Polizei ermittelt nach Missbrauch eines Mädchens Die Teufels-Hand der Kinderschänderin 04.10.2023 - 11:50 Uhr
Wiesbaden – Sie verbarg ihr Gesicht, doch ihre Hand wird sie verraten: Mit Aufnahmen aus einem Missbrauchsvideo fahnden Bundeskriminalamt (BKA) und Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt nach einer Frau, die ein kleines Mädchen missbrauchte.
Die Taten fanden nach Erkenntnissen der Spezial-Ermittler der ZIT (Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität) ab 2016 statt. Aufnahmen wurden im Internet verbreitet.Wo das Verbrechen stattfand, ist nicht bekannt, aber: „Täterin und Opfer sprachen Deutsch“, so Staatsanwalt Sebastian Zwiebel.
Als die Frau den Missbrauch des etwa fünf bis sechs Jahre alten Mädchens filmte, wollte sie unbedingt vermeiden, dass sie und ihr Opfer identifizierbar sind. Zwiebel: „Die Gesichter von Opfer und Täterin sind auf den Dateien nicht zu sehen. “Auf dem linken Handrücken ein Pentagramm. Der fünfzackige Stern ist ein Symbol für Satanismus. Der Totenschädel im Inneren des Stern-Tattoos verstärkt die unheimliche Wirkung noch. Dazu schwer zu deutende Zeichen auf den Fingern, womöglich Runen oder „musikalischen Ursprungs“, so die Generalstaatsanwaltschaft. Auf der rechten Hand entdeckten die Ermittler ein Fragment eines Haarzopfs mit Schleife, dazu ein Stück einer Blume mit Blütenblatt auf dem rechten Unterarm und auf dem Daumen den Buchstaben S.
Das BKA: „Es ist nicht auszuschließen, dass sowohl vor als auch nach dem genannten Zeitraum durch die tatverdächtige Frau weitere Kinder missbraucht worden sind oder noch missbraucht werden. Sämtliche bisherigen Ermittlungsmaßnahmen haben nicht zur Identifizierung der Tatverdächtigen, des Opfers oder der Tatorte geführt.“
Das soll sich mit der Veröffentlichung der Tattoo-Bilder ändern.
Staatsanwalt Zwiebel: „Frauen als Missbrauchs-Täter sind selten, kommen aber eben auch manchmal vor.“ Er hofft, dass die Veröffentlichung der Tätowierungen zu einem schnellen Fahndungserfolg führen.
Hinweise auf die Täterin bitte an das BKA in Wiesbaden unter 0611 55-18444 oder jede andere Polizeidienststelle.
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Die mutmaßliche Kinderschänderin mit der Tattoo-Hand konnte gefasst werden. Das Landeskriminalamt Hessen nahm die Frau am Donnerstagabend fest. Erst am Mittwoch hatten BKA und Generalstaatsanwaltschaft die Bilder veröffentlicht.
Im Zusammenhang mit der durch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und dem Bundeskriminalamt (BKA) am Mittwoch initiierten Öffentlichkeitsfahndung nach einer unbekannten Frau wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes, konnte am Donnerstagabend eine 46-jährige Frau aus dem Schwalm-Eder-Kreis identifiziert und festgenommen werden.
ZitatHinweisgeber brachte Ermittler auf richtige Spur Wie die Polizei bekannt gibt, hat sich ein Hinweisgeber an die Ermittlungsbehörden gewandt. Nach weiteren Recherchen bestand die hohe Wahrscheinlichkeit, dass es sich um gesuchte Person handelte. Es wurde ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt.
Auf den Aufnahmen soll der sexuelle Missbrauch eines Mädchens zu sehen sein. Die Polizei geht davon aus, dass es sich dabei um die zum Tatzeitpunkt fünf Jahre alte Tochter der Täterin handelt. Die Taten sollen sich seit dem Mai 2016 zugetragen haben. Die 46-jährige Frau wurde der zuständigen Haftrichterin des Amtsgerichts Fritzlar vorgeführt. Sie ordnete Untersuchungshaft für die Tatverdächtige an.
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Dem Hinweisgeber sei Dank, dass er nicht zögerlich reagiert hat.
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Zitat(....) Ein Paar habe sich kurz nach Veröffentlichung der Tattoo-Fotos bei der Polizei gemeldet. Es habe sich demnach durch die Medienberichterstattung daran erinnert, vor Jahren eine Frau mit entsprechenden Tattoos getroffen zu haben. Auch ihren Namen kannte das Paar noch und konnte ihn den Ermittlern mitteilen (...)
(...) Man habe sie eindeutig identifizieren können, so ein Ermittler gegenüber der "Bild". "Außerdem fanden wir bei ihr tatrelevante Beweisstücke. Das Opfer war mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ihre damals erst fünf Jahre alte Tochter." Gegen die Frau wurde nun Haftbefehl wegen zweifachen schweren Missbrauchs erlassen.(...)
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