozialen Netzwerken ein Kapitalverbrechen angekündigt hatte. Doch es sollten 51 Tage vergehen, ehe die Polizei in Duisburg die Akte mit der Aufforderung zur Durchsuchung bei dem Tatverdächtigen erreichte. Einen Tag, nachdem Ron S. beinahe zwei Kinder getötet hätte.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*