Landgericht Rostock: Hier wurde eine Mutter wegen Mordes verurteilt. Dienstag, 19.12.2023, 22:47
Während die Mutter sich mit ihrem Freund in dessen Wohnung vergnügte, starb ein Stockwerk tiefer der erkrankte einjährige Sohn. Den hatte die Mutter in einem Autokindersitz fest geschnallt. Das Urteil erging wegen Mordes.
Die Angeklagte nahm das Urteil regungslos entgegen, versank aber während der einstündigen Begründung immer tiefer in ihrem Stuhl. Lebenslange Haft wegen Mordes an ihrem einjährigen Sohn, verkündete Richter Peter Goebels am Dienstag das Urteil gegen die 24-Jährige aus Güstrow, die frisch geschminkt, in grünem Parker und in Fußfesseln zum 18. Verhandlungstag im Landgericht Rostock erschien.
ZitatSohn war an Kinderautositz festgeschnallt Die Frau ließ ihren akut an Durchfall erkrankten Sohn verdursten und verhungern. Sie habe ihre Fürsorgepflicht gröblich vernachlässigt, so die Strafkammer. Das Kleinkind war in seiner Todesnacht im September 2021 in einen Kinderautositz festgeschnallt. Die Mutter verbrachte die Nacht indessen bei ihrem Freund und Nachbarn nur eine Etage über ihrer Wohnung, ohne sich um den Jungen zu kümmern.
ZitatDie Angeklagte habe die Todesgefahr und den möglichen Tod des Kindes billigend in Kauf genommen, weil sie mit ihrem Freund verabredet gewesen sei, und dem alles untergeordnet habe, so der Richter. Die Frau habe aus purer Eigensucht gehandelt. Stundenlang habe sie WhatsApp-Nachrichten geschrieben. Auch ihren damals vierjährigen Sohn habe sie schwer vernachlässigt. „Die Kinder waren für Sie ein Störfaktor." Wenn die Frau bei ihrem Freund gewesen sei, dann habe es zwar ein Babyfon gegeben. Dies sei aber entweder nicht in Betrieb gewesen, oder sie habe es einfach ignoriert.
Zitat „Deutliche Anzeichen für Verhungern“ Die beiden Kinder ließ die Deutsche am Abend der Tatnacht alleine und unbeaufsichtigt in der Wohnung zurück. Der Einjährige starb in der Nacht zum 20. September 2021 infolge starken Durchfalls bei hochgradigem Flüssigkeitsverlust an einem Gerinnsel in den Lungenschlagadern. Die Mutter sei zu keinem Zeitpunkt steuerungsunfähig gewesen und habe gewusst, dass das Kind bei Durchfall viel Flüssigkeit brauche. Dabei hätte sie nach Worten des Richters nur einige Stufen runtergehen müssen, um nach dem Jungen zu schauen. „Sie hätten ihr Techtelmechtel unterbrechen können.“ Dies habe sie aber nicht gewollt.
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Zitat “Das Jugendamt hat hier vollkommen versagt.“ Der sechsjährige Sohn der Angeklagten lebt seit September 2021 beim Kindesvater.
Der Verteidiger hatte für seine Mandantin eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr und sechs Monaten gefordert, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Kann der Verteidiger noch in den Spiegel schauen? GsD hat das Gericht anders geurteilt.
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Mord an Sohn: Lebenslange Haftstrafe für Mutter zu hoch? Güstrow/Schwerin / Lesedauer: 2 min
Eine Mutter aus Güstrow wurde wegen Mordes an ihrem einjährigen Kind verurteilt. Das Urteil wurde aufgehoben. In der neuen Verhandlung wird es vor allem um das Strafmaß gehen.
Veröffentlicht:20.03.2025, 17:41 Aktualisiert:20.03.2025, 21:03 Von: Udo Roll
Sie ließ ihren an Durchfall erkrankten einjährigen Sohn angeschnallt im Autositz im Kinderzimmer zurück und nahm seinen möglichen Tod billigend in Kauf. Statt ärztliche Hilfe zu holen, verbrachte die junge Mutter (24) den Abend sowie die Nacht bei einem Bekannten. Das kleine Kind starb noch in der Nacht. Wegen Mordes durch Unterlassen wurde die Frau aus Güstrow im Dezember 2023 am Landgericht Rostock zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Aber fiel das Strafmaß womöglich zu hoch aus?
Mit dieser Frage wird sich Anfang April eine andere Strafkammer am Landgericht befassen. Nach einer erfolgreichen Revision der Beschuldigten beim Bundesgerichtshof (BGH) wird der Fall neu verhandelt. Der BGH hatte im Oktober 2024 das Urteil aufgehoben (AZ.: 6StR 230/24) und festgestellt: „Die wegen Mordes durch Unterlassen verhängte lebenslange Freiheitsstrafe hält einer rechtlichen Nachprüfung nicht stand.“
Richter attestieren Mutter selbstsüchtiges Verhalten Der kleine Junge war im September 2021 infolge starken Durchfalls bei hochgradigem Flüssigkeitsverlust an einem Gerinnsel in den Lungenschlagadern gestorben, während die Mutter die Nacht bei ihrem Freund nur eine Etage über ihrer Wohnung verbrachte. Die Angeklagte sei „selbstsüchtig ihren eigenen Interessen“ nachgegangen, zitiert der BGH aus dem Urteil des Rostocker Landgerichtes. Der Frau sei bewusst gewesen, dass die Erkrankung zu einer lebensgefährlichen Situation führen könne. Als sogenanntes Mordmerkmal führten die Richter niedrige Beweggründe an.
Diese Feststellungen in dem Fall bleiben laut BGH auch in der Neuverhandlung aufrechterhalten. Damit ist klar: Der Schuldspruch wegen Mordes bleibt bestehen, wie der Sprecher des Landgerichts Rostock mitteilte. Gegenstand der Verhandlung werde die Höhe der Strafe sein. Bei Mord durch Unterlassen gebe es die Möglichkeit, den Strafrahmen zu mildern.
Psychische Erkrankung nicht ausreichend berücksichtigt? Aus Sicht des BGH fehlte es beim Urteil vom Dezember 2023 unter anderem „an der erforderlichen umfassenden Abwägung aller für und gegen die Angeklagte sprechenden Umstände.“ Die Möglichkeit zur Milderung des Strafrahmens hätten die Richter in Rostock mit „nicht tragfähiger Begründung“ abgelehnt.
Nach Auffassung der BGH-Richter hätten die Kollegen in Rostock, insbesondere eine psychische Erkrankung der Angeklagten in den Blick nehmen und bei der Strafzumessung berücksichtigen müssen. Die Erkrankung könnte demnach geeignet sein, das Handeln der Mutter „in milderem Licht erscheinen zu lassen.“
Ein Freispruch oder eine Bewährungsstrafe sind in der Neuverhandlung des Falles durch den feststehenden Schuldspruch ausgeschlossen. Die lebenslange Freiheitsstrafe könnte nach Angaben des Gerichtssprechers aber auf 3 bis 15 Jahre gemildert werden. Denkbar ist aber auch, dass die Richter zu der gleichen Einschätzung gelangen wie die Strafkammer im ersten Prozess im Dezember 2023.
Die Mutter sitzt nach Angaben des Gerichtssprechers nach wie vor in Untersuchungshaft.