Leverkusen - In Leverkusen-Rheindorf hat sich am gestrigen Freitagabend eine grausame Tat ereignet. In Leverkusen wurde eine Schwangere (†35) auf offener Straße niedergestochen.
Gegen 21 Uhr riefen Anwohner der Ilmstraße die Polizei, da sie laute Hilferufe gehört hatten. Nach Angaben der Beamten kam es wohl zu einem Streit zwischen einem 34-jährigen Mann und einer 35-jährigen schwangeren Frau. Dabei stach der Mann die Schwangere auf offener Straße nieder.
ZitatDie 35-Jährige erlitt schwere Stich- und Schnittverletzungen und musste reanimiert werden. Trotz der sofortigen Wiederbelebungsmaßnahmen und notärztlicher Behandlung am Tatort erlag die Frau ihren schweren Verletzungen. Nach ersten Erkenntnissen gehen die Ermittler der eingesetzten Mordkommission von einer Beziehungstat aus. Der mutmaßliche Täter rief kurz nach der Tat selbst die Polizei und stellte sich.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Zitat......Die eingesetzte Mordkommission geht von einer Beziehungstat aus. Der Tatverdächtige soll auf offener Straße mit einem Messer immer wieder in den Oberkörper der Frau gestochen haben. Ob er der Vater des Kindes war, ist noch unklar. Die Frau stand nach BILD-Informationen noch am Anfang ihrer Schwangerschaft.
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ZitatAnwohner der Ilmstraße, auf der die Bluttat geschah, hatten gegen 21 Uhr wegen lauter Hilferufe die Polizei angerufen. Der Deutsch-Türke hatte sich kurz nach der Tat selbst telefonisch bei der Polizei gemeldet. Er soll heute einem Haftrichter vorgeführt werden.
MORD AUS NIEDRIGEN BEWEGGRÜNDEN: 34-JÄHRIGER SOLL SCHWANGERE PARTNERIN ERSTOCHEN HABEN Köln - Mord aus niedrigen Beweggründen sowie Schwangerschaftsabbruch lauten ab Dienstag (9 Uhr) die Vorwürfe gegen einen 34 Jahre alten Mann vor dem Landgericht Köln.
Laut Anklage soll der 34-Jährige im Oktober 2023 in Leverkusen seine ehemalige Lebensgefährtin auf der Straße abgepasst und nach einer verbalen Auseinandersetzung mehrfach mit einem Küchenmesser auf die im vierten Monat Schwangere eingestochen haben.
Das Opfer soll noch am Tatort an den Folgen eines Herzstiches gestorben sein. Der Embryo kam im Mutterleib um.
Hintergrund der Tat soll laut Anklage sein, dass die Frau der Mutter des Angeklagten die Schwangerschaft offenbaren wollte.
Der Angeklagte selbst soll bis zu diesem Zeitpunkt die Beziehung zu der Frau sowie ihre Schwangerschaft gegenüber seiner muslimischen Familie verschwiegen haben.
Um die angekündigte Offenlegung zu verhindern, soll der 34-Jährige die Frau getötet haben.
Prozess um getötete Schwangere in Leverkusen Zeuginnen schildern vor Gericht die toxische Beziehung Von Bernhard Krebs 10.05.2024, 17:08 Uhr Lesezeit 3 Minuten Prozess an Kölner Landgericht wegen Mordes in Leverkusen an einer Schwangeren
Im Prozess um den mutmaßlichen Mord eines 34-Jährigen an seiner im vierten Monat schwangeren Ex-Freundin im Oktober 2023 in Leverkusen, bekamen die Zuschauer am Freitag Drama geboten.
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Drucken Eine Zeugin (26) gibt vor Gericht an, dass sie Angst habe, von der Familie des Angeklagten umgebracht zu werden. Als dann noch bekannt wird, dass die Frau am Freitagmorgen eine WhatsApp-Nachricht verschickte, in der sie die feste Überzeugung zum Ausdruck brachte, den Tag nicht zu überleben, und in der sie sich von ihrer Tochter verabschiedete, bricht der Vorsitzende Alexander Fühling die weitere Vernehmung der Frau ab. „Ich habe den Eindruck, dass Sie Hilfe brauchen und nötig haben“, sagt Fühling. Anschließend kümmerte sich der psychiatrische Sachverständige in dem Prozess um die Zeugin.
Doch der Reihe nach: Die 26-Jährige gab an, eine der besten Freundinnen des Opfers gewesen zu sein. Sie berichtete, dass die Beziehung zwischen dem Angeklagten und der 35-Jährigen „toxisch“ gewesen sei. „Der wollte immer wissen wo sie ist, ihren Standort über Handy wissen und mit wem sie gerade zusammen ist“, sagte die Zeugin unter Tränen. Auch habe er Tag und Nacht bei ihr angerufen. Doch als das Gericht wissen wollte, ob der Angeklagte die 35-Jährige mal bedroht habe und wenn ja wie, da gab die Zeugin vor, sich nicht erinnern zu können.
Fühling hielt der Frau aber ihre Aussage bei der Polizei vor, wonach sie gesagt habe, die Tat sei „kein Totschlag, sondern ein geplanter zweifacher Mord. Der hatte vorher schon gedroht, sie abzuknallen“. Fühling meinte, das sei eine „ultrastarke Aussage“ gewesen, so etwas könne man nicht vergessen. „Haben Sie bei der Polizei gelogen?“, wollte er wissen. Die Zeugin stockte und fragte dann unter Tränen: „Kann ich die weitere Aussage verweigern?“
Prozess an Kölner Landgericht wegen Mordes in Leverkusen an einer Schwangeren Plötzlich stand der Verdacht im Raum, dass die Zeugin bei der Polizei zu dick aufgetragen und womöglich eine falsche Verdächtigung begangen hatte. Zuvor schon hatte sie von ihrer Angst vor der Familie des Angeklagten erzählt. Die weitere Vernehmung wurde vertagt. Wegen des im Raum stehenden Verdachts der falschen Verdächtigung soll die 26-Jährige bei ihrem nächsten Auftritt als Zeugin einen Anwalt als Zeugenbeistand beigeordnet bekommen.
Opfer von Stalking und Kontrolle Eine weitere beste Freundin (25) des Opfers sprach ebenfalls von einer „toxischen Beziehung“ zwischen dem Angeklagten und dem späteren Opfer. „Sie wurde immer kontrolliert, gestalkt, immer wieder angerufen, auch von verschiedenen Nummern“, sagte die 25-Jährige. Der Angeklagte habe der 35-Jährigen immer wieder unterstellt, fremd zu gehen: „Aber da wäre sie im Leben nie drauf gekommen, so sehr hat sie ihn geliebt.“ Allerdings habe auch die 35-Jährige provozieren und austeilen können. Hierzu verlas das Gericht eine Chat-Nachricht der 35-Jährigen, in der sie dem Angeklagten drohte, sie werde seiner Mutter von der Schwangerschaft erzählen. In diesem Zusammenhang fielen auch Beleidigungen wie „du kleine Missgeburt“.
Die Staatsanwaltschaft geht von niedrigen Beweggründen als Mordmerkmal aus; der Angeklagte soll die 35-Jährige getötet haben, weil er nicht gewollt haben soll, dass die Frau seiner strenggläubigen muslimischen Mutter von der Schwangerschaft berichtete.
Urteil: Schwangere Ex-Geliebte getötet – 12 Jahre Haft für den Täter Stand: 17.06.2024, 19:35 Uhr
Mit voller „Wucht“ hatte er zugestochen, sagt der Richter. Der Prozess um eine Gewalttat in Leverkusen ist jetzt vor dem Kölner Landgericht zu Ende gegangen. Es war Totschlag und kein Mord, so das Gericht.
Von Markus Schmitz
Der Angeklagte blickt während der Urteilsbegründung ununterbrochen zur Richterbank. Es wirkt, als wolle er Sichtkontakt mit den vielen Zuschauern vermeiden. Ihm gegenüber sitzen die Mutter und die Schwester der Getöteten. Sie zeigen Fotos der Frau auf ihren T-Shirts.
Der vorsitzende Richter in dem Verfahren rekonstruiert das Geschehen, das am 27. Oktober 2023 im Wendehammer einer Seitenstraße in Leverkusen-Rheindorf mit dem Tod der Frau und des Fötus' endet.
„Aus Liebesschwüren entstehen gegenseitige Anfeindungen“ Hände halten Foto einer Frau im PortraitZunächst waren die getötete Frau und der Täter ein verliebtes Paar. Der vorbestrafte Hilfsarbeiter lernt die spätere Geliebte über ein Dating-Portal kennen. Die Frau hat bereits Kinder im Alter von 12 und 16 Jahren. Das neue Paar trifft sich in Hotels. Doch die anfängliche Liebe schwindet schnell. „Aus Liebesschwüren entstehen gegenseitige Anfeindungen“, sagt der Richter.
Es geht um Eifersucht, Beschimpfungen, Drohungen. Als die Frau ihm verkündet, dass sie von ihm schwanger sei, stellt er schnell klar: Eine gemeinsame Zukunft werde es nicht geben. Immer wieder gibt es massive Beschimpfungen, von beiden Seiten – bis zu dem Abend der Tat.
Informationsweitergabe an Familie verhindern Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Mann die Frau umgebracht hatte, weil sie seiner Mutter von der Schwangerschaft berichten wollte. Doch im Prozess hat sich herausgestellt, dass die Mutter und auch seine Schwester von dem Kind wussten.
Das Kölner Landgericht von außenDer Prozess wurde am Langericht Köln verhandelt. Das Gericht aber gibt vielmehr als Motiv an, dass die später Geschädigte am Tatabend mit der Mutter des Täters sprechen wollte. Demnach wollte sie ihr zum Beispiel von der angeblichen Alkoholsucht des Sohnes berichten. Der Täter sah da eine „rote Linie“, so das Gericht. „Sein persönlicher Lebensbereich sollte geschützt sein.“ Er wollte nicht zulassen, dass die Frau ihr Ziel, „sein Leben zur Hölle“ zu machen, umsetzen kann.
Schuldspruch: Totschlag statt Mord Mit einem Küchenmesser stach er der Frau immer wieder in den Oberkörper. Zerstörte dabei sogar eine Rippe. „Mit voller Wucht hat der zugestochen“, so der Richter. Zehn Minuten später waren die Frau und der Fötus tot. Der Mann flüchtete zunächst, rief dann aber die Polizei an und ließ sich widerstandslos festnehmen. Das Gericht sieht bei der Tat kein Mordmerkmal. Deshalb lautet der Schuldspruch auf Totschlag.