Staatsanwalt sicher: Vorbestrafter Kinderschänder missbrauchte Behinderte (13) Stefan P. (59) saß bereit vier einhalb Jahre wegen schwerem sexuellem MIssbrauch von Kindern
Von: Bernhard Schilz 20.11.2023 - 18:30 Uhr
Dresden – Jetzt droht ihm Sicherungsverwahrung. Laut Anklage soll der einschlägig vorbestrafte Stefan P. zwei Mädchen missbraucht haben, darunter ein geistig behindertes Kind (13). Seit März 2023 sitzt der Familienvater in U-Haft. Im Jahr 2011 war Stefan P. vom Landgericht Koblenz zu vier Jahren und sechs Monaten Haft wegen sexuellem Missbrauch von Kindern verurteilt worden.
ZitatNach der Haftentlassung baute sich der Baumaschinist in Dresden ein neues Leben auf, fand eine Lebensgefährtin, bekam mit ihr einen Sohn. Bereits 2019 soll Stefan P. sich an die Spielkameradin seines Jungen ran gemacht haben. Das Nachbarskind, damals erst fünf Jahre alt, spielte und übernachtete auch gelegentlich in seiner Wohnung. [quote]Staatsanwältin Cornelia Kaufmann (48): „Er legte sich nackt zu dem Kind ins Bett, verlangte, dass sie ihn anfasst, was das Kind ablehnte. Er streichelte sie, fasste ihr zu verschiedenen Gelegenheiten in den Intimbereich.“ Bei Partys machte er sie mit Alkohol gefügig und verging sich später an den wehrlosen Kindern. Die Übergriffe blieben zunächst unbemerkt.
Zitat Stefan P. suchte sich laut Anklage ein weiteres Opfer: die 13-jährige, zu 80 Prozent geistig behinderte Tochter einer Freundin seiner Lebensgefährtin. Stefan P. und seine Lebensgefährtin betreuten das Mädchen regelmäßig in ihrer Wohnung, nahmen es mit in den Urlaub. Kaufmann: „Das schwerbehinderte Kind wurde quasi als Ziehtochter in die Familie aufgenommen.“Dies soll Stefan P. gewissenlos ausgenutzt haben. Laut Anklage missbrauchte er das Mädchen mehrfach, drehte widerliche Pornos mit Sexspielzeug, fotografierte das Kind mehrfach nackt.
ZitatIm März 2023 flog der Missbrauch auf. Seit Montag steht Stefan P. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern vor Gericht. Laut seinem Anwalt will er sich zu den Vorwürfen äußern. Als Wiederholungstäter droht ihm bei einer Verurteilung die anschließende Sicherungsverwahrung.
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