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Weener/deutsch-niederl.Grenze: 22 verschiedene Identitäten | Mann (19) festgenommen
An deutsch-niederländischer Grenze - Polizei verhaftet 19-Jährigen - er ist unter 22 verschiedenen Namen bekannt
Montag, 04.09.2023, 16:32
Ein gesuchter 19-Jähriger ist Samstagvormittag an der deutsch-niederländischen Grenze von der Bundespolizei verhaftet worden. Der Mann wurde mit zwei Haftbefehlen gesucht - und ist unter insgesamt 22 Namen bekannt.
ZitatKurz nach neun Uhr morgens kontrollierten Bundespolizisten im Bahnhof Weener den 19-jährigen Fahrgast eines grenzüberschreitend verkehrenden Reisezuges aus den Niederlanden. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung der Personalien stellten die Beamten fest, dass der Algerier den Behörden neben seiner richtigen Identität auch unter 22 weiteren verschiedenen Namen bekannt ist und gleich mit zwei Haftbefehlen von der Justiz gesucht wird. In einem Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz und Diebstahl hatte ein Gericht die Untersuchungshaft angeordnet und Haftbefehl gegen den Mann erlassen.
Zitat Zudem war der 19-Jährige in einem anderen Verfahren rechtskräftig wegen Diebstahls verurteilt worden. Aus diesem Schuldspruch hatte er noch eine Ersatzfreiheitsstrafe von 67 Tagen zu verbüßen oder eine Geldstrafe von 550,- Euro zu bezahlen.Der Mann wurde verhaftet und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Darüber hinaus interessierten sich fünf weitere Justiz- und Ausländerbehörden für den derzeitigen Aufenthaltsort des Mannes. Sie hatten den 19-Jährigen insgesamt siebenmal zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
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ZitatPolizei verhaftet 19-Jährigen - er ist unter 22 verschiedenen Namen bekannt
Anhand solcher Fälle sieht man, dass hier nichts funktioniert und wohl kein Bundesland zusammenarbeitet, trotz Computer. Wir schreiben das Jahr 2023.
ZitatBei der fahndungsmäßigen Überprüfung der Personalien stellten die Beamten fest, dass der Algerier den Behörden neben seiner richtigen Identität auch unter 22 weiteren verschiedenen Namen bekannt ist und gleich mit zwei Haftbefehlen von der Justiz gesucht wird.
Woher wollen die Beamten wissen, dass diese die richtige ist?
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23 Identitäten! 23 verschiedene Wohnungen? 23 mal Bürgergeld? 23 Konten?
Identitätssicherung und -feststellung im Migrationsprozess
ZitatKommen Menschen nach Deutschland und beantragen Asyl, werden ihre biometrischen und biographischen Daten bei der Erstregistrierung gesichert. Das heißt bei der Ankunft in Deutschland werden Fingerabdrücke genommen und zusammen mit den persönlichen Daten in einer zentralen Datenbank gespeichert. Jede und jeder Asylantragsstellende erhält einen sog. Ankunftsnachweis, der eine Vielzahl dieser Daten enthält.
Im weiteren Verlauf des Asylverfahrens wird die Identität in der individuellen Anhörung näher geprüft. Das Ziel der individuellen Anhörung ist es, herauszufinden, ob die asylantragstellende Person auch tatsächlich in ihrem Herkunftsstaat verfolgt wird. Ob die Identität einer oder eines Asylantragsstellenden geklärt ist, ist dabei nicht das einzige Kriterium: Ausschlaggebend für eine Schutzgewährung ist die tatsächliche Verfolgung der antragstellenden Person in ihrem Herkunftsstaat. Wenn die Angaben der betroffenen Person zu ihrer Identität nicht mit den vom Herkunftsland ausgestellten Dokumenten (völlig) übereinstimmen, führt das nicht unbedingt zu einer negativen Entscheidung. Denn: Eine Fälschung von Reisedokumenten muss nicht heißen, dass Asylantragsstellende bewusst die deutschen Behörden täuschen wollen. Oft sind Fälschungen der einzige Weg zu fliehen, z. B. wenn der Herkunftsstaat Angehörigen der Opposition oder von Minderheiten keine Reisedokumente ausstellt. Das wird dem BAMF von den Geflüchteten meist selbst mitgeteilt.
Also z. B. jeder Straftäter/Verbrecher kann sagen, er wird politisch verfolgt - ob das stimmt, kann die Behörde sowieso nicht feststellen - sein gefälschtes Dokument wird wissentlich akzeptiert, weil er ja verfolgt wird, was man aber eigentlich nicht so genau weiß. Netterweise wird dies vom Geflüchteten selbst mitgeteilt.
Aber:
ZitatFür die Durchführung einer Abschiebung müssen die Staatsangehörigkeit und Identität der ausreisepflichtigen Person eindeutig geklärt sein und die entsprechenden Reisedokumente vorliegen. Diese stellt das Herkunftsland nur aus, wenn die deutsche Behörde die Staatsbürgerschaft der Person feststellen konnte.
Also die 23. Identität muss nicht unbedingt die echte sein!
Jetzt wird es wirklich spannend. Ich würde gern wissen, ob irgend eine Behörde die Initiative ergreift und zu viel gezahlte Unterstützung zurück fordert. Das arme Bürgergeld schwebt wahrscheinlich als Cannabis Wolke über der Sozialwohnung des Deliquenten oder passiert als Kokain Rückstand die Kanalisation. Gerne spende ich für ein Ticket in die Heimat, falls das Sozialamt Budget für diesen Fall bereits erschöpft ist.
Ausser einer Verurteilung (Geldstrafe/Bewährung) wird da nicht viel passieren. Gerichtskosten, Anwalt und Geldstrafe gehen ebenfalls wieder zu Lasten der Steuerzahler.
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In diesem Fall hatte der Betrüger mit 19 Jahren demnach schon "richtig gute Beziehungen um sich mit 22 Identitäten auszustatten" und musste ja schon im Vorfeld vermutlich richtiges Geld investieren um an falsche Papiere zu kommen?
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Zitat von Tumbleweed im Beitrag #5In diesem Fall hatte der Betrüger mit 19 Jahren demnach schon "richtig gute Beziehungen um sich mit 22 Identitäten auszustatten"
Ganz genau! Diese Typen sind richtig gut vernetzt. Handy macht auch alles möglich.
Bleibt die Frage, wieso der nicht schon früher aufgeflogen ist. So wenig Kontrolle kann man kaum glauben.
Algerien wurde 2019 schon als sicheres Herkunftsland eingestuft. Demnach ist er in den NL abgetaucht, sonst gäbe es auch keine 7 Aufenthaltsermittlungsverfahren und 2 Haftbefehle.
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Der hat bestimmt nicht vom Pfandflaschensammeln gelebt. Warum werden solche Personen nicht sofort in das Herkunftsland abgeschoben ? Ist doch wieder gefundenes Fressen für populistische Gruppierungen.
Er wird schon mehrfach kassiert haben und Flaschensammeln wäre garantiert zu viel Arbeit für ihn gewesen. Nicht umsonst hat er 22 Identitäten + seiner tatsächlichen. Daher vermutlich auch die Aufenthaltsermittlungen. Kann ebenfalls nicht nachvollziehen, warum er nicht direkt abgeschoben wurde. ----------- Auch den Mord in Hamburg (Radfahrer) hätte man durch konsequente Abschiebung verhindern können, die Duldung des Tunesiers war bereits im Januar 2023 abgelaufen, aber konnte sich noch immer - illegal - frei in D bewegen und bekam weiterhin Leistungen.
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