POL-HH: 231020-3. Tataufklärung eines Raubmordes aus dem Jahr 1992
Hamburg (ots)
Zeiten: 12.03.1992 - 13.03.1992
Ort: Hamburg-Horn, Dahrendorfweg
Ein mutmaßliches Tötungsdelikt an einem 60-jährigen Mann in Horn aus dem Jahr 1992 gilt als aufgeklärt. Ein DNA-Treffer führte nun zu einem 53-jährigen Rumänen, welcher nach intensiven Ermittlungen in Großbritannien lokalisiert werden konnte. Gegen den Mann wurde vorgestern ein Haftbefehl vollstreckt.
Nachdem der damals 60-jährige Geschädigte nicht wie gewohnt an seinem Blumenstand am Hauptbahnhof erschienen war, fanden ihn Angehörige tot in seiner Wohnung in Hamburg-Horn.
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen der Mordkommission (LKA 41) und der Staatsanwaltschaft Hamburg wurde der Blumenhändler in seiner Wohnung überfallen und hierbei zunächst geschlagen, geknebelt und gefesselt. Im weiteren Verlauf soll der Tatverdächtige die Wohnung des Geschädigten durchsucht und die Tageseinnahmen aus dem Blumengeschäft entwendet haben. Im Anschluss habe er den 60-Jährigen erdrosselt und war unerkannt geflüchtet.
Trotz intensiver Ermittlungen konnte die Tat damals zunächst nicht aufgeklärt werden. In den Folgejahren wurden die gesicherten Spuren mehrmals erneut kriminaltechnisch untersucht und somit den technischen Neuerungen respektive den verbesserten Standards angepasst. Hierbei wurde eine fremde männliche DNA-Spur gesichert, welche im Mai 2023 zu einem Treffer in der italienischen Datenbank führte.
Weitere umfangreiche Ermittlungen erhärteten den Tatverdacht gegen den heute 53-jährigen Rumänen. Die Staatsanwaltschaft Hamburg erwirkte daraufhin beim Amtsgericht Hamburg einen Haftbefehl gegen den Mann.
Beamte der Zielfahndung (LKA 23) lokalisierten den Tatverdächtigen in Großbritannien, wo er am Mittwoch durch örtliche Polizisten verhaftet wurde. Die Auslieferung des Mannes steht noch aus.
Die Ermittlungen der Mordkommission und Staatsanwaltschaft dauern an.
Schl.
Rückfragen der Medien bitte an:
Polizei Hamburg Patrick Schlüse Telefon: 040 4286-56215 E-Mail: patrick.schluese@polizei.hamburg.de www.polizei.hamburg
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Karl-Heinz R. (†60) aus Hamburg wurde erdrosselt - Raubmord an Blumenhändler nach 30 Jahren aufgeklärt Rumäne (53) in Großbritannien verhaftet 21.10.2023 - 12:03 Uhr
Hamburg – Dieser „Cold Case“ hat die Ermittler nicht kaltgelassen. Jetzt hat die Mordkommission den Fall des erdrosselten Hamburger Blumenhändlers Karl-Heinz R. (†60) gelöst – 30 Jahre nach der Tat!
Es ist ein kalter Morgen im März 1992, sogar ein paar Schneeflocken haben sich in den Nieselregen gemischt, als Tayfun T. (22) auf seinen Chef wartet. Doch Karl-Heinz R. (60) kommt nicht zu seinem Blumenstand am Hauptbahnhof. Schließlich ruft der türkische Angestellte die Polizei. Die Beamten fahren zur Wohnung des 60-Jährigen in den Dahrendorfweg im Stadtteil Horn. Dort finden sie um 20 Uhr seine Leiche.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Es ist wirklich beachtenswert, wenn solche Altfälle aufgeklärt werden. Respekt für die erfolgreiche Arbeit der beteiligten Beamten ! Es zeigt sich immer wieder, daß die korrekte Lagerung und Asservierung von Spurenträgern letztendlich zielführend ist, wenn die Technik der Spurenauswertung sich weiterentwickelt. Zum Glück verjährt Mord nicht bei uns....
Cold Case Angeklagter bestreitet Mord an Blumenhändler vor 32 Jahren
09.09.2024, 11:10
Ein Blumenhändler wird in seiner Hamburger Wohnung ermordet. Die Polizei sichert Spuren. 32 Jahre später steht ein Mann vor Gericht - und weist den Anklagevorwurf zurück. Mehr als 32 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines Blumenhändlers in Hamburg-Horn hat der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft einem 53-Jährigen Mord aus Habgier vor. Die Verteidigerin des Rumänen erklärte vor der Strafkammer am Landgericht, ihr Mandant bestreite den Vorwurf.
Opfer wurde erdrosselt
Der Angeklagte soll im März 1992 zusammen mit einem 60-Jährigen in dessen Wohnung im Stadtteil Horn Alkohol getrunken haben. Während einer Auseinandersetzung habe er dem Mann mehrfach mit einer Rumflasche auf den Kopf geschlagen, ihn mit einem zerrissenen Bettlaken im Schlafzimmer gefesselt und mit einem Stoffstück geknebelt. Dann habe er ihn mit einem Bettlaken erdrosselt. Mit den Tageseinnahmen des Blumenhändlers, der einen Stand am Hauptbahnhof hatte, habe er die Wohnung verlassen. Die Beute soll 1500 bis 2000 D-Mark betragen haben.
Trotz intensiver Ermittlungen konnte die Tat damals zunächst nicht aufgeklärt werden. In den folgenden Jahren wurden die gesicherten Spuren mehrmals erneut kriminaltechnisch untersucht, hatte die Polizei im Herbst 2023 mitgeteilt.
DNA-Treffer
Nach Angaben einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft hatte es im Mai 2023 eine DNA-Treffermeldung aus Italien gegeben. Ein europäischer Haftbefehl sei ausgestellt worden. Der Mann konnte den Angaben zufolge schließlich im vergangenen Oktober in Großbritannien festgenommen werden.
Es sei kein gewöhnlicher Prozess, es gehe um einen sogenannten Cold Case, erklärte die Verteidigerin. Der Blumenhändler sei homosexuell gewesen und habe häufig Besuch von jungen Männern gehabt. Auch ihr Mandant sei in der Wohnung gewesen. Es gebe jedoch keinerlei Beweise dafür, dass er den 60-Jährigen getötet habe. Ein Mord aus Habgier werde sich nicht beweisen lassen. Ein Totschlag verjährt nach 20 Jahren, ein Mord nie.
Obwohl die Richter sicher sind, dass der Angeklagte ihn vor 33 Jahren tötete: Freispruch im Mord an Hamburger Blumenhändler
18.12.2024 - 19:58 Uhr
Hamburg – Sie sind sich sicher, dass ER der Täter ist. Doch auch wenn die Hoffnung groß war, 33 Jahre nach der Tat den Mörder von Blumenhändler Karl-Heinz R. (60) zu verurteilen – am Mittwoch wurde der Angeklagte Nelu P. (54) freigesprochen.
ZitatDie Begründung der Kammer ist bitter: Denn sie sei der festen Überzeugung, dass der Angeklagte der Täter ist, sagte die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas. Doch für eine Verurteilung wegen Mordes, der nicht verjährt, müssten bestimmte Merkmale vorliegen – und die Richter seien nicht sicher, ob eines erfüllt sei. Und: Totschlag hingegen sei inzwischen verjährt …
Mord verjährt nicht, Totschlag schon
Die Anklage in dem Cold Case ging von Mord aus Habgier und zur Ermöglichung einer anderen Straftat aus, in diesem Fall Raub. Die 50 Quadratmeter große Wohnung des Blumenhändlers war durchwühlt, und die Tageseinnahmen (ca. 1500 bis 2000 DM) des Toten fehlten.
Zitat Es konnte laut Gericht aber nicht bewiesen werden, dass der Angeklagte die Tageseinnahmen des Blumenhändlers, der einen Stand am Hauptbahnhof hatte, an sich nahm. Das würde das Mordmerkmal erfüllen.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*