08.04.2024 11:29 Tino E. (†49) neben Hund auf Feldweg gefunden: 38-Jähriger bestreitet Tötung des neuen Mannes seiner Ex-Frau
Halle (Saale)/Landsberg - Vor dem Landgericht Halle muss sich ein 38 Jahre alter Mann verantworten, der den neuen Ehemann (†49) seiner Ex-Frau getötet haben soll.
ZitatZum Prozessauftakt am Montag bestritt der Angeklagte die Vorwürfe. In einer Erklärung seiner Verteidiger hieß es, es gebe kein Tatmotiv. Der 38-Jährige habe keinen Groll oder Hass gegen den neuen Partner seiner Frau gehegt, Probleme mit der Ex-Frau habe es schon gegeben. Laut der Verteidigung wurde keine Tatwaffe gefunden, es gebe auch keine Spuren.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der zum Tatzeitpunkt 37 Jahre alte Deutsche - aus Verärgerung über Sorge- und Unterhaltsstreitigkeiten mit seiner Ex-Frau - ihren neuen Partner Tino E. zur Rede stellen wollte.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Opferfamilie entsetzt: Verurteilter Mörder führt Berufsschüler durch Anne-Frank-Ausstellung
14.09.2024 - 10:02 Uhr
Halle (Sachsen-Anhalt) – Es ist gerade mal drei Monate her, dass die Schwur-Richter Mario G. (38) wegen „Mordes aus Heimtücke“ zu lebenslanger Haft verurteilten. Jetzt darf der Gassigeh-Killer im Knast Berufsschulklassen durch eine Anne-Frank-Ausstellung führen. Die Eltern seines Opfers laufen Sturm.
Als „Ausstellungsführer Mario“ war G. sogar in einem MDR-Beitrag und einem Zeitungsartikel zu sehen. Für die Opfer-Familie ist das ein Schlag ins Gesicht. Die Eltern des ermordeten Tino E. (†49) machen ihre Wut deshalb öffentlich.
Zitat Vater des Opfers: „Wir sind zutiefst entsetzt“ Mutter Ulla zu BILD: „Was für ein Hohn, wenn man bedenkt, wie heimtückisch und brutal er unseren Sohn umgebracht hat.“ Vater Bernd: „Wir sind zutiefst entsetzt und empfinden es unerträglich!“
Verurteilter Killer meldete sich als Ausstellungsführer Die Ausstellung des Anne-Frank-Zentrums, die der Mörder in der JVA Halle, dem sogenannten „Roten Ochsen“, begleitet und erklärt, tourt seit 2015 durch Deutschland und wird bundesweit in Schulen, Jugendeinrichtungen und Justizvollzugsanstalten gezeigt. In Halle endete sie regulär am Donnerstag.Zur Auswahl der Strafgefangenen, die zu „Ausstellungsführern“ angeleitet werden, erklärt Dina Blauhorn, Pressesprecherin des Anne-Frank-Zentrums: „Das Zentrum kennt die Taten der ausgewählten Inhaftierten nicht, da wir ihnen als Teilnehmern unserer Bildungsangebote offen begegnen wollen.“
ZitatKlares Ausschlusskriterium: Die Zusammenarbeit mit Gefangenen, die ein geschlossenes antisemitisches, rechtsextremes oder in anderer Hinsicht menschenfeindliches Weltbild haben, ist nicht erwünscht.
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18.03.2025 15:35 Neuen Partner von Ex-Frau auf Feldweg ermordet: Urteil gegen 38-Jährigen rechtskräftig Von Sabina Crisan
Halle (Saale) - Das Urteil gegen einen 38-jährigen Mann wegen Mordes am Lebensgefährten seiner Ex-Frau in Landsberg ist rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Halle (Saale) als unbegründet verworfen, teilte die Gerichtspressestelle in Halle am Dienstag mit.
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Halle hatte den Mann am 23. Mai 2024 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte den Lebensgefährten seiner Ex-Frau heimtückisch getötet hatte.
Der zur Tatzeit 37 Jahre alte Deutsche hatte laut dem Urteil Ende Oktober 2023 aus Verärgerung über Sorgerechts- und Unterhaltsstreitigkeiten um die gemeinsame Tochter auf einem Feldweg im Landsberger Ortsteil Sietzsch den Lebensgefährten Tino E. (†49) seiner Ex-Frau abgepasst.
Nach einem Streit schlug der Angeklagte das Opfer mit einem Gegenstand - vermutlich einem handelsüblichen Hammer - dreimal auf den Kopf. Der 49-Jährige starb am Tatort an einem Schädel-Hirn-Trauma.
Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten. Laut der Verteidigung wurde keine Tatwaffe gefunden, es gebe auch keine Spuren.
Urteil des Landgerichts Halle wegen Mordes in Sietzsch rechtskräftig
Beschluss vom 6. März 2025 – 6 StR 595/24
Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Halle vom 23. Mai 2024 verworfen, mit dem er wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.
Nach den Feststellungen des Schwurgerichts erschlug der Angeklagte am Vormittag des 31. Oktober 2023 den neuen Lebenspartner seiner früheren Ehefrau auf einem Feldweg in der Gemarkung Sietzsch. Seinem Tatplan entsprechend lauerte er dem zu diesem Zeitpunkt arg- und wehrlosen Geschädigten auf und tötete ihn durch drei Schläge auf den Kopf mit einem unbekannt gebliebenen Werkzeug.
Die auf die Revision des Angeklagten erfolgte revisionsrechtliche Überprüfung des Urteils durch den Senat hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz: Landgericht Halle – Urteil vom 23. Mai 2024 – 1 Ks 1/24
Vorschriften aus dem StGB:
§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
(…) heimtückisch (…),
einen Menschen tötet.
Karlsruhe, den 24. März 2025
Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-5013 Telefax (0721) 159-5501
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle