Polizei Bremen POL-HB: Nr.: 0551--Mordkommission ermittelt nach Tod eines Siebenjährigen--
Bremen (ots)
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Ort: Bremen-Mitte, OT Altstadt Zeit: 17.09.23, 00.40 Uhr
Alarmierte Einsatzkräfte fanden in der Nacht zu Sonntag einen lebloses Jungen und seinen schwer verletzten Vater in einer Wohnung in der Altstadt. Die Polizei geht von einem Tötungsdelikt aus. Die Mordkommission hat die Ermittlungen aufgenommen.
Sofortige lebensrettende Maßnahmen verliefen erfolglos. Das sieben Jahre alte Kind verstarb. Der 46 Jahre alte Vater wurde mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht.
]Nach derzeitigem Stand gehen die Ermittler von einem Tötungsdelikt innerhalb der Familie aus. Die aktuelle Spurenlage deutet darauf hin, dass der siebenjährige Junge durch Fremdeinwirkung gestorben ist. Der 46 Jahre alte Vater steht im dringenden Tatverdacht, zunächst seinen Sohn getötet und sich dann selbst Verletzungen zugefügt zu haben.
Die Hintergründe der Tat sind Teil der Ermittlungen. Weitere Familienangehörige wurden betreut. Presseauskünfte erteilt die Staatsanwaltschaft Bremen.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
In der Nacht hat ein Mann in der Bremer Altstadt offenbar seinen siebenjährigen Sohn umgebracht. Danach wollte er sich wahrscheinlich selbst töten. Das teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit.
Zitat Bevor der Vater seinen Entschluss in die Tat umsetzte, soll er noch jemanden aus der Verwandtschaft angerufen und seinen Suizid angekündigt haben. Daraufhin ging bei der Polizei in der Nacht der Notruf ein. Als die Einsatzkräfte in der Wohnung ankamen, war es für den siebenjährigen Jungen schon zu spät. Das Kind starb trotz sofort eingeleiteter Wiederbelebungsmaßnahmen. Vater wurde ins Krankenhaus gebracht
Die Polizei geht von einem Tötungsdelikt aus. Die Mordkommission hat die Ermittlungen aufgenommen. Der 46 Jahre alte Vater wurde mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht. Nach derzeitigem Stand gehen die Ermittler von einem Tötungsdelikt innerhalb der Familie aus.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Vater und Sohn wollten ein Wiedersehen. Doch dieser Wochenendbesuch endete für Mete tödlich. Papa Hakan D. (46) soll ihn erstochen haben.
Jetzt erhebt die Mutter des Jungen Vorwürfe gegen das Jugendamt. Welchen Fehler die Behörde gemacht haben soll und was sich Gamze D. (33) noch wünscht, lesen Sie mit BILDplus.
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Bremer Fall Eigenen Sohn getötet - Bundesgerichtshof hebt Mordurteil auf Von dpa | 14.02.2025, 13:42 Uhr Beitrag hören: 02:42
Der Mann tötete seinen siebenjährigen Sohn und wurde wegen Mordes verurteilt. Dem Landgericht Bremen zufolge muss er unter Haftbedingungen in die Psychiatrie. Doch das Urteil wird aufgehoben.
Wegen Mordes an seinem siebenjährigen Sohn wurde ein damals 47-Jähriger im April 2024 vor dem Landgericht Bremen zu einer 13-jährigen Haftstrafe und einem Maßregelvollzug verurteilt. Dorthin kommen Straftäter, wenn ein Gericht sie als psychisch auffällig oder suchtkrank einstuft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seinen Sohn im September 2023 mit einem Küchenmesser tötete. Doch das Urteil wird nicht rechtskräftig. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil aufgehoben.
Auf freien Fuß kommt der Mann aber nicht, wie eine Sprecherin des Bremer Landgerichts sagte. Er ist einstweilig weiter in der Psychiatrie untergebracht. Daran ändere auch die BGH-Entscheidung nichts. Wann der neue Prozess startet, war zunächst unklar.
Bundesgerichtshof stellt Rechtsfehler fest Dem Bundesgerichtshof zufolge gab es bei der Prüfung der Schuldfähigkeit des Angeklagten und damit auch bei der Annahme einer erheblich eingeschränkten Steuerungsfähigkeit Rechtsfehler. Der Fall muss nun von einer anderen Schwurgerichtskammer des Landgerichts neu verhandelt werden. Die Feststellungen zum Tatgeschehen bleiben aber bestehen. Der Türke hat die Tat gestanden.
Ein Gutachter hatte dem Angeklagten eine mittelschwere Depression mit einer schizoaffektiven Störung attestiert. Dem Urteil des Landgerichts zufolge war der Mann in der Tatnacht wegen der Erkrankung erheblich in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt. Das Gericht war damit der Auffassung der Verteidigung gefolgt. Die Staatsanwaltschaft hatte keine strafmildernden Umstände gesehen und eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Unterbringung in der forensischen Psychiatrie verlangt.
Sohn überlebt Besuch beim Vater nicht Der Siebenjährige hatte bei seinem Vater das Wochenende verbracht, die Eltern hatten sich ein Jahr zuvor getrennt. Der Mann hatte gesundheitliche und psychische Probleme. Dem Urteil des Landgerichts zufolge konnte er nicht akzeptieren, dass seine Ex-Frau einen neuen Partner hatte. Demnach steigerte er sich in die Vorstellung hinein, dass deren Freund mit Drogen zu tun und einen schlechten Einfluss auf die Kinder habe. Seinen Angaben zufolge tötete er den Jungen, um ihm Leid zu ersparen. Danach versuchte er, sich das Leben zu nehmen. Der neue Prozess soll nun klären, inwieweit die psychische Erkrankung des Angeklagten das Strafmaß beeinflusst.