Steffen H. (†21) Steffen (21) wurde vor 7 Jahren erdrosselt: Rentner-Cops rollen Schnürsenkel-Mord neu auf „Wir haben das Gefühl, dass die Wahrheit nicht ganz gefunden wurde“
18.03.2024 - 11:08 Uhr Eigentlich könnten sich Wolfram Schädler (76), Bernhard Wahl (74) und Michael Bauermann (77) ganz entspannt zurücklehnen und ihren Lebensabend genießen. EIGENTLICH …
Für den Schnürsenkel-Mord an Steffen H. (†21) sind die drei Top-Kriminalisten und -Juristen aus dem Ruhestand gekommen. Sie wollen den Fall wieder aufrollen, arbeiten sogar ohne Bezahlung. Denn sie sind sich sicher: Das Gericht hat geirrt! Es könnte noch immer ein Täter frei herumlaufen.
„Es gibt zu viel, was nicht passt“, sagt Schädler zu BILD. Als der ehemalige Bundesanwalt, der inzwischen als Opferanwalt arbeitet, von dem Fall erfuhr, trommelte er seine Bekannten zusammen. Ein Ankläger, ein Profiler, ein Richter – alle drei einst in höchsten Ämtern, alle mit jahrzehntelanger Erfahrung*. Sie waren einig im Zweifel. Und so fing das Trio an, auf eigene Faust zu ermitteln …
Lesen Sie mit BILDplus, was bei den Ermittlungen rauskam und wie Steffen Hartmanns Vater über die Hilfe der drei Senioren denkt.Quelle
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Nachrichten Panorama Aus aller Welt 7 Jahre nach Urteil rollen Rentner-Detektive den „Schnürsenkel-Mord“ neu auf „Zu viel, was nicht passt“ Sieben Jahre nach Urteil rollen Rentner-Detektive den „Schnürsenkel-Mord“ neu auf Teilen 0 Kommentare E-Mail Teilen Mehr
Montag, 18.03.2024, 13:35 Für den ungelösten Fall des „Schnürsenkel-Mordes“ an Steffen H. (21) haben sich drei führende Kriminalisten und Juristen im Ruhestand entschlossen, wieder aktiv zu werden. Ohne Bezahlung und von der Überzeugung getrieben, dass ein Justizirrtum vorliegt, haben sie beschlossen, den Fall erneut aufzurollen.
Der Fall des 21-jährigen Steffen Hartmann, der in der Nacht zum 17. Juni 2017 starb, führte zur Verurteilung von Denis G. (27) wegen des Vorwurfs, den jungen Mann in der Wohnung ihres gemeinsamen Freundes Patrick B. (33) mit einem Schnürsenkel erdrosselt zu haben. Denis G. gestand im Nachgang die Tat und wurde zu neun Jahren und sechs Monaten Haft nach Jugendstrafrecht verurteilt.
Sie sind sich jedoch einig, dass an dem Fall etwas nicht stimmen kann: Der 76-jährige Wolfram Schädler sowie Bernhard Wahl (74) und Michael Bauermann (77). Ein Ankläger (Schädler), ein Profiler (Bauermann) und ein Richter (Wahl), allesamt mit langjähriger Erfahrung in ihren jeweiligen Bereichen. Gemeinsam sind sie überzeugt, dass zu viele Ungereimtheiten vorliegen und ein potenzieller Täter weiterhin auf freiem Fuß sein könnte.
Sieben Jahre alter Fall wird aufgerollt - Juristen-Rentner kommen aus dem Ruhestand Das Trio begann, auf eigene Faust zu ermitteln, um mögliche neue Beweise zu finden und Gerechtigkeit für das Opfer und dessen Familie herbeizuführen.
In der Nacht des Todes war neben den drei Männern auch eine junge Frau anwesend (Laura P.), die ihre Version der Tat mehrfach geändert haben soll. Laut Angaben von Ulrich Hartmann, dem Vater des Opfers, gegenüber „Bild“ hat die Frau behauptet, sie habe beobachtet, wie Steffen um sein Leben kämpfte.
Vor Gericht jedoch gab Laura P. eine andere Aussage: Sie habe gesehen, wie Denis G. den Kopf von Steffen in einen Wassereimer gedrückt habe, nachdem dieser bereits tot war, und dass er dies alleine getan habe, ohne weitere Hilfe.
Die drei Senioren beschlossen, die Zeugen-Aussage zu überprüfen. Mit Hilfe von Top-Profiler Bauermann setzten sie den mutmaßlichen Tatablauf nach. Bauermann sichtete dazu Zeugenaussagen, Fotos des Tatortes und Chatnachrichten, um ein genaues Bild der Ereignisse zu rekonstruieren.
Rentner-Trio glaubt an Falschaussage von Zeugin Für seine Fallanalyse organisierte Bauermann einen groß angelegten Raum in einem Jugendzentrum, um die Tat mit Doubles unter realen Bedingungen nachzustellen. Seine akribische Analyse bestätigte die Zweifel der Ermittler. Gemäß seinem Gutachten dauerte es rund eine Minute, um den Schnürsenkel aus Steffens linkem Schuh zu lösen. Anschließend wurde das Opfer mindestens drei Minuten lang stranguliert, bis es tot war.
Diese Tat sei jedoch allein nicht umzusetzen, erklärte Bauermann. Der verurteilte Denis G. müsse Hilfe gehabt haben. Ein weiteres auffälliges Detail ist, dass die Gerichtsmedizin eine nicht tödliche Menge Wasser in Steffens Lunge feststellte. „Das geht nicht, wenn er beim Waterboarding bereits tot gewesen ist“, kommentierte Wolfram Schädler. Die Schlussfolgerung des Trios: Der Tote muss erst untergetunkt und dann stranguliert worden sein.
Schädler und Wahl haben nun Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft Mosbach (Baden-Württemberg) eingereicht, mit dem Ziel, Laura wegen Falschaussage zu überführen. Sie erhoffen sich dadurch die rechtliche Grundlage für ein Wiederaufnahmeverfahren zu schaffen.
Für Ulrich Hartmann ist dies nach all den Jahren endlich ein Hoffnungsschimmer. „Ich hatte die Hoffnung auf Gerechtigkeit schon verloren. Ich bin den drei Herren so dankbar, dass sie mich unterstützen. Dann kann ich bald endlich anfangen, damit abzuschließen“, äußert er erleichtert via „Bild“.
Mit Schnürsenkel erdrosselt: Zu langer Haftstrafe verurteilt
19. März 2018, 15:20 Uhr
Mosbach (dpa/lsw) - Er erdrosselte sein Opfer mit einem Schnürsenkel - deswegen wurde ein 21-jähriger Mann vom Landgericht Mosbach zu neun Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte habe sich des Mordes und der Körperverletzung schuldig gemacht, teilte eine Justizsprecherin am Montag im Neckar-Odenwald-Kreis mit. Ein 27-jähriger Mitangeklagter wurde wegen unterlassener Hilfeleistung und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Tat hatte sich im Juni 2017 in Elztal ereignet.
Mosbach (dpa/lsw) - Er erdrosselte sein Opfer mit einem Schnürsenkel - deswegen wurde ein 21-jähriger Mann vom Landgericht Mosbach zu neun Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte habe sich des Mordes und der Körperverletzung schuldig gemacht, teilte eine Justizsprecherin am Montag im Neckar-Odenwald-Kreis mit. Ein 27-jähriger Mitangeklagter wurde wegen unterlassener Hilfeleistung und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Tat hatte sich im Juni 2017 in Elztal ereignet.
Den Ermittlungen zufolge waren die Beschuldigten und das 21 Jahre alte Opfer zur Tatzeit betrunken. Mitten in der Nacht hätten die Männer vereinbart, den arglosen Dritten zu töten - weil sie ihn für einen "Verräter" gehalten hätten, so die Staatsanwaltschaft. Die Angeklagten hätten ihr Opfer geschlagen und schließlich erdrosselt. Der Vorwurf des gemeinschaftlichen Mordes wurde aber nicht erhärtet.
Das Urteil gegen den 21-Jährigen erging nach Jugendstrafrecht und unter Einbeziehung eines früheren Richterspruchs. Er wird in einer Entziehungsanstalt untergebracht. Die direkte Beteiligung des Mitangeklagten konnte nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den 27-Jährigen lebenslänglich und für den 21-Jährigen neun Jahre und sechs Monate Gefängnis gefordert. Die Verteidigung hatte für den 27-Jährigen auf eine Verurteilung nur wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und ansonsten auf Freispruch plädiert. Der Verteidiger des 21-Jährigen hatte sich für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ausgesprochen.